Postdoc Starter Kit
Inhaltsverzeichnis
Eckdaten
Die Entscheidung, eine wissenschaftliche Karriere zu verfolgen, bedeutet für Postdoktorandinnen und Postdoktoranden, sich frühzeitig mit den eigenen Zielen und den dazu erforderlichen Kompetenzen intensiv auseinanderzusetzen, um die eigene Entwicklung möglichst gut vorantreiben zu können. Es gilt, während der Postdoc-Phase mit einem eigenständigen wissenschaftlichen Profil in der Scientific Community Sichtbarkeit zu erlangen, Kontakte klug zu knüpfen und neben der fachlichen Expertise auch wichtige Kompetenzen beispielsweise in der Lehre, in der Einwerbung von Drittmitteln, im Projektmanagement und in der Führung von Mitarbeiter:innen zu erwerben.
Das Postdoc Starter Kit-Förderprogramm hat das Ziel, hervorragende, promovierte Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler bei der Entwicklung und Schärfung ihres wissenschaftlichen Profils zu unterstützen und diese für weiterführende wissenschaftliche Karrierewege zu qualifizieren.
- Art der Förderung: Zur Entwicklung eines eigenständigen wissenschaftlichen Profils werden promovierte Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler mit verschiedenen Maßnahmen unterstützt. Förderfähige Vorhaben und Aktivitäten sind beispielsweise:
- Entwicklung von Kooperationen und Durchführung von Konferenzreisen
- Verbrauchsmaterialen und Publikationskosten
- Einladung internationaler Gastreferentinnen und Gastreferenten
- Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen
- Personalmittel für studentische Hilfskräfte (SHK)
- Teilnahme an gezielten fachlichen und überfachlichen Weiterbildungen
- Dauer der Förderung: Die Förderung wird im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mitteln für maximal 24 Monate bewilligt.
- Fördervolumen: Pro Antrag sind Vorhaben bis zu maximal 10.000 EUR förderfähig.
- Antragsfrist: 30. September
- Förderbeginn: zwischen 01. Januar und 31. März
Informationen zur Bewerbung | Antragsunterlagen
10. JANUAR 2022 - 30. SEPTEMBER 2022
Programmbeschreibung
mit detaillierten Informationen zur Antragstellung und Hinweisen auf weitere obligatorische Bewerbungsunterlagen
Antragsunterlagen:
Bitte beachten Sie, dass die Antragsunterlagen nicht durchgängig barrierefrei sind.
Sollten Sie alle Dokumente barrierefreie benötigen, wenden Sie sich bitte an das Team der Graduiertenakademie (E-Mail: graduiertenakademie@tu-dresden.de).
- Online-Antragsformular
(Bitte beachten Sie: Zwischenspeichern der Eingaben nicht möglich) - Unterstützungsschreiben der Vorgesetzten bzw. des Vorgesetzten
- Bitte beachten Sie, die Teilnahme an einem Coaching zur beruflichen Standortbestimmung ist Voraussetzung für die Antragstellung. Eine Vollmitgliedschaft in der Graduiertenakademie wird für das Coaching vorausgesetzt.
Coachings zur beruflichen Standortbestimmung (für die Antragsfrist zum 30. September 2022) werden erneut ab dem 10. Januar 2022 bis zum 31. August 2022 angeboten. Um sich optimal auf die Antragstellung vorzubereiten, empfehlen wir Ihnen ein frühzeitiges Coaching wahrzunehmen, idealerweise bereits ab Anfang des Jahres 2022. Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter der E-Mail-Adresse mit dem Betreff „Postdoc Starter Kit – Coaching zur beruflichen Standortbestimmung".
Der Antrag ist
- fristgerecht sowie
- ausschließlich in elektronischer Form als eine digitale PDF-Datei
mit dem Kennwort „Postdoc Starter Kit“ unter der E-Mail-Adresse graduiertenakademie@tu-dresden.de einzureichen.
Nach Antragsschluss ist das Nachreichungen von Unterlagen nicht länger möglich. Unvollständige Anträge werden aus formalen Gründen vom Auswahlverfahren ausgeschlossen.
Bitte beachten Sie, dass die Antragsunterlagen nicht durchgängig barrierefrei sind.
FAQ
Antragsberechtigt sind promovierte Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchs-wissenschaftler, welche
- über eine Vollmitgliedschaft in der Graduiertenakademie gemäß der jeweils geltenden Ordnungsfassung der Graduiertenakademie verfügen und
- mindestens 6 Monate Vertragslaufzeit im beantragten Förderzeitraum aufweisen.
Die Mitgliedschaft in der Graduiertenakademie ist für alle Antragstellende verpflichtend.
Bitte beachten Sie, dass auch für den Zeitraum Ihrer beantragten Förderung der Status einer Vollmitgliedschaft in der Graduiertenakademie erforderlich ist.
Mitgliedschaft in der Graduiertenakademie:
Ihre Mitgliedschaft in der Graduiertenakademie wird ab September 2020 in Promovendus administriert. Das Einloggen in Promovendus erfolgt über Ihr ZIH-Login. Sollten Sie bereits Mitglied der Graduiertenakademie sind, finden Sie die Informationen zu Ihrer GA-Mitgliedschaft direkt auf der Startseite Ihres Promovendus-Dossiers. Hier findet sich auch die Aktennummer Ihrer GA-Mitgliedschaft aufgeführt.
Sollten Sie noch kein Mitglied in der Graduiertenakademie sein, folgen Sie bitte den Anweisungen in Promovendus zur Mitgliedschaft. Nähere Informationen finden sich auf der Seite der Graduiertenakademie. Bei aufkommenden Fragen unterstützen wir Sie gern.
Sofern Sie keine Vollmitgliedschaft in der Graduiertenakademie und eine Vertragslaufzeit von mindestens 6 Monate im beantragten Förderzeitraum innehaben, sind Sie nicht antragsberechtigt.
Sollten Sie bereits mit einer Postdoc Starter Kit Förderung unterstützt werden, ist eine weitere Förderung im Rahmen dieses Programms ausgeschlossen. Sie können einzig mit einer Postdoc Starter Kit Förderung während Ihrer Postdoc-Phase unterstützt werden.
Bitte beachten Sie, dass assoziierte Mitglieder der Graduiertenakademie nicht antragsberechtigt für die GA-Förderangebote sind. Als assoziiertes GA-Mitglied steht Ihnen die Teilnahme am Qualifizierungs-, Beratungs- und Netzwerkangebot der Graduiertenakademie zur Verfügung.
Postdoktorandinnen und Postdoktoranden werden zur Entwicklung eines eigenständigen wissenschaftlichen Profils mit vielfältigen Maßnahmen unterstützt. Förderfähige Vorhaben und Aktivitäten sind beispielsweise:
- Entwicklung von Kooperationen und Durchführung von Konferenzreisen
- Verbrauchsmaterialen und Publikationskosten
- Einladung internationaler Gastreferentinnen und Gastreferenten
- Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen
- Personalmittel für studentische Hilfskräfte (SHK)
- Teilnahme an gezielten fachlichen und überfachlichen Weiterbildungen
Zu Ihrer Information:
Eine Orientierungshilfe zur Berechnung von SHK- und WHK-Kosten finden Sie unter TU Dresden, Forschung & Transfer, Service für Forschende, Forschungsförderung, Wegweiser (interner Bereich der TU Dresden): Anleitung zur Berechnung der SHK/WHK-Kosten
Pro Antrag sind Vorhaben bis zu maximal 10.000 EUR förderfähig.
Der maximale Förderzeitraum beträgt 24 Monate unter dem Vorbehalt, der zur Verfügung stehenden Mitteln des Bundes und des Landes für den bewilligten Förderzeitraum. Die bewilligten Mittel sind innerhalb der jeweiligen Kalenderjahre, für die sie beantragt wurden, zu verausgaben.
Im Falle eines positiven Förderbescheids erfolgt die Abrechnung der bewilligten, förderfähigen Maßnahmen im Einklang mit den Verwendungsrichtlinien der TU Dresden (z.B. Reisekostenordnung, Beschaffungs- sowie Repräsentations- und Bewirtungsrichtlinie). Geförderte erhalten Informationen und Abrechnungsunterstützung hierzu seitens der Graduiertenakademie.
Eine vollständige Antragsstellung besteht aus nachfolgenden Bestandteilen:
1. Teilnahme an einem Coaching zur beruflichen Standortbestimmung bei der Graduiertenakademie vor Antragstellung sowie
2. dem Einreichen nachfolgender Antragsunterlagen zur ausgeschriebenen Antragsfrist:
- Gescannter sowie unterzeichneter Ausdruck eines abgesandten, vollständig ausgefüllten Online - Antragsformulars*
[Bitte beachten Sie: Zwischenspeichern der Eingaben nicht möglich!] - Tabellarischer Lebenslauf inklusive Publikationsliste, bisheriger Lehrtätigkeiten und Darstellung des wissenschaftlichen Werdegangs (max. 5 Seiten)
- Kopie der Promotionsurkunde
- Darstellung des akademischen Entwicklungsplans für den beantragten Förderzeitraum (maximal 7 Seiten) inklusive:
- der Berücksichtigung und Analyse der bisherigen akademischen Entwicklung und
- der Darstellung der geplanten Maßnahmen und Aktivitäten zur Entwicklung und Schärfung des eigenen wissenschaftlichen Profils und
- Kostenkalkulation per beantragtes Förderjahr (Übersicht)
- Unterstützungsschreiben der bzw. des Vorgesetzten
- Sofern zutreffend, Nachweise bzw. Informationen zur Berücksichtigung individueller Lebensumstände
Zusätzliche Informationen:
*Online - Antragsformular
Das Antragsformular steht Ihnen im WebCMS auf der Programmwebseite zur Verfügung. Bitte füllen Sie dies aus und drucken es nach dem digitalen Versenden aus. Bitte unterzeichnen Sie das ausgedruckte Antragsformular, scannen es ein und fügen es final den Antragsunterlagen als PDF Dokument bei.
Ein Coaching ist ein professionelles Beratungsformat zur lösungs- und zielorientierten
Unterstützung bei beruflichen Entwicklungs- und Veränderungsprozessen. Das Coaching wird von zertifizierten, systemisch ausgebildeten Referentinnen der GA durchgeführt und orientiert sich an den GA-Beratungsgrundsätzen. Die GA-Beraterinnen behandeln Ihr Coaching zur beruflichen Standortbestimmung mit größter Vertraulichkeit. Es werden keine Informationen oder Eindrücke aus den Beratungsgesprächen an Dritte weitergegeben. Daher fließen keine Coachingeindrücke zur Ihrer beruflichen Standortbestimmung in den Auswahlprozess der Förderanträge ein.
Einzel-Coachings für die Antragsfrist zum 30. September 2022 finden im Zeitraum 10. Januar bis 31. August 2022 nach vorheriger Terminvereinbarung unter der E-Mail , Betreff: Postdoc Starter Kit – Coaching berufliche Standortbestimmung statt.
Eine Coaching-Sitzung beträgt in der Regel 90 Minuten. Im Einklang mit den Coachingregularien der Graduiertenakademie, können grundsätzlich bis zu fünf Einzeltermine in Anspruch genommen werden. Für die Antragstellung muss jedoch nur eine 90-minütige Coaching-Sitzung stattgefunden haben.
Wichtig: Bei dem Coaching zur beruflichen Standortbestimmung, handelt es sich um ein spezifisch antragsbezogenes Coaching. Frühere Coachings oder Beratungen bei der Graduiertenakademie können hierbei nicht geltend gemacht werden.
Der akademische Entwicklungsplan sollte nachfolgende Inhalte abdecken (max. 7 Seiten):
- Darstellung und Standortanalyse Ihres bisherigen wissenschaftlichen Werdegangs unter Berücksichtigung Ihrer akademischen Karriereziele.
- Detaillierte Darstellung der geplanten Maßnahmen und Aktivitäten zur Entwicklung und Schärfung des eigenen wissenschaftlichen Profils.
- Erläuterung des Mehrwerts und der Relevanz der beantragten Vorhaben und Maßnahmen für Ihre wissenschaftliche Profilschärfung und akademische Karriereentwicklung.
Das Unterstützungsschreiben sollte einen formal, offiziellen Charakter aufweisen. Dazu zählen ein formaler Briefkopf der bzw. des Ausstellers:in (Name, Position, Einrichtung, Kontaktdaten) sowie das Ausstellungsdatum und die Unterschrift der bzw. des Vorgesetzten.
Inhaltlich sollte das Unterstützungsschreiben weniger eine Aufzählung beobachteter Tätigkeiten enthalten als vielmehr eine persönliche Einschätzung der bzw. des zu Empfehlenden sein. Im Vordergrund sollten die Kompetenzen und das Potenzial sowie die persönliche Eignung der bzw. des Antragstellers:in für eine weiterführende wissenschaftliche Karriere aus Sicht der Verfasserin bzw. des Verfassers stehen. Dargelegt werden sollte ebenso der Aspekt, inwiefern die beantragten Maßnahmen und Aktivitäten zur Entwicklung und Schärfung des wissenschaftlichen Profils der bzw. des Antragstellers:in beitragen und karriereunterstützend wirken.
Die Auswahl der Geförderten erfolgt anhand der eingereichten Unterlagen durch den Vorstand der Graduiertenakademie der TU Dresden. Es handelt sich hierbei um leistungsbasierte Förderungen, welche in einem kompetitiven Auswahlverfahren vergeben werden. Zu den Auswahlkriterien zählen:
Inhaltliche Kriterien
- Die Qualifikation der zu fördernden promovierten Nachwuchswissenschaftlerin bzw. des Nachwuchswissenschaftlers (z.B. akademische Leistungen, Publikationen Preise/Auszeichnungen) unter der Berücksichtigung der individuellen Lebensumstände (z.B. chronische Erkrankung, Betreuung von pflegebedürftigen Angehörigen, Eltern- und Betreuungszeiten)
- Dem Vorliegen eines überzeugenden Konzeptes zur Entwicklung des eigenen wissenschaftlichen Profils unter Berücksichtigung der bisherigen akademischen Entwicklung.
Formale Kriterien
- Vollständigkeit der Antragsunterlagen inklusive der Teilnahme an einem Coaching zur beruflichen Standortbestimmung bei der Graduiertenakademie vor Antragstellung
- Fristgerechte Einreichung der Antragsunterlagen
Die Antragsfristen sind jeweils jährlich zum:
- 30. September mit Förderbeginn zwischen dem 1. Januar und dem 31. März des darauffolgenden Jahres
Kontakt

Referentin Fördermittel und Förderprogramme
NameFrau Corina Wolfermann M.A.
Systemische Beraterin
Eine verschlüsselte E-Mail über das SecureMail-Portal versenden (nur für TUD-externe Personen).
Besucheradresse:
Graduiertenakademie, Raum 15 Mommsenstraße 7
01069 Dresden
Sprechzeiten:
- Montag:
- 13:00 - 16:00
- Fördermittelberatung nach Terminabsprache