Datenschutz-/Einwilligungserklärung für das „Antragsformular für ein Sächsisches Landesstipendium“
Für welche Zwecke sollen personenbezogene Daten verarbeitet werden?
Mit der Einrichtung der Graduiertenakademie (GA) will die TU Dresden (TUD) ihre Nachwuchswissenschaftler/innen während der Promotions- und Postdoc-Phase umfassend und individuell fördern. Ziel der GA ist es, universitätsübergreifend optimale Rahmenbedingungen für Promovierende und Postdocs zu schaffen, um diese für herausragende Positionen in Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft zu qualifizieren. Die im Folgenden genannten Daten werden für das Bewerbungsverfahren des Sächsischen Landessstipendiums des Freistaats Sachsen erhoben, für welches die GA administrativ beauftragt wurde.
Die Bewerbung steht Personen offen, die sich für eine Promotion an der TUD interessieren oder diese bereits durchführen und eine Finanzierung für diesen Zeitraum suchen.
Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen können sich Betroffene wenden?
Technische Universität Dresden
Graduiertenakademie
Mommsenstraße 7
01062 Dresden
E-Mail:
Tel.: 0351 462 42241
Technische Universität Dresden
Der Datenschutzbeauftragte
01062 Dresden
E-Mail:
Tel.: +49 (0) 351-463 32839
https://tu-dresden.de/datenschutz
Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten?
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten ist Art. 6 Abs. 1 lit. a) DS-GVO (Einwilligung), d.h. die Inanspruchnahme und die Einwilligung in die damit verbundene Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sind freiwillig.
Welche personenbezogenen Daten werden verarbeitet?
In diesem Formular und über die darüber hinaus einzureichenden Unterlagen werden folgende Daten erhoben und anschließend von der GA der TUD elektronisch, ausschließlich für oben genannte Zwecke, verarbeitet:
Name, Vorname, Geschlecht, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Anschrift, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit, Fakultät, Fachrichtung, Start und Ende der Promotionsphase, Angaben zum letzten Hochschulabschluss inkl. akademischer Grad und Gesamtnote, Angaben zum Promotionsvorhaben und dessen Betreuung, Name Hauptbetreuer:in, Einrichtung Hauptbetreuer:in, Hochschulzeugnisse, Teilnahme an strukturiertem Promotionsprogramm, Angaben zur derzeitigen Finanzierung/Förderung/Beschäftigung, Erklärungen zu Förderung/Beschäftigung während des beantragten Förderzeitraums, Lebenslauf, Angaben/Dokumente zu Kindern, Einschränkungen, Angaben zur bisherigen Finanzierung/Förderung/Beschäftigung, Forschungsexposé, Motivationsschreiben, Nachweis über die Annahme als Doktorand:in an der TUD, Gutachten/Referenzschreiben
Wie lange werden personenbezogene Daten gespeichert?
Die Daten werden elektronisch gelöscht, sobald diese zur Bearbeitung des Bewerbungsprozesses nicht mehr nötig sind oder die Einwilligung zur Erhebung der Daten
widerrufen wurde. Die Daten von in Förderung befindlicher Stipendiaten/-innen werden für die Stipendienlaufzeit und entsprechend der Regularien und Anforderungen des Mittelgebers aufbewahrt/gespeichert. Nach Abschluss der Förderung werden die Daten gemäß den gesetzlichen Vorgaben für sechs Jahre und den Regularien und Anforderungen des Mittelgebers archiviert. Der Zugriff erfolgt nach Archivierung nur bei berechtigtem Interesse nach expliziter Autorisation. Die Rechtsmäßigkeit der Verarbeitung aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf wird dadurch nicht berührt.
Werden personenbezogene Daten an Empfänger:innen übermittelt, wer hat an der TU Dresden Zugriff auf diese Daten und werden Daten bei Dritten erhoben?
Für das Auswahlverfahren werden die Bewerbungsunterlagen mit den Daten an
den Vorstand der GA zur Förderentscheidung übermittelt.
Welche Rechte haben Betroffene grundsätzlich?
- Freiwilligkeit und Widerruf nach Art. 7 Abs. 3 DSGVO
Die Angabe personenbezogener Daten ist freiwillig. Die Einwilligung zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten kann jederzeit nach Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit der Folge widerrufen werden, dass die personenbezogenen Daten der betreffenden Person nicht weiterverarbeitet werden. - Auskunftsrecht (Art. 15 DSGVO)
Die Betroffenen haben das Recht, jederzeit Auskunft über die zu ihrer Person verarbeiteten Daten sowie die möglichen Empfänger dieser Daten verlangen zu können. Ihnen steht eine Antwort innerhalb einer Frist von einem Monat nach Eingang des Auskunftsersuchens zu. - Recht auf Berichtigung, Löschung und Einschränkung (Art. 16 – 18 DSGVO)
Die Betroffenen können jederzeit gegenüber der TU Dresden die Berichtigung, Löschung ihrer personenbezogenen Daten bzw. die Einschränkung der Verarbeitung verlangen. - Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)
Die Betroffenen können verlangen, dass die verantwortliche Person ihnen ihre personenbezogenen Daten in einem maschinenlesbaren Format übermittelt. Alternativ können sie die direkte Übermittlung der von Ihnen bereitgestellten personenbezogenen Daten an eine andere verantwortliche Person verlangen, soweit dies möglich ist. - Datenschutzbeauftragter und Aufsichtsbehörde für den Datenschutz
Betroffene Personen können sich jederzeit an den Datenschutzbeauftragten der TU Dresden sowie bei einer Beschwerde nach Art. 77 DSGVO an die zuständige Aufsichtsbehörde zum Datenschutz wenden. Die zuständige Aufsichtsbehörde für die TU Dresden ist:
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Dr. Juliane Hundert
Maternistraße 17
01067 Dresden
E-Mail:
Telefon: + 49 (0) 351 85471 101
www.datenschutz.sachsen.de
Zur Inanspruchnahme der Rechte genügt eine Mitteilung in Textform (E-Mail oder Brief) an die verantwortliche Person.