Sächsisches Landesstipendium
Inhaltsverzeichnis
Q&A SESSIONS
Um etwaige offene Fragen bezüglich der Sächsischen Landesstipendien zu klären, laden wir Sie zu einer unserer digitalen Q&A-Sessions ein!
| Termine (12 - 13 Uhr): | 27/08 | 03/09 | 10/09 | 17/09 |
Eine vorherige Registrierung ist notwendig: Registrierungslink für die Q&A Sessions
ART UND UMFANG
Der Freistaat Sachsen gewährt Landesstipendien zur Förderung von Promotionen im Rahmen der Sächsischen Landesstipendienverordnung (SächsLStipVO) vom 23.10.2024. Die Gewährung der Stipendien erfolgt auf Empfehlung des Vorstands der Graduiertenakademie der TUD.
| Dauer der Förderung |
Das Stipendium wird im Rahmen der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel für drei Jahre bewilligt. Die Förderung endet spätestens mit dem Monat, in dem die Dissertation eingereicht wird. In Ausnahmefällen kann die Förderdauer um ein viertes Jahr verlängert werden (vgl. § 5 Abs. 2 SächsLStipVO). |
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| Förderumfang |
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| Mögliche Förderstarts |
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Bitte beachten Sie: Auf die maximale Förderdauer von drei Jahren werden Zeiten angerechnet, in denen Antragstellende bereits von öffentlichen oder privaten Einrichtungen für dasselbe oder ein inhaltlich weitgehend gleiches Promotionsvorhaben gefördert wurden, oder in denen sie in einem Arbeits- oder Dienstverhältnis zu einer Hochschule oder Forschungseinrichtung standen, das der eigenen wissenschaftlichen Qualifizierung diente.
ANTRAGSBERECHTIGUNG UND VORAUSSETZUNGEN
Antragsberechtigt sind Promovierende aller Fachbereiche der TU Dresden, deren Annahme als Doktorand:in an einer Fakultät der TU Dresden höchstens sechs Monate vor Förderstart erfolgt ist.
Angehende Promovierende müssen den Antrag auf Annahme als Doktorand:in an einer Fakultät der TU Dresden mindestens eingereicht haben. Spätestens zum Förderstart muss die Annahme erfolgt sein.
Darüber hinaus dürfen Geförderte zum Förderstart keiner entgeltlichen Nebentätigkeit von mehr als acht Stunden pro Woche nachgehen und keine andere Förderung durch öffentliche Stellen oder private Einrichtungen für das Promotionsvorhaben erhalten.
Bewerbung auf ein Sächsisches Landesstipendium aktuell möglich!
Alle Details zum Stipendium, Bewerbungs- und Auswahlverfahren finden Sie in der nachfolgend verlinkten Programmausschreibung.
ANTRAGSFORMULAR | UNTERLAGEN ZUM DOWNLOAD
- Online-Antragsformular
[Zwischenspeichern der Daten ist nicht möglich.] - Gutachterliche Stellungnahme des:der betreuenden Hochschullehrenden bzw. Young Investigator an der TU Dresden, mit dem:der die Betreuungsvereinbarung geschlossen wurde/wird
- Referenzschreiben eines:einer weiteren Hochschullehrenden, promovierten Betreuenden oder Nachwuchsgruppenleitung
Der Antrag auf ein Sächsisches Landesstipendium ist fristgerecht bis zum 21. September 2026 als eine digitale PDF-Datei mit dem Kennwort „Sächsisches Landesstipendium“ unter der E-Mail-Adresse bei der Graduiertenakademie einzureichen. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihre Gutachter:innen die gutachterliche Stellungnahme bzw. das Referenzschreiben ebenfalls fristgerecht einreichen.
FAQ
Die Ausschreibung, das Auswahlverfahren sowie die Fördermodalitäten im Rahmen der Sächsischen Landesstipendien richten sich nach den Bestimmungen der Sächsischen Landesstipendienverordnung vom 23. Oktober 2024.
Fragen rund um den Bewerbungs- und Auswahlprozess:
Antragsberechtigt sind:
- Promovierende aller Fachbereiche der TU Dresden, deren Annahme als Doktorand:in an einer Fakultät der TU Dresden höchstens sechs Monate vor dem anvisierten Förderstart erfolgt ist
- Angehende Promovierende, die den Antrag auf Annahme als Doktorand:in an einer Fakultät der TU Dresden mindestens elektronisch über Promovendus übermittelt haben und dadurch den Status „Anwärter“ innehaben
Weitere Voraussetzungen:
- Spätestens zum anvisierten Förderstart muss die Annahme als Doktorand:in an einer Fakultät der TU Dresden erfolgt sein.
- Zum anvisierten Förderstart wird keine entgeltliche Nebentätigkeit von mehr als acht Stunden pro Woche ausgeübt (andernfalls kann die Förderung nicht in Anspruch genommen werden).
- Antragstellende müssen sicherstellen, dass sie alle Voraussetzungen spätestens zum anvisierten Förderstart, allerspätestens zum letztmöglichen Förderstart am 1. Dezember 2026, nachweisen können.
Nicht antragsberechtigt sind:
- Personen, die bereits auf andere Weise durch öffentliche Stellen oder in - mit öffentlichen Mitteln finanzierten - privaten Einrichtungen gleichzeitig gefördert werden.
- Personen, die ein Rechtsanspruch auf eine derartige Förderung haben.
Ihr:e betreuende:r Hochschullehrer:in ist Ihr:e Hauptbetreuer:in, den:die Sie auf der Betreuungsvereinbarung an erster Stelle angegeben haben und der:die die Betreuungsvereinbarung unterzeichnet hat.
Das Exposé zum Forschungsvorhaben darf max. 7 Seiten betragen und muss folgende Angaben enthalten:
- Problemdarstellung, Begründung und Zielsetzung des geplanten Projektes
- Darstellung des Forschungsstands im Themengebiet (Literaturdiskussion)
- Vorarbeiten
- Arbeits- und Zeitplan für den beantragten Förderzeitraum
Es gibt keine formalen Kriterien für die Erstellung des Exposés, jedoch folgende Empfehlungen:
- A4
- Schriftgröße mind. 10, vorzugsweise Arial
- Deckblatt und Literaturangaben können zusätzlich zu den genannten 7 Seiten Forschungsexposé eingereicht werden
Sie müssen bei Ihrer Bewerbung um ein Sächsisches Landesstipendium allein durch Ihre schriftliche Bewerbung überzeugen – ein persönliches Auswahlgespräch findet nicht statt. Umso wichtiger ist das Motivationsschreiben: nutzen Sie dieses, um Ihre Persönlichkeit und Ihre Beweggründe für Ihre Bewerbung vorzustellen. Prinzipiell ist ein Motivationsschreiben einer Jobbewerbung ähnlich und Sie müssen sich, Ihre Kenntnisse und Fähigkeiten darstellen und diese in Bezug zum Fördergeber stellen. Das Motivationsschreiben stellt dafür die perfekte Möglichkeit dar, da es mehr Raum bietet den persönlichen wie akademischen Werdegang zu erörtern, als es das „gewöhnliche“ Anschreiben nur in Kürze vermag.
Es gibt kein formales Muster für ein solches Schreiben – jedoch können Sie einige Tipps umsetzen, denn es gilt mit Ihrer „persönlichen Note“ zu überzeugen:
Inhaltliches:
- Überlegen Sie vor dem Verfassen, warum Sie zur TUD und speziell diesem Förderprogramm passen? Warum benötigen Sie überhaupt ein Stipendium, und warum genau dieses? Warum sollte die TUD gerade Sie fördern? Warum möchten Sie promovieren?
- Was erhoffen Sie sich vom Stipendium? Inwiefern würde Ihnen das Stipendium konkret helfen, Ihre persönlichen wie auch beruflichen Ziele zu verfolgen und zu erreichen?
- Lesen Sie gründlich die Ausschreibung und markieren Sie sich am besten alle Anforderungen und Erwartungen (Kriterien), welche an die Bewerber:innen gestellt werden. Legen Sie im Schreiben dar, inwiefern Sie diese Kriterien erfüllen und für das Stipendium der:die passende Kandidat:in sind. Belegen Sie Ihre Aussagen am besten ebenso mit Beispielen.
- Nutzen Sie die wichtigsten und geeignetsten Punkte aus Ihrem Lebenslauf, welche Sie besonders für das Stipendium qualifizieren, die Sie besonders auszeichnen und auch von anderen abheben, z.B. Studium, Praktika, Berufserfahrungen, Sprachkenntnisse, Preise/Auszeichnungen, Publikationen, bisheriger Promotionsverlauf etc.
Formales:
- max. 2 Seiten
- DIN A4-Seite
- mind. Schriftgröße 10
Die Auswahl der Geförderten erfolgt anhand der eingereichten Unterlagen durch den Vorstand der Graduiertenakademie. Die Stipendien sind leistungsbasierte Förderungen und werden in einem kompetitiven Auswahlverfahren vergeben.
Besonders gewürdigt werden gemäß SächsLStipVO Vorhaben:
- aus Fachgebieten, in denen ein besonderer Nachwuchsbedarf besteht,
- von Antragstellenden, welche die Regelstudienzeit im letzten promotionsrelevanten Studiengang eingehalten haben,
- von Frauen, wobei der prozentuale Anteil von Frauen an den bestandenen Abschlussprüfungen an den Hochschulen des Freistaates Sachsens in den vergangenen drei Jahren als Orientierung gilt.
Weitere Kriterien:
- Qualifikation der Antragsteller:in
(akademische Leistungen, Publikationen, Preise/Auszeichnungen) - Qualität der gutachterlichen Stellungnahme und des Refetenzschreibens
- Berücksichtigung der Lebenssituation
(soziale Kriterien)
Es besteht grundsätzlich kein Rechtsanspruch auf Förderung.
Fragen rund um die Fördermodalitäten:
Nein, die Stipendien sind nicht sozialversicherungspflichtig, da diese gemäß § 3 Nr. 44 Einkommenssteuergesetz (EStG) steuerfrei sind. Die Förderung begründet kein Arbeitsverhältnis und stellt somit kein Entgelt im Sinne des § 14 SGB IV dar. Folglich unterliegt die Förderung nicht der Sozialversicherungspflicht. Für alle erforderlichen Sach- und Personenversicherungen ist der/die Geförderte persönlich verantwortlich. Beihilfen in Krankheitsfällen, Beiträge zur Sozialversicherung usw. können nicht gewährt werden.
Nein, da die Stipendien kein Arbeitsverhältnis begründen, sind Sie über die TU Dresden auch nicht krankenversichert. Der Abschluss einer ausreichenden Krankenversicherung ist grundsätzlich vorgeschrieben, d.h. Sie müssen sich selber krankenversichern und die Versicherungskosten hierfür tragen. Promotionsstipendiaten zählen nicht zur Gruppe der Studierenden im Sinne des Sozialgesetzbuchs, so dass für sie nicht die Möglichkeit besteht, sich zu dem günstigen Tarif der studentischen Krankenversicherung zu versichern. Wir empfehlen Promotionsstipendiaten daher, die Angebote verschiedener Krankenkassen zu vergleichen, da die Beiträge stark variieren können.
Auch beinhalten die Stipendien keine Unfall- und Haftpflichtversicherung. Der Abschluss einer Unfall- und Haftpflichtversicherung wird dringend empfohlen.
§ 3 Absatz 3 Satz 4 SächsLStipVO:
[Link zur SächsLStipVO]
"Die Ausübung einer entgeltlichen Nebentätigkeit ist bis zu einem Umfang von durchschnittlich bis zu acht Stunden je Woche zulässig, was von der Zuwendungsempfängerin oder dem Zuwendungsempfänger durch Vorlage eines Arbeitsvertrages nachzuweisen ist"
Als Geförderte:r sind Sie verpflichtet, jede für die Höhe der Förderung relevante Veränderung der persönlichen und/oder wirtschaftlichen Verhältnisse unverzüglich mitzuteilen. Insbesondere wirtschaftliche Veränderungen müssen/können mit Ihrer Förderung gegengerechnet werden.
KONTAKT
© Angela Böhm
Referent
NameHerr Tobias Kast M.A.
Evaluation, Befragung und Landesstipendien
Eine verschlüsselte E-Mail über das SecureMail-Portal versenden (nur für TUD-externe Personen).
Besucheradresse:
Graduiertenakademie Mommsenstraße 7
01069 Dresden
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