Bachelor Wiwi: Pflichtmodule BWL
Im Bachelor Wirtschaftswissenschaften gibt es fünf betriebswirtschaftliche Pflichtmodule. Sie umfassen jeweils 5 Leistungspunkte und sollen laut Studienablaufplan in den ersten drei Semestern absolviert werden. Zusammen vermitteln sie einen Überblick über die Aufgaben und Probleme bei der Führung, Steuerung und Organisation von Unternehmen und damit der betriebswirtschaftlichen Perspektive innerhalb der Wirtschaftswissenschaften.
1. Fachsemester
Einführung in die Betriebswirtschaftslehre und Organisation |
Dieses Modul führt Sie in grundlegende Begriffe und Prinzipien der Betriebswirtschaftslehre sowie die Grundlagen der Organisationsgestaltung von Unternehmen ein. Dabei werden Technologie- und Innovationsfragen einschließlich gewerblicher Schutzrechte ausführlich behandelt. |
Grundlagen des Rechnungswesens | In diesem Modul lernen Sie die grundlegenden Bestandteile des internen und externen Rechnungswesens von Unternehmen kennen, also Kosten- und Leistungsrechnung sowie Finanzbuchhaltung, Gewinn- und Verlustrechnung und Bilanz. |
2. Fachsemester
Marketing und Nachhaltige Unternehmensführung |
Dieses Modul vermittelt die wichtigsten Grundprinzipien der Unternehmensführung im Sinne der Marktorientierung einerseits (Marketing) und der gesellschaftlichen Verantwortung andererseits (Nachhaltigkeit). |
Jahresabschluss, Investition und Finanzierung | Dieses Modul beschäftigt sich mit den Regelungen und Inhalten des Jahresabschlusses von Kaufleuten, der Bewertung der Vorteilhaftigkeit von Investitionsprojekten und verschiedenen Formen der Unternehmensfinanzierung. |
3. Fachsemester
Produktion und Logistik | In diesem Modul geht es grundlegend um die Produktions- und Kostentheorie, um die Produktionsplanung und -steuerung und um die Logistik, also um die Planung und Durchführung von Güter- und Materialflüssen. |
Um die Modulprüfung in Produktion und Logistik ablegen zu können, müssen die Modulprüfungen zu Einführung in die Betriebswirtschaftslehre und Organisation und Grundlagen des Rechnungswesens bestanden sein (siehe § 25 Abs. 1 Prüfungsordnung)!