Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen
Inhaltsverzeichnis
Nach Ihrem Aufenthalt im Ausland können Sie erbrachte Auslandsstudienleistungen für Ihr Studium an der Fakultät Wirtschaftswissenschaften anerkennen lassen. Anträge auf Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen werden von den Prüfungsausschüssen bearbeitet.
Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen in schriftlicher Form (und originaler Unterschrift) an folgende Anschrift ein:
TU Dresden, Studienbüro Bau und Umwelt, Prüfungsamt Wirtschaftswissenschaften, 01062 Dresden.
Hinweise zum Antrag auf Anerkennung von Auslandsleistungen
Antrag Diplom/Bachelor PO 2017 bzw Master PO 2014
Antrag Diplom, Bachelor, Master PO 2024 und Master PIE
Bitte reichen Sie Ihren Antrag vollständig, in ausgedruckter Form und eigenhändig unterschrieben im Prüfungsamt ein.
Ein vollständiger Antrag besteht aus:
- Antrag (Deckblatt)
- Anlage 1
- Anlage 2 (nur für eine Anrechnung der Module: International Studies bzw Internationale Qualifikationen)
- Anlage 3 (nur D WING/WING und WPÄD)
- Ausdruck der originalen Kursbeschreibungen der Partnerhochschule (in deutsch oder englisch: ansonsten mit fachlicher Übersetzung einzureichen) bei Fachanrechnung
- originales Transcript of Records der Partnerhochschule bzw Übermittlung des Zugangscodes bzw bei digitaler Zusendung Weiterleitung der E-mail der Partnerhochschule an: wiwi.international@tu-dresden.de
- bei benoteten Anerkennungswünschen ggf ein Beiblatt (bitte beachten Sie weitere Hinweise zur Notenumrechnung in den FAQ oder lassen sich beraten)
- Für die Anerkennung mehrerer Auslandsmodule wird nur ein Bericht erstellt.
- Die Notenvergabe basiert auf den im Ausland erbrachten Leistungen (vgl. Transcript of Records)
- anonymisierter Musterbericht
Hinweise zum Antrag auf Anerkennung von Auslandsleistungen
Musterantrag Auslandsanerkennung
Musteranlage Modulbeschreibung
FAQs zur Anerkennung von Auslandsleistungen
Diplom WING/WINF, Bachelor Wiwi/Wipäd PO 2017; Master PO 2014
Vorrangig sind für Auslandsleistungen die Internationalen Module Ihres Studiengangs vorgesehen:
Master und Diplom: International Studies I (5 LP), International Studies II (10 LP), International Studies III (15 LP)
Bachelor: Internationale Qualifikationen I (5 LP), Internationale Qualifikationen II (10 LP), Internationale Qualifikationen III (15 LP)
Diese Module sind speziell für Auslandsleistungen geschaffen und dem Ergänzungsbereich zugeordnet. Beim Pflichtübertritt (Diplom/Master: WS 2026/27; Bachelor: WS 2027/28) werden diese Module strukturell im Wahlpflichtbereich angerechnet und pauschal dem Gebiet Wirtschaftswissenschaften (alle Studiengänge außer D WINF) bzw Wirtschaftsinformatik (D WINF) zugeordnet (siehe Informationsveranstaltung Studiendekan vom 16.10.2024)
Weiterhin können Sie Auslandsleistungen in Fachmodule Ihres Studiengangs einbringen, Bedingung ist hier eine fachliche Äquivalenz.
Eine strukturelle Anrechnung kann erst geprüft werden, wenn obige Möglichkeiten ausgeschöpft sind.
Alle Studiengäne PO 2024, Master PIE
Eine Anrechnung von Auslandsleistungen erfolgt bei bestehender Äquivalenz auf im Studiengang angebotene Module (Fachanrechnungen), bei deren Nichtexistenz erfolgt eine strukturelle Anrechnung (siehe Informationsveranstaltung Studiendekan vom 16.10.2024)
PO 2014/2017
Module International Studies/Internationale Qualifikationen
Fachliche Anrechnungen
Im Ausland erbrachte Studienleistungen werden gemäß unserer Modulstruktur anerkannt. D.h. Sie möchten einen 6 LP Kurs in ein hiesiges 5 LP Modul einbringen. Ihnen werden dann auch nur 5 LP anerkannt. Vorteile bieten hier die Internationalen Module, da diese in Summe viele LP bieten und die erbrachten Prüfungsleistungen auch anteilig zuordnet werden können.
PO 2024 und Master PIE
Fachliche Anrechnungen
Im Ausland erbrachte Studienleistungen werden gemäß unserer Modulstruktur anerkannt. D.h. Sie möchten einen 6 LP Kurs in ein hiesiges 5 LP Modul einbringen. Ihnen werden dann auch nur 5 LP anerkannt.
Strukturelle Anrechnung
Es erfolgt eine Übernahme der tatsächlich erbrachten ECTS und der originalen Kursbezeichnung (englisch) entsprechend Ihres Transcript of Records. Die Zuordnung erfolgt zum Gebiet und ggf Profil.
Nein, Sie könnten sich alle Auslandsmodule anerkennen lassen (max. 30 LP), je nachdem, wieviel LP Sie an einer ausländischen Hochschule erbracht haben.
Eine Prüfungsleistung wird als „bestanden“ anerkannt, wenn es sich um nicht vergleichbare Notensysteme handelt. Bei Hochschulen mit einer ähnlichen Notenstruktur können wir Ihnen auf Wunsch eine benotete Anerkennung anbieten.
In vielen ost- und nordeuropäischen Ländern besteht jedoch ein wesentlicher Unterschied im Notensystem. Hier sind daher bei benoteten Anerkennungswünschen Umrechnungsbescheinigungen der Gasthochschule beizulegen: (u.a. für Aufenthalte in Bulgarien, Estland, Finnland, Kroatien, Lettland, Litauen, Norwegen, Österreich, Polen, Rumänien, Russland, Schweden, Slowakei, Tschechien). Ansonsten kann nur eine unbenotete Anerkennung vorgenommen werden.
Transcript of Records (im Original)*
Antrag an den Prüfungsausschuss (im Original) und Anlage zum Antrag
Bericht (M/D) / Bericht (B) (für die Module International Studies bzw. Internationale Qualifikationen)
Anlage Modulbeschreibung (für fachliche Anerkennungen)
+ originale Kursbeschreibungen* der Partnerhochschule (in deutsch oder englisch: ansonsten mit fachlicher Übersetzung einzureichen)
Für die Internationalen Module ist gemeinsam mit dem Antrag (+ Anlage) an den Prüfungsausschuss der erforderliche Bericht einzureichen. Hinweise zur Erstellung des Berichts finden Sie hier.
Alle Formulare sind auf der Homepage Internationales https://tu-dresden.de/bu/wirtschaft/studium/internationales/outgoing-students/formulare erhältlich
Wenn Sie im Hauptstudium mind. 20 LP von im Ausland erbrachten Studienleistungen einbringen, können Sie auf schriftlichen Wunsch hin die Vertiefungsrichtung Internationales wählen (§6 SO).
Zusätzlich zu von im Ausland anerkannten Modulen ist das Modul "Collaboration in the Virtual Classroom" von Prof. Schoop als Auslandsleistung und damit für die Studienrichtung International anrechenbar.
Dies internationale Studienrichtung bietet Ihnen einen höheren Anteil von Studienleistungen im Ergänzungsbereich (siehe Studienablaufplan).
Für Studierende des WING verändert sich ebenfalls die Mindestanzahl von LP für einen Major (siehe DPO, § 21)
Für weitere und ausführlichere Informationen wenden Sie sich bitte an die Studienberatung.
Nein, aber Sie können es. Es besteht auch während der Beurlaubung die Möglichkeit, Studien-und Prüfungsleistungen zu erbringen. Über Vor- und Nachteile einer Beurlaubung lassen Sie sich bitte im Immatrikulationsamt beraten.
Alle Informationen zur Beurlaubung vom Studium finden Sie auf der Homepage des Immatrikulationsamtes https://tu-dresden.de/studium/im-studium/studienorganisation/beurlaubung
Reine Sprachkurse ohne Wiwi Bezug sind zuerst in die Sprachmodule Ihres Studienganges einzubringen, sofern diese nicht schon belegt sind oder die Anerkennung von TUDIAS verweigert wird. Eine Übersicht über die Sprachmodule finden Sie in den Modulhandbüchern Ihres Studienganges oder in der Übersicht des Prüfungsamtes: Prüfungstermine > Prüfungsangebot Fremdsprachen.
Bitte reichen Sie für eine Sprachanerkennung die folgenden Unterlagen bei TUDIAS per Email an ein:
- Anlage des Anerkennungsantrages
- Auszug der Beschreibung des gewünschten Sprachmoduls aus unserem Modulhandbuch
- Detaillierte Kursbeschreibung der Partnerhochschule (für Sprachen außerhalb eng/frz/spanisch/it nur mit englischer Übersetzung)
- Transcript of Records
Unvollständige Anträge werden durch TUDIAS nicht bearbeitet.
Nach Rücksendung ist die fachlich bestätigte Anlage Ihrem Antrag an den Wiwi Prüfungsausschuss beizulegen.