Richtlinie zur Förderung von mitfinanzierten Projekten der Technologieförderung aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung und dem Just Transition Fonds
Die Förderrichtlinie "EFRE/JTF-Technologieförderung 2021 bis 2027" ist eine Fortsetzung des bisherigen Programms "EFRE-Technologieförderung 2014 bis 2020". Mit dem neuen Technologieförderprogramm will Sachsen die Innovationskraft und damit die Wettbe-werbsfähigkeit sächsischer Unternehmen weiter stärken.
Die Förderung dient der Umsetzung der Innovationsstrategie und soll die Innovationskraft der sächsischen Wirtschaft und damit deren Wettbewerbsfähigkeit stärken. Insbesondere, um
- das mit einem überdurchschnittlich hohen technischen Risiko einhergehende finanzielle Risiko von Forschungs- und Entwicklungs- (FuE) Projekten zu mindern,
- die Kooperation von FuE betreibenden Unternehmen untereinander sowie mit Hochschulen und Forschungseinrichtungen auszuweiten,
- Unternehmen beim Aufbau von Pilotlinien in den Zukunftsfeldern gemäß der Innovationsstrategie des Freistaates Sachsen unterstützen, um damit den Transfer von Forschungsergebnissen in deren wirtschaftliche Nutzung voranzutreiben,
- das FuE-Geschehen insgesamt sowie den Technologietransfer zu intensivieren,
- mehr technologisches Wissen in kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu bringen,
- KMU an die Zusammenarbeit mit Hochschulen und Forschungseinrichtungen heranzuführen,
- FuE-Ergebnisse schneller in erfolgreiche Innovationen umzusetzen,
- das Größenwachstum und die Zahl FuE betreibender Unternehmen im Freistaat Sachsen zu erhöhen oder
- KMU bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen des Braunkohleausstiegs und der Steigerung der wirtschaftlichen Forschungsintensität und Innovationsfähigkeit als Beitrag zum Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft zu unterstützen.
Aktuelle Fördermöglichkeiten EFRE FuE-Verbundförderung
- Forschungs- und Entwicklungsprojekte (kein STEP und keine Verteidigung)
- Forschungs- und Entwicklungsprojekte in kritischen Technologien (STEP)
- Forschungs- und Entwicklungsprojekte zur Steigerung der Verteidigungsfähigkeit (Verteidigung)
- Tschechisch-sächsische Forschungs- und Entwicklungs-Verbundprojekte zu den Themen "Life Science", "Digitale Technologien" sowie "Fertigungstechnologien"
Gefördert werden unter anderem FuE-Projekte, die eine wirksame Zusammenarbeit zwischen einem oder mehreren Unternehmen, von denen mindestens eines ein KMU ist, und einer oder mehreren Forschungseinrichtungen, die mindestens zehn Prozent der beihilfefähigen Kosten tragen und das Recht haben, ihre eigenen Forschungsergebnisse zu veröffentlichen (FuE-Verbundprojektförderung) beinhalten.
Gefördert werden FuE-Projekte, bei denen die Errichtung einer Pilotlinie für die industrielle Forschung und insbesondere die Validierung von technologischen Grundlagen notwendig ist, um Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen mit Blick auf eine sich anschließende wirtschaftlich tragfähige industrielle Fertigung zu optimieren (FuE-Pilotlinienförderung).
Der Freistaat Sachsen fördert FuE-Projekte mit innovativem technologieorientiertem Inhalt, die der Entwicklung von neuen oder verbesserten Produkten und Verfahren dienen und die auf eine Erhöhung der Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit der gewerblichen Zuwendungsempfangenden gerichtet sind.
| EFRE FuE | EFRE FuE (STEP) * | EFRE FuE (Verteidigung)** | EFRE FuE Sachsen-Tschechien *** | |
| Frist Antragstellung | laufend | laufend | laufend | 24.06.26 (TU intern 10.06.26) |
| Förderquote Hochschulen (Dresden) | 90%, jedoch keine Garantie, zeitnah 60% | 90% | 70% | 60% |
| Eigenmittel | 10% / 40% | 10% | 30% | 40% |
| Laufzeiten/ max. Projektlaufzeit | 31.12.2028 | 31.12.2028 | 31.12.2028 |
Frühester Start: 01.01.2027 max. Projektlaufzeit: |
| Besonderheiten | Ausgaben Hochschulen max. 30% der Gesamtausgaben des Verbundes |
zusätzlich Ergänzende Gliederung zur Vorhabenbeschreibung STEP einzureichen für STEP-Bezugnahme; Ausgaben Hochschulen max. 50% der Gesamtausgaben des Verbundes |
in Skizze Bezug darzustellen | zusätzlich Common Proposal einzureichen |
Personalausgaben, welche bereits durch öffentliche Haushalte gedeckt sind sowie Eigenleistungen sind nicht förderfähig. Der Eigenanteil ist somit „Cash“ zu erbringen (Eigenmittel). Da die Personalausgaben als Pauschale gefördert werden und diese in der Regel unter den real anfallenden Kosten liegt, sind neben dem o. g. Eigenmitteln weitere eigene Mittel zur Deckung von Fehlbedarfen bei den Personalausgaben notwendig. Eine Vorausschau für diese Kosten erfolgt im Antragsprozess.
* Forschungs- und Entwicklungsprojekte in kritischen Technologien ("STEP"):
Im Vorhabenbereich "Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten in kritischen Technologien" unterstützt Sachsen Investitionen, die zu den in Artikel 2 der Verordnung (EU) 2024/795 des Europäischen Parlaments und des Rates genannten Zielen der Plattform für strategische Technologien für Europa (STEP) beitragen (EFRE). Die Entwicklung bzw. Herstellung digitaler Technologien und damit verbundene technologieintensive Innovationen sowie Biotechnologien sollen zur Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der Industrie in der EU beitragen und die strategischen Abhängigkeiten der EU verringern. Mit Fokus auf die STEP-Ziele sollen Investitionen in die Entwicklung kritischer Technologien einschließlich digitaler Technologien und technologieintensiver Innovationen (STEP-Sektoren) gefördert werden, sofern sie entweder für den Binnenmarkt ein innovatives, neues und wegbereitendes Element von erheblichem wirtschaftlichem Potenzial schaffen oder zur Verringerung strategischer Abhängigkeiten der EU beitragen (STEP-Bedingungen).
Verordnung (EU) 2024/795
Leitlinien der STEP-VO
Zweite Leitlinien der STEP-VO C/2025/6798
Ergänzende Gliederung zur Vorhabenbeschreibung STEP
** Forschungs- und Entwicklungsprojekte zur Steigerung der Verteidigungsfähigkeit („Verteidigung“):
Die EU reagiert auf stark gestiegene militärische Bedrohungen und ermöglicht die Förderung des Aufbaus industrieller Kapazitäten zur Steigerung der Verteidigungsfähigkeiten. Ein schneller Aufbau flexibler und skalierbarer industrieller Kapazitäten setzt unter anderem neue kosteneffiziente, softwaredefinierte Lösungen voraus. Zudem erfordert die strategische Souveränität Europas, künftig noch mehr auf eigene europäische Lösungen zu setzen. Mit seinen Kompetenzen in Mikroelektronik, KI und Software kann der Freistaat Sachsen hier Beiträge leisten. Deshalb sollen im Vorhaben Verteidigung künftig auch Forschungs- und Entwicklungskooperationen zur Steigerung der Verteidigungsfähigkeit unterstützt werden, wobei Fähigkeiten mit doppeltem Verwendungszweck Vorrang eingeräumt wird. Gefördert werden einzelbetriebliche und im Verbund mit Forschungseinrichtungen durchgeführte Forschungs- und Entwicklungsprojekte.
*** Tschechisch-sächsische FuE-Verbundprojekte
Gefördert werden tschechisch-sächsische FuE-Projekte mit einem frühesten Beginn zum 01.01.2027 und einem Vorhabenszeitraum von bis zu 24 Monaten. Für diesen Aufruf kalkuliert das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr mit einem Fördermittelbudget von insgesamt bis zu 5.000.000 Euro, vorbehaltlich der verfügbaren Haushaltsmittel.
Die FuE-Projekte für den aktuellen Aufruf müssen sich mit einem der folgenden Themen befassen:
- Life Science
- Digitale Technologien
- Fertigungstechnologien
Zuwendungsempfänger können KMU der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte im Freistaat Sachsen sein und im Verbund mit diesen auch große Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte im Freistaat Sachsen und Forschungseinrichtungen im Freistaat Sachsen. Am Vorhaben muss zwingend mindestens ein Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Tschechien sowie mindestens ein KMU mit Sitz oder Betriebsstätte im Freistaat Sachsen beteiligt sein.
Der tschechische Projektteil wird nach den Vorgaben der Tschechischen Technologieagentur (TACR) gefördert. Der sächsische Projektteil wird nach den Vorgaben für FuE-Verbundvorhaben der Richtlinie EFRE/JTF-Technologieförderung 2021 bis 2027 gefördert.
Die Antragstellung für die sächsischen Projektpartner erfolgt in einem zweistufigen Verfahren, in der 1. Stufe ist eine Vorhabenidee mit einer Vorhabenbeschreibung nach der Gliederung gemäß SAB-Vordruck, zusammen mit einer gemeinsamen englischsprachigen Beschreibung des Vorhabens der tschechischen und sächsischen Partner - Common Proposal. Das Common Proposal muss von allen Partnern unterschrieben sein.
Die eingereichten Projektanträge werden durch die SAB nach den folgenden Kriterien bewertet:
• Übereinstimmung der Projektidee mit den Zielen und Schwerpunkten des EFRE/JTF Programms des Freistaates Sachsen für den Förderzeitraum 2021 bis 2027 und der sächsischen Innovationsstrategie 2020
• Qualität der Problembeschreibung und des vorgesehenen Lösungsweges im Verhältnis zum Stand der Technik (Innovationsgrad)
• Projekte mit überdurchschnittlich hohem wissenschaftlichem und technischem Risiko
• Kompetenz der Antragsteller
• Beitrag zur Steigerung der Innovationsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit sächsischer Unternehmen
• Beitrag zur Verbesserung der Umweltbedingungen
• Aussagen zum Verwertungspotenzial der geplanten Entwicklung (Marktanalyse, erwarteter wirtschaftlicher Output aus den Projektergebnissen).
Zum Ergebnis des Antragsverfahrens stimmen sich das Sächsische Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit Energie und Klimaschutz, die SAB und die TACR im November 2026 ab. Das Ergebnis wird den Antragstellern schriftlich mitgeteilt.
Angaben zu den Förderkonditionen für den tschechischen Projektteil finden Sie hier: https://tacr.gov.cz/en/sigma-programme-announcement-of-the-16th-call-in-sigma-sub-objective-4-bilateral-cooperation/
Weiterhin bietet die Technology Agency of the Czech Republic ein Partnering-Tool für die Anbahnung bilateraler FuE-Projekte an.
Ein oder mehrere Unternehmen, von denen mindestens eines ein KMU ist, und einer oder mehreren Forschungseinrichtungen, die mindestens zehn Prozent der beihilfefähigen Kosten tragen und das Recht haben, ihre eigenen Forschungsergebnisse zu veröffentlichen.
Wird eine FuE-Pilotlinienförderung im Verbund durchgeführt, muss ein Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Sachsen die organisatorische und finanzielle Haupt-verantwortung für das Projektergebnis tragen und zu dessen Verwertung berechtigt sein.
Die Antragstellenden haben die Marktgängigkeit der angestrebten Entwicklungs-ergebnisse anhand eines Verwertungskonzepts darzulegen. Das Produkt oder das Verfahren gilt als neu, wenn es in der Europäischen Union noch nicht wirtschaftlich verwertet wird oder aber auf der Weiterentwicklung eines bereits auf dem Markt befindlichen Produkts oder Verfahrens beruht.
Bei der FuE-Pilotlinienförderung muss das Projekt einem der Zukunftsfelder Umwelt, Rohstoffe, Digitales, Energie, Mobilität oder Gesundheit gemäß der Innovationsstrategie des Freistaates Sachsen zugeordnet werden können. Die Errichtung der Pilotlinie muss für die industrielle Forschung und insbesondere die Validierung von technologischen Grundlagen notwendig sein, um Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen mit Blick auf eine sich anschließende wirtschaftlich tragfähige industrielle Fertigung zu optimieren. Marktpotenzial und Wettbewerbssituation müssen positive Effekte für Wachstum und Beschäftigung durch eine auf dem Projektergebnis aufbauende industrielle Fertigung in einer Betriebsstätte in Sachsen erwarten lassen.
Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines Zuschusses
Vorhaben müssen bis 31.12.2028 abgeschlossen sein. Frühester Start für EFRE FuE Sachsen-Tschechien ist der 01.01.2027.
Personalausgaben/Personalkosten für Forschende, Techniker:innen und sonstiges projektbezogenes Personal werden in Form einer Personalkostenpauschale auf Basis eines Monats- oder Stundensatzes gemäß Zuordnung in eine Personalkostenkategorie und dem projektbezogenen Stellenanteil bzw. der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit gefördert (Kosten je Einheit).
Ausgaben/Kosten für die Anschaffung oder Herstellung von Instrumenten und Aus-rüstung, soweit und solange sie für das Projekt genutzt werden. Werden diese Instrumente und Ausrüstungen über das Projekt hinaus verwendet, gilt nur die nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung ermittelte Wertminderung während der Dauer des Projekts als zuwendungsfähig, es sei denn, diese Instrumente und Ausrüstungen werden von einer öffentlichen Forschungseinrichtung im Rahmen der im Zuwendungsbescheid festgelegten Zweckbindungsfrist zu mindestens 80 Prozent für nichtwirtschaftliche Tätigkeiten im Bereich der Forschung und Lehre eingesetzt.
Ausgaben/Kosten für Auftragsforschung, soweit diese nicht Hauptbestandteil des Projekts sind.
Ausgaben/Kosten für den Erwerb technologischen Wissens und unter Einhaltung des Arm’s-length-Prinzips von unabhängigen Dritten direkt oder in Lizenz erworbene Patente, sofern deren Erwerb nicht Hauptzweck des Projekts ist.
Sonstige vorhabenbezogenen Betriebsausgaben/Betriebskosten einschließlich Material.
Vorhabenbezogene Gemeinkosten als Pauschalfinanzierung der indirekten Kosten in Höhe von 25 Prozent auf die direkten Ausgaben/Kosten der Positionen Personal, Ausstattung, Material und sonstige Ausgaben (ausgenommen: Bauausgaben, Fremdleistungen, FuE-Aufträge)
Die Aufteilung der Gemeinkostenpauschale richtet sich nach der Mitteilung der Prorektorin Forschung 2/2023.
Das Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr kann eine Höchstgrenze für zuwendungsfähige Ausgaben/Kosten für alle Ausgaben-/Kostenarten festlegen.
Das EPC begleitet die Projekte der TU Dresden gemäß der Mitteilung der Prorektorin Forschung 2/2023 und ist zwingend in die zweistufige Antragstellung einzubinden. Das EPC berät zu den Förderbedingungen sowie zur Antragstellung, besitzt Vollmachten für die rechtsverbindliche Unterschrift ggü. der SAB und verfügt über den zentralen Zugang zum Förderportal der SAB zur Einreichung der Projektvorschläge.
Einreichung folgender Unterlagen durch Antragsteller per E-Mail an
- Projektvorschlag gemäß Gliederung SAB mit Unterschrift koordinierende Professur (Gliederung Projektvorschlag )
- Kalkulationsvorlage (im Format Excel und PDF)
-
Zusätzlich bei Vorhaben mit Bezugnahme auf STEP: Ergänzende Gliederung zur Vorhabenbeschreibung STEP
- Zusätzlich bei tschechisch-sächsischen Verbundvorhaben: Common Proposal
- Drittmittelanzeige
Im Anschluss:
- Nachkalkulation/Prüfung Kalkulation durch das EPC
- Angabe/Bestätigung einer Finanzierungsquelle durch die Professur
- Prüfung der Finanzierungsquelle durch EPC/SG 1.3
- Rechtsverbindliche Einreichung der Projektvorschläge durch SG 5.2 (EPC) über das Förderportal der SAB
- Prüfung der Projektvorschläge durch SAB/SMWA
- Aufforderung zur Einreichung Vollantrag durch die SAB oder Ablehnung
- Gliederung Projektvorschlag
- Angaben zum Projektvorschlag
- Kalkulationsvorlage (im Format Excel und PDF)
- Innovationsstrategie Kurzübersicht
- Innovationsstrategie Freistaat Sachsen
- Richtlinie FRL EFRE/JTF Technologiefoerderung 2021-2027
- Mitteilung der Prorektorin Forschung 2/2023
- Drittmittelanzeige
- TUD_EPC Datenschutzerklärung
- Programmseite der SAB
- Vorhaben mit Bezugnahme auf STEP-Kriterien: Ergänzende Gliederung zur Vorhabenbeschreibung STEP
- tschechisch-sächsische FuE-Verbundvorhaben: Common Proposal
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tschechisch-sächsische FuE-Verbundvorhaben: Aufruf tschechisch-sächsische FuE-Verbundprojekte
Kontakt am EPC:
© TU Dresden
Leitung der Gruppe "Strukturfonds Sachsen"
NameHerr Dominique Philipp Brinke
ESF Plus, ESF Plus des Bundes, EFRE/JTF
Eine verschlüsselte E-Mail über das SecureMail-Portal versenden (nur für TUD-externe Personen).
Besuchsadresse:
FAL Falkenbrunnen BT-A Würzburger Straße 35
01187 Dresden