Postdoc Starter Kit
Inhaltsverzeichnis
Eckdaten
Die Entscheidung, eine wissenschaftliche Karriere zu verfolgen, bedeutet für Postdoktorandinnen und Postdoktoranden, sich frühzeitig mit den eigenen Zielen und den dazu erforderlichen Kompetenzen intensiv auseinanderzusetzen, um die eigene Entwicklung möglichst gut vorantreiben zu können. Es gilt, während der Postdoc-Phase mit einem eigenständigen wissenschaftlichen Profil in der Scientific Community Sichtbarkeit zu erlangen, Kontakte klug zu knüpfen und neben der fachlichen Expertise auch wichtige Kompetenzen beispielsweise in der Lehre, in der Einwerbung von Drittmitteln, im Projektmanagement und in der Führung von Mitarbeiter:innen zu erwerben.
Das Postdoc Starter Kit-Förderprogramm hat das Ziel, hervorragende, promovierte Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler bei der Entwicklung und Schärfung ihres wissenschaftlichen Profils zu unterstützen und diese für weiterführende wissenschaftliche Karrierewege zu qualifizieren.
- Art der Förderung: Zur Entwicklung eines eigenständigen wissenschaftlichen Profils werden promovierte Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler mit verschiedenen Maßnahmen unterstützt. Förderfähige Vorhaben und Aktivitäten sind beispielsweise:
- Entwicklung von Kooperationen und Durchführung von Konferenzreisen
- Verbrauchsmaterialen und Publikationskosten
- Einladung internationaler Gastreferentinnen und Gastreferenten
- Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen
- Personalmittel für studentische Hilfskräfte (SHK)
- Teilnahme an gezielten fachlichen und überfachlichen Weiterbildungen
- Dauer der Förderung: Die Förderung wird im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mitteln für maximal 18 Monate (bis max. zum 30. Juni 2026) bewilligt.
- Fördervolumen: Pro Antrag sind Vorhaben bis zu maximal 10.000 EUR förderfähig.
- Antragsfrist: 30. September 2024
- Förderbeginn: zwischen 1. Januar 2025 - 31. März 2025
- Förderende: spätestens zum 30. Juni 2026
Bitte beachten Sie: Eine Förderung kann max. bis zum 30. Juni 2026 gewährt werden. Im Falle eines späteren Förderstarts (nach dem 01.01.2025) kann der max. mögliche Förderzeitraum über 18 Monate nicht voll ausgeschöpft werden.
Die Laufzeit der Förderung reduziert sich entsprechend auf die Anzahl zur Verfügung stehenden Fördermonate, max. bis zum 30. Juni 2026. Geplante Maßnahmen nach dem 30. Juni 2026 sind nicht förderfähig!
Beispiel:
Förderstart: 01.03.2025
Förderende: 30.06.2026
Förderdauer: 16 Monate
Informationen zur Bewerbung | Antragsunterlagen
15. Januar 2024 - 30. September 2024
Programmbeschreibung Postdoc Starter Kit
mit detaillierten Informationen zur Antragstellung und Hinweisen auf weitere obligatorische Bewerbungsunterlagen
Antragsunterlagen:
Bitte beachten Sie, dass die Antragsunterlagen nicht durchgängig barrierefrei sind.
Sollten Sie alle Dokumente barrierefreie benötigen, wenden Sie sich bitte an das Team der Graduiertenakademie.
- Online-Antragsformular Postdoc Starter Kit
[Zwischenspeichern nicht möglich] - Unterstützungsschreiben der Vorgesetzten bzw. des Vorgesetzten
- Nachweis über Ihre Teilnahme an einem Coaching
zur beruflichen Standortbestimmung- Teilnahme an einem Coaching zur beruflichen Standortbestimmung ist Voraussetzung für die Antragstellung.
- Eine Vollmitgliedschaft in der Graduiertenakademie wird für das Coaching vorausgesetzt. [Nähere Informationen zum Coaching erfolgen mit Bekanntgabe der nächsten Ausschreibungsrunde.]
-
Termine für ein Coaching können bis zum 31. Juli 2024 vereinbart werden.
Terminvergabe: 15. Januar 2024 – 31. August 2024 -
Terminvereinbarungen unter mit dem Betreff "PSK | Coaching zur beruflichen Standortbestimmung"
-
Bitte geben Sie drei mögliche Termine für das Coaching an.
-
Alle weiteren einzureichenden Antragsunterlagen entnehmen Sie bitte der Programmbeschreibung Postdoc Starter Kit.
FAQ
Antragsberechtigt sind promovierte Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchs-wissenschaftler, welche
- über eine Vollmitgliedschaft in der Graduiertenakademie gemäß der jeweils geltenden Ordnungsfassung der Graduiertenakademie verfügen und
- mindestens 6 Monate Vertragslaufzeit im beantragten Förderzeitraum aufweisen.
Die Mitgliedschaft in der Graduiertenakademie ist für alle Antragstellende verpflichtend.
Bitte beachten Sie, dass auch für den Zeitraum Ihrer beantragten Förderung der Status einer Vollmitgliedschaft in der Graduiertenakademie erforderlich ist.
Mitgliedschaft in der Graduiertenakademie:
Ihre Mitgliedschaft in der Graduiertenakademie wird ab September 2020 in Promovendus administriert. Das Einloggen in Promovendus erfolgt über Ihr ZIH-Login. Sollten Sie bereits Mitglied der Graduiertenakademie sind, finden Sie die Informationen zu Ihrer GA-Mitgliedschaft direkt auf der Startseite Ihres Promovendus-Dossiers. Hier findet sich auch die Aktennummer Ihrer GA-Mitgliedschaft aufgeführt.
Sollten Sie noch kein Mitglied in der Graduiertenakademie sein, folgen Sie bitte den Anweisungen in Promovendus zur Mitgliedschaft. Nähere Informationen finden sich auf der Seite der Graduiertenakademie. Bei aufkommenden Fragen unterstützen wir Sie gern.
Sofern Sie keine Vollmitgliedschaft in der Graduiertenakademie und eine Vertragslaufzeit von mindestens 6 Monate im beantragten Förderzeitraum innehaben, sind Sie nicht antragsberechtigt.
Juniorprofessor:innen sind im Rahmen der Postdoc Starter Kits nicht antragsberechtigt. Hinweis: Sofern eine GA Mitgliedschaft vorliegt, sind Juniorprofessor:innen aber für die folgenden Förderprogramme der Graduiertenakademie antragsberechtigt:
- Lab2Lab
- Travel Awards für Tagungen, Konferenzen, Symposien und Workshops
- Reisekostenzuschüsse für Kurzforschungsaufenthalte und Sommer-/Winterschulen im Ausland
- Proofreading Service
Sollten Sie bereits mit einer Postdoc Starter Kit Förderung unterstützt werden, ist eine weitere Förderung im Rahmen dieses Programms ausgeschlossen. Sie können einzig mit einer Postdoc Starter Kit Förderung während Ihrer Postdoc-Phase unterstützt werden.
Bitte beachten Sie, dass assoziierte Mitglieder der Graduiertenakademie nicht antragsberechtigt für die GA-Förderangebote sind. Als assoziiertes GA-Mitglied steht Ihnen die Teilnahme am Qualifizierungs-, Beratungs- und Netzwerkangebot der Graduiertenakademie zur Verfügung.
Postdoktorandinnen und Postdoktoranden werden zur Entwicklung eines eigenständigen wissenschaftlichen Profils mit vielfältigen Maßnahmen unterstützt. Förderfähige Vorhaben und Aktivitäten sind beispielsweise:
- Entwicklung von Kooperationen und Durchführung von Konferenzreisen
- Verbrauchsmaterialen und Publikationskosten
- Einladung internationaler Gastreferentinnen und Gastreferenten
- Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen
- Personalmittel für studentische Hilfskräfte (SHK)
- Teilnahme an gezielten fachlichen und überfachlichen Weiterbildungen
Zu Ihrer Information:
Eine Orientierungshilfe zur Berechnung von SHK- und WHK-Kosten finden Sie unter TU Dresden, Forschung & Transfer, Service für Forschende, Forschungsförderung, Wegweiser (interner Bereich der TU Dresden): Anleitung zur Berechnung der SHK/WHK-Kosten
Vorlage Kostenkalkulation:
Eine Vorlage zur Planung Ihrer Kostenkalkulation findet sich hier verlinkt: Vorlage Kostenkalkulation. Sehr gerne können Sie diese bedarfsorientiert anpassen und erweitern.
Pro Antrag sind Vorhaben bis zu maximal 10.000 EUR förderfähig.
Der maximale Förderzeitraum beträgt 18 Monate unter dem Vorbehalt, der zur Verfügung stehenden Mitteln des Bundes und des Landes für den bewilligten Förderzeitraum. Die bewilligten Mittel sind innerhalb der jeweiligen Kalenderjahre, für die sie beantragt wurden, zu verausgaben.
Im Falle eines positiven Förderbescheids erfolgt die Abrechnung der bewilligten, förderfähigen Maßnahmen im Einklang mit den Verwendungsrichtlinien der TU Dresden (z.B. Reisekostenordnung, Beschaffungs- sowie Repräsentations- und Bewirtungsrichtlinie). Geförderte erhalten Informationen und Abrechnungsunterstützung hierzu seitens der Graduiertenakademie.
Eine vollständige Antragsstellung besteht aus nachfolgenden Bestandteilen:
1. Teilnahme an einem Coaching zur beruflichen Standortbestimmung bei der Graduiertenakademie vor Antragstellung sowie
2. dem Einreichen nachfolgender Antragsunterlagen zur ausgeschriebenen Antragsfrist:
- Gescannter sowie unterzeichneter Ausdruck eines abgesandten, vollständig ausgefüllten Online - Antragsformulars*
[Bitte beachten Sie: Zwischenspeichern der Eingaben nicht möglich!] - Tabellarischer Lebenslauf inklusive Publikationsliste, bisheriger Lehrtätigkeiten und Darstellung des wissenschaftlichen Werdegangs (max. 5 Seiten)
- Kopie der Promotionsurkunde
- Darstellung des akademischen Entwicklungsplans für den beantragten Förderzeitraum (maximal 7 Seiten) inklusive:
- der Berücksichtigung und Analyse der bisherigen akademischen Entwicklung und
- der Darstellung der geplanten Maßnahmen und Aktivitäten zur Entwicklung und Schärfung des eigenen wissenschaftlichen Profils und
- Kostenkalkulation per beantragtes Förderjahr (Übersicht)
- Unterstützungsschreiben der bzw. des Vorgesetzten
- Sofern zutreffend, Nachweise bzw. Informationen zur Berücksichtigung individueller Lebensumstände
Zusätzliche Informationen:
*Online - Antragsformular
Das Antragsformular steht Ihnen im WebCMS auf der Programmwebseite zur Verfügung. Bitte füllen Sie dies aus und drucken es nach dem digitalen Versenden aus. Bitte unterzeichnen Sie das ausgedruckte Antragsformular, scannen es ein und fügen es final den Antragsunterlagen als PDF Dokument bei.
Ein Coaching ist ein professionelles Beratungsformat zur lösungs- und zielorientierten
Unterstützung bei beruflichen Entwicklungs- und Veränderungsprozessen.
Das Coaching wird von zertifizierten, systemisch ausgebildeten Referentinnen der GA durchgeführt und orientiert sich an den GA-Beratungsgrundsätzen.
Die GA-Beraterinnen behandeln Ihr Coaching zur beruflichen Standortbestimmung mit größter Vertraulichkeit. Es werden keine Informationen oder Eindrücke aus den Beratungsgesprächen an Dritte weitergegeben. Daher fließen keine Coachingeindrücke zu Ihrer beruflichen Standortbestimmung in den Auswahlprozess der Förderanträge ein.
Einzel-Coachings für die Antragsfrist zum 30. September 2024 finden im Zeitraum 15. Januar bis 31. Juli 2024 nach vorheriger Terminvereinbarung unter der E-Mail , Betreff: PSK – Coaching berufliche Standortbestimmung statt.
Wichtig: Bei dem Coaching zur beruflichen Standortbestimmung handelt es sich um ein explizit antragsbezogenes Coaching. Frühere Coachings oder Beratungen bei der Graduiertenakademie können hierbei nicht geltend gemacht werden.
Der akademische Entwicklungsplan sollte nachfolgende Inhalte abdecken (max. 7 Seiten):
- Darstellung und Standortanalyse Ihres bisherigen wissenschaftlichen Werdegangs unter Berücksichtigung Ihrer akademischen Karriereziele.
- Detaillierte Darstellung der geplanten Maßnahmen und Aktivitäten zur Entwicklung und Schärfung des eigenen wissenschaftlichen Profils.
- Erläuterung des Mehrwerts und der Relevanz der beantragten Vorhaben und Maßnahmen für Ihre wissenschaftliche Profilschärfung und akademische Karriereentwicklung.
Bitte nutzen Sie für das Unterstützungsschreiben Ihrer:Ihres Vorgesetzten das auf der Programmwebseite zur Verfügung gestellte Template. Wir empfehlen, das Template vorab detailliert durchzuarbeiten, um Ihre:Ihren Vorgesetzten bestmöglich bzgl. der im Template erfragten Inhalte zu informieren.
Die Auswahl der Geförderten erfolgt anhand der eingereichten Unterlagen durch den Vorstand der Graduiertenakademie der TU Dresden. Es handelt sich hierbei um leistungsbasierte Förderungen, welche in einem kompetitiven Auswahlverfahren vergeben werden. Zu den Auswahlkriterien zählen:
Inhaltliche Kriterien
- Die Qualifikation der zu fördernden promovierten Nachwuchswissenschaftlerin bzw. des Nachwuchswissenschaftlers (z.B. akademische Leistungen, Publikationen Preise/Auszeichnungen) unter der Berücksichtigung der individuellen Lebensumstände (z.B. chronische Erkrankung, Betreuung von pflegebedürftigen Angehörigen, Eltern- und Betreuungszeiten)
- Dem Vorliegen eines überzeugenden Konzeptes zur Entwicklung des eigenen wissenschaftlichen Profils unter Berücksichtigung der bisherigen akademischen Entwicklung.
Formale Kriterien
- Vollständigkeit der Antragsunterlagen inklusive der Teilnahme an einem Coaching zur beruflichen Standortbestimmung bei der Graduiertenakademie vor Antragstellung
- Fristgerechte Einreichung der Antragsunterlagen
- Antragsfrist: 30. September
- möglicher Förderbeginn zwischen dem 1. Januar und dem 31. März 2025
- Förderende: spätestens zum 30. Juni 2026
Bitte beachten Sie: Eine Förderung kann max. bis zum 30. Juni 2026 gewährt werden. Im Falle eines späteren Förderstarts (nach dem 01.01.2025) kann der max. mögliche Förderzeitraum über 18 Monate nicht voll ausgeschöpft werden. Die Laufzeit der Förderung reduziert sich entsprechend auf die Anzahl zur Verfügung stehenden Fördermonate, max. bis zum 30. Juni 2026. Geplante Maßnahmen nach dem 30. Juni 2026 sind nicht förderfähig!
Beispiel:
Förderstart: 01.03.2025
Förderende: 30.06.2026
Förderdauer: 16 Monate
Kontakt
Referentin Förderprogramme
NameFrau Vivien Lippmann M.A.
Eine verschlüsselte E-Mail über das SecureMail-Portal versenden (nur für TUD-externe Personen).
Besucheradresse:
Graduiertenakademie Mommsenstraße 7
01069 Dresden
Sprechzeiten:
Bitte beachten Sie unsere offene Online-Sprechstunde jeden Mittwoch (14 - 15 Uhr) oder vereinbaren Sie einen Beratungstermin via E-Mail