Informationen für Outgoing Students (Studenten der TU Dresden)
Studierende, die einen Teil des Studiums im Ausland absolvieren möchten, finden hier umfangreiche Informationen zu den Auslandskontakten der Fakultät und der TU Dresden, zu den Bewerbungsmodalitäten und zur Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen.
Aktuelle Ausschreibungen und Info-Veranstaltungen finden Sie auf unserer Hauptseite.
- Wie organisiere ich meinen Auslandsaufenthalt?
- Bewerbung um einen Studienplatz im Ausland
- Mit Erasmus in die Welt
- Nach der Zusage - wie geht es weiter?
- vorbereitende Sprachförderung
- Anrechnung von im Ausland erbrachten Studienleistungen
- Regionalbotschafter als Ansprechpartner im Ausland
- Brexit Update
Alle Studiengänge PO 2024/2026, Master PIE
Eine Anrechnung von Auslandsleistungen kann bei bestehender Äquivalenz auf im Studiengang angebotene Module (Fachanrechnungen) oder aber - bei deren Nichtexistenz - als eine strukturelle Anrechnung geprüft werden.
Bachelor Wiwi/Wipäd PO 2017
Vorrangig sind für Auslandsleistungen die unteren Internationalen Module Ihres Studiengangs vorgesehen:
Internationale Qualifikationen I (5 LP), Internationale Qualifikationen II (10 LP), Internationale Qualifikationen III (15 LP)
Diese sind dem Ergänzungsbereich zugeordnet. Bitte prüfen Sie vor Beantragung die zulässigen LP im Ergänzungsbereich Ihres Studienganges.
Weiterhin können Sie Auslandsleistungen in Fachmodule Ihres Studiengangs einbringen, Bedingung ist hier eine fachliche Äquivalenz. Eine strukturelle Anrechnung kann erst geprüft werden, wenn obige Möglichkeiten ausgeschöpft sind.
PO 2024/2026 und Master PIE
Fachliche Anrechnungen
Im Ausland erbrachte Studienleistungen werden gemäß unserer Modulstruktur anerkannt. D.h. Sie möchten einen 6 LP Kurs in ein hiesiges 5 LP Modul einbringen. Ihnen werden dann auch nur 5 LP anerkannt.
Strukturelle Anrechnung
Es erfolgt eine Übernahme der tatsächlich erbrachten ECTS und der originalen Kursbezeichnung (englisch) entsprechend Ihres Transcript of Records. Die Zuordnung erfolgt zum Gebiet.
PO 2017
Module Internationale Qualifikationen / Fachliche Anrechnungen
Im Ausland erbrachte Studienleistungen werden gemäß unserer Modulstruktur anerkannt. D.h. Sie möchten einen 6 LP Kurs in ein hiesiges 5 LP Modul einbringen. Ihnen werden dann auch nur 5 LP anerkannt. Vorteile bieten hier die Internationalen Module, da diese in Summe viele LP bieten und die erbrachten Prüfungsleistungen auch anteilig zuordnet werden können.
Diese Informationen betrifft nicht Studierende des Masters PIE und der Bachelorstudiengänge Wirtschaftswissenschaften und Wirtschaftspädagogik.
Die Äquivalenztabelle zum Pflichtübertritt finden alle Diplom/Masterstudierenden hier:
https://tu-dresden.de/bu/wirtschaft/studium/pflichtuebertritt-in-die-po-2024
Entsprechend unserer Prüfungsordnungen werden Noten nur übernommen, wenn die Notensysteme vergleichbar sind. Bei unvergleichberen Notensystemen - und das ist leider bei den allermeisten Partnerhochschulen der Fall - wird nur der Vermerk "bestanden" aufgenommen. Es besteht also kein rechtlicher Anspruch auf eine Notenumrechnung nach Ihrer Rückkehr.
Aus Kulanzgründen bietet unsere Fakultät jedoch aktuell Umrechnungen entsprechend unserer internen Tabelle an, die wir Ihnen auf Wunsch gern zusenden. Sprechen Sie uns deshalb bei Interesse bitte an.
Antrag Diplom, Bachelor, Master PO 2024/2026 und Master PIE
Musterantrag PO 2024/2026/MPIE
Antrag Bachelor PO 2017
Musterantrag PO 2017
Ein vollständiger Antrag besteht aus:
- Antrag (Deckblatt)
- Anlagen entsprechend Anrechnungswünschen
- Ausdruck bzw Verlinkung der originalen Kursbeschreibungen der Partnerhochschule (in deutsch oder englisch: ansonsten mit fachlicher Übersetzung einzureichen) bei fachlicher bzw struktureller* Anrechnung (*nur für PO 2024 oder MPIE)
- originales Transcript of Records der Partnerhochschule bzw Übermittlung des Zugangscodes bzw bei digitaler Zusendung Weiterleitung der E-mail der Partnerhochschule an: wiwi.international@tu-dresden.de
- bei benoteten Anerkennungswünschen bei Hochschulen mit unvergleichbaren Notensystem Beiblatt
- Zusätzlich reichen Sie den Antrag bitte in digitaler Form ein: https://tu-dresden.de/bu/studium/im-studium/kontakt
Wenn Sie im Hauptstudium mind. 20 LP von im Ausland erbrachten Studienleistungen einbringen, können Sie auf schriftlichen Wunsch hin die Vertiefungsrichtung Internationales wählen (§6 SO).
Zusätzlich zu von im Ausland anerkannten Modulen ist das Modul "Collaboration in the Virtual Classroom" von Prof. Schoop als Auslandsleistung und damit für die Studienrichtung International anrechenbar.
Dies internationale Studienrichtung bietet Ihnen einen höheren Anteil von Studienleistungen im Ergänzungsbereich (siehe Studienablaufplan).
Für Studierende des WING verändert sich ebenfalls die Mindestanzahl von LP für einen Major (siehe DPO, § 21)
Für weitere und ausführlichere Informationen wenden Sie sich bitte an die Studienberatung.
Nein, aber Sie können es. Es besteht auch während der Beurlaubung die Möglichkeit, Studien-und Prüfungsleistungen zu erbringen. Über Vor- und Nachteile einer Beurlaubung lassen Sie sich bitte im Immatrikulationsamt beraten.
Alle Informationen zur Beurlaubung vom Studium finden Sie auf der Homepage des Immatrikulationsamtes https://tu-dresden.de/studium/im-studium/studienorganisation/beurlaubung
Sprachkurse können in die Sprachmodule Ihres Studienganges eingebracht werden, sofern diese nicht schon belegt sind. Eine Übersicht über die Sprachmodule finden Sie in den Modulhandbüchern Ihres Studienganges.
Bitte reichen Sie für eine Sprachanerkennung die folgenden Unterlagen bei TUDIAS per Email an ein:
- Anlage des Anerkennungsantrages
- Auszug der Beschreibung des gewünschten Sprachmoduls aus unserem Modulhandbuch
- Detaillierte Kursbeschreibung der Partnerhochschule (für Sprachen außerhalb eng/frz/spanisch/it nur mit englischer Übersetzung)
- Transcript of Records
Unvollständige Anträge werden durch TUDIAS nicht bearbeitet.
Nach Rücksendung ist die fachlich bestätigte Anlage Ihrem Antrag an den Wiwi Prüfungsausschuss beizulegen.