Richtlinie zur Förderung von mitfinanzierten Projekten der Technologieförderung aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung und dem Just Transition Fonds
Die Förderrichtlinie "EFRE/JTF-Technologieförderung 2021 bis 2027" ist eine Fortsetzung des bisherigen Programms "EFRE-Technologieförderung 2014 bis 2020". Mit dem neuen Technologieförderprogramm will Sachsen die Innovationskraft und damit die Wettbe-werbsfähigkeit sächsischer Unternehmen weiter stärken.
Update: Die Kalkulationsvorlage des EPC wurde am 29.07.2024 aktualisiert.
Die Förderung dient der Umsetzung der Innovationsstrategie und soll die Innovationskraft der sächsischen Wirtschaft und damit deren Wettbewerbsfähigkeit stärken. Insbesondere, um
- das mit einem überdurchschnittlich hohen technischen Risiko einhergehende finanzielle Risiko von Forschungs- und Entwicklungs- (FuE) Projekten zu mindern,
- die Kooperation von FuE betreibenden Unternehmen untereinander sowie mit Hochschulen und Forschungseinrichtungen auszuweiten,
- Unternehmen beim Aufbau von Pilotlinien in den Zukunftsfeldern gemäß der Innovationsstrategie des Freistaates Sachsen unterstützen, um damit den Transfer von Forschungsergebnissen in deren wirtschaftliche Nutzung voranzutreiben,
- das FuE-Geschehen insgesamt sowie den Technologietransfer zu intensivieren,
- mehr technologisches Wissen in kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu bringen,
- KMU an die Zusammenarbeit mit Hochschulen und Forschungseinrichtungen heranzuführen,
- FuE-Ergebnisse schneller in erfolgreiche Innovationen umzusetzen,
- das Größenwachstum und die Zahl FuE betreibender Unternehmen im Freistaat Sachsen zu erhöhen oder
- KMU bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen des Braunkohleausstiegs und der Steigerung der wirtschaftlichen Forschungsintensität und Innovationsfähigkeit als Beitrag zum Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft zu unterstützen.
Gefördert werden unter anderem FuE-Projekte, die eine wirksame Zusammenarbeit zwischen einem oder mehreren Unternehmen, von denen mindestens eines ein KMU ist, und einer oder mehreren Forschungseinrichtungen, die mindestens zehn Prozent der beihilfefähigen Kosten tragen und das Recht haben, ihre eigenen Forschungsergebnisse zu veröffentlichen (FuE-Verbundprojektförderung) beinhalten.
Gefördert werden FuE-Projekte, bei denen die Errichtung einer Pilotlinie für die industrielle Forschung und insbesondere die Validierung von technologischen Grundlagen notwendig ist, um Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen mit Blick auf eine sich anschließende wirtschaftlich tragfähige industrielle Fertigung zu optimieren (FuE-Pilotlinienförderung).
Der Freistaat Sachsen fördert FuE-Projekte mit innovativem technologieorientiertem Inhalt, die der Entwicklung von neuen oder verbesserten Produkten und Verfahren dienen und die auf eine Erhöhung der Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit der gewerblichen Zuwendungsempfangenden gerichtet sind.
Ein oder mehrere Unternehmen, von denen mindestens eines ein KMU ist, und einer oder mehreren Forschungseinrichtungen, die mindestens zehn Prozent der beihilfefähigen Kosten tragen und das Recht haben, ihre eigenen Forschungsergebnisse zu veröffentlichen.
Wird eine FuE-Pilotlinienförderung im Verbund durchgeführt, muss ein Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Sachsen die organisatorische und finanzielle Haupt-verantwortung für das Projektergebnis tragen und zu dessen Verwertung berechtigt sein.
Die Antragstellenden haben die Marktgängigkeit der angestrebten Entwicklungs-ergebnisse anhand eines Verwertungskonzepts darzulegen. Das Produkt oder das Verfahren gilt als neu, wenn es in der Europäischen Union noch nicht wirtschaftlich verwertet wird oder aber auf der Weiterentwicklung eines bereits auf dem Markt befindlichen Produkts oder Verfahrens beruht.
Bei der FuE-Pilotlinienförderung muss das Projekt einem der Zukunftsfelder Umwelt, Rohstoffe, Digitales, Energie, Mobilität oder Gesundheit gemäß der Innovationsstrategie des Freistaates Sachsen zugeordnet werden können. Die Errichtung der Pilotlinie muss für die industrielle Forschung und insbesondere die Validierung von technologischen Grundlagen notwendig sein, um Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen mit Blick auf eine sich anschließende wirtschaftlich tragfähige industrielle Fertigung zu optimieren. Marktpotenzial und Wettbewerbssituation müssen positive Effekte für Wachstum und Beschäftigung durch eine auf dem Projektergebnis aufbauende industrielle Fertigung in einer Betriebsstätte in Sachsen erwarten lassen.
Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines Zuschusses
FuE-Projekte sollen grundsätzlich nicht länger als 36 Monate dauern.
Die Förderung der nichtwirtschaftlich tätigen Forschungseinrichtungen beträgt grundsätzlich 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben/Kosten. Dieser Fördersatz darf nicht überschritten werden. Zuwendungsfähig sind nur die zusätzlichen förderfähigen Projektausgaben/-Kosten, die nicht bereits durch eine Grundfinanzierung der Forschungseinrichtung abgedeckt sind. Die zuwendungsfähigen Ausgaben/Kosten aller Forschungseinrichtungen eines Verbunds werden begrenzt auf den Betrag der Summe der zuwendungsfähigen Ausgaben/Kosten der im Verbund beteiligten Unternehmen.
Personalausgaben, welche bereits durch öffentliche Haushalte gedeckt sind sowie Eigenleistungen sind nicht förderfähig. Der Eigenanteil ist somit „Cash“ zu erbringen (Eigenmittel). Da die Personalausgaben als Pauschale gefördert werden und diese in der Regel unter den real anfallenden Kosten liegt, sind neben dem o. g. Eigenmitteln weitere eigene Mittel zur Deckung von Fehlbedarfen bei den Personalausgaben notwendig. Eine Vorausschau für diese Kosten erfolgt im Antragsprozess.
Personalausgaben/Personalkosten für Forschende, Techniker:innen und sonstiges projektbezogenes Personal werden in Form einer Personalkostenpauschale auf Basis eines Monats- oder Stundensatzes gemäß Zuordnung in eine Personalkostenkategorie und dem projektbezogenen Stellenanteil bzw. der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit gefördert (Kosten je Einheit).
Ausgaben/Kosten für die Anschaffung oder Herstellung von Instrumenten und Aus-rüstung, soweit und solange sie für das Projekt genutzt werden. Werden diese Instrumente und Ausrüstungen über das Projekt hinaus verwendet, gilt nur die nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung ermittelte Wertminderung während der Dauer des Projekts als zuwendungsfähig, es sei denn, diese Instrumente und Ausrüstungen werden von einer öffentlichen Forschungseinrichtung im Rahmen der im Zuwendungsbescheid festgelegten Zweckbindungsfrist zu mindestens 80 Prozent für nichtwirtschaftliche Tätigkeiten im Bereich der Forschung und Lehre eingesetzt.
Ausgaben/Kosten für Auftragsforschung, soweit diese nicht Hauptbestandteil des Projekts sind.
Ausgaben/Kosten für den Erwerb technologischen Wissens und unter Einhaltung des Arm’s-length-Prinzips von unabhängigen Dritten direkt oder in Lizenz erworbene Patente, sofern deren Erwerb nicht Hauptzweck des Projekts ist.
Sonstige vorhabenbezogenen Betriebsausgaben/Betriebskosten einschließlich Material.
Vorhabenbezogene Gemeinkosten als Pauschalfinanzierung der indirekten Kosten in Höhe von 25 Prozent auf die direkten Ausgaben/Kosten.
Das Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr kann eine Höchstgrenze für zuwendungsfähige Ausgaben/Kosten für alle Ausgaben-/Kostenarten festlegen.
Das EPC begleitet die Projekte der TU Dresden gemäß der Mitteilung der Prorektorin Forschung 2/2023 und ist zwingend in die zweistufige Antragstellung einzubinden. Das EPC berät zu den Förderbedingungen sowie zur Antragstellung, besitzt Vollmachten für die rechtsverbindliche Unterschrift ggü. der SAB und verfügt über den zentralen Zugang zum Förderportal der SAB zur Einreichung der Projektvorschläge.
Einreichung folgender Unterlagen durch Antragsteller per E-Mail an
- Projektvorschlag gemäß Gliederung SAB mit Unterschrift koordinierende Professur (Gliederung Projektvorschlag )
- Kalkulationsvorlage (im Format Excel und PDF)
- Angaben zum Projektvorschlag
- Drittmittelanzeige
Im Anschluss:
- Nachkalkulation/Prüfung Kalkulation durch das EPC
- Angabe/Bestätigung einer Finanzierungsquelle durch die Professur
- Prüfung der Finanzierungsquelle durch EPC/SG 1.3
- Rechtsverbindliche Einreichung der Projektvorschläge durch SG 5.2 (EPC) über das Förderportal der SAB
- Prüfung der Projektvorschläge durch SAB/SMWA
- Aufforderung zur Einreichung Vollantrag durch die SAB oder Ablehnung
- Gliederung Projektvorschlag
- Angaben zum Projektvorschlag
- Kalkulationsvorlage (im Format Excel und PDF)
- Innovationsstrategie Kurzübersicht
- Innovationsstrategie Freistaat Sachsen
- Richtlinie FRL EFRE/JTF Technologiefoerderung 2021-2027
- Mitteilung der Prorektorin Forschung 2/2023
- Drittmittelanzeige
- TUD_EPC Datenschutzerklärung
- Programmseite der SAB
Kontakt am EPC:
Leitung der Gruppe "Strukturfonds Sachsen"
NameHerr Dominique Philipp Brinke
ESF Plus, ESF Plus des Bundes, EFRE/JTF
Eine verschlüsselte E-Mail über das SecureMail-Portal versenden (nur für TUD-externe Personen).
Besuchsadresse:
FAL Falkenbrunnen BT-A Würzburger Straße 35
01187 Dresden