Promovierende
Angebote für Promovierende im Überblick
- Teilnahme am Qualifizierungsprogramm
- Individuelle Beratung und Unterstützung
- Antragsberechtigung für unsere Förderprogramme
Voraussetzungen für die Nutzung der Angebote für Promovierende
Um die Angebote der Graduiertenakademie für Promovierende nutzen zu können, müssen Sie an der TUD promovieren und hierfür offiziell als Doktorand:in angenommen sein. Die Angebote richten sich auch an Promovierende an außeruniversitären Partnereinrichtungen, die an der TU Dresden promovieren.
Den Antrag auf Annahme als Doktorand:in initiieren Sie über Promovendus. Für den Login ist ein ZIH-Nutzerkonto erforderlich. Sollten Sie noch keines besitzen, können Sie hier ein ZIH-Gastlogin beantragen. Als Kontaktperson ist in der Regel der:die betreuende Hochschullehrer:in anzugeben.
Falls Sie als Gastwissenschaftler:in im Rahmen Ihrer Promotion für einen gewissen Zeitraum an einer Einrichtung der TU Dresden forschen und an Ihrem Projekt arbeiten, können Sie unter Umständen ebenfalls Angebote der Graduiertenakademie nutzen. Ob die Möglichkeit für Sie besteht, unterliegt einer Einzelfallentscheidung. Sofern Sie interessiert sind, wenden Sie sich bitte per E-Mail an .
FAQs
Die Annahme als Doktorand:in ist derzeit an den jeweiligen Fakultäten sehr unterschiedlich geregelt. In den meisten Fakultäten wird ein Antrag auf Annahme als Doktorand:in über das jeweilige Promotionsamt an die zuständige Fakultät gerichtet, wobei der genaue Zeitpunkt dafür meist nicht vorgeschrieben ist. Hier finden Sie eine Übersicht zu Anträgen und Ansprechpersonen der zuständigen Promotionsämter.
Nein. Wenn nicht anders in der Promotionsordnung Ihrer Fakultät angegeben, besteht für Promovierende an der TU Dresden in der Regel keine Immatrikulationspflicht ins Promotionsstudium. Die formelle Annahme als Doktorand:in an einer Fakultät ist jedoch die Voraussetzung für eine Immatrikulation zum Promotionsstudium. Durch eine Immatrikulation zum Promotionsstudium können Sie auch sämtliche Vergünstigungen nutzen, die sonst nur immatrikulierten Studierende zu Gute kommen, wie beispielweise das Semesterticket. Weitere Informationen zum Promotionsstudium finden Sie auf den Webseiten des Immatrikulationsamtes der TU Dresden.
Die Immatrikulation in das Promotionsstudium muss formal beantragt werden und erfordert eine gesonderte Stellungnahme seitens der Fakultät. Alle Informationen zum Promotionsstudium finden sie auf den Webseiten des Immatrikulationsamtes. Bitte beachten Sie, dass die Bewerbung zur Immatrikulation als Promotionsstudent:in bestimmten Fristen unterliegt. Über die folgende Webseite werden Sie zum richtigen TU-Bewerbungsportal geführt. Ihren Zulassungsbescheid zum Promotionsstudium erhalten Sie in der Regel innerhalb von 4-6 Wochen. Die Immatrikulation in das Promotionsstudium gilt zunächst für den Zeitraum von drei Jahren (vorausgesetzt es erfolgt eine regelmäßige Rückmeldung vor jedem Semesterbeginn). Verlängerungen über diesen Zeitraum hinaus müssen ebenfalls beantragt werden (Antrag auf Verlängerung des Promotionsstudiums).
Ein Arbeitsplan stellt kurz eine zeitliche Aufschlüsselung der nächsten Schritte Ihres Promotionsvorhabens dar. Folgende Punkte können nach Bedarf in einem Arbeitsplan festgehalten werden:
- Zeitliche und inhaltliche Gliederung des Dissertationsvorhabens
- Teilnahme an ausgewählten (über-)fachlichen Qualifizierungsangeboten
- Teilnahme an Konferenzen, Tagungen, Symposien
- Teilnahme an Summer/Winter Schools
- Kurzforschungsaufenthalte im In- und/oder Ausland
- Teilnahme an promotionsbegleitenden Lehrveranstaltungen/Seminaren
- Beteiligung an der Lehre
- Beabsichtigte wissenschaftliche Publikationen
- Sonstiges
Dies soll helfen, die Promotionsphase zu strukturieren und mit den Erwartungen des/der Betreuers/-in mit denen des Promovierenden abzugleichen. Ein Muster für einen Arbeitsplan finden Sie auf Seite 5-6 der Musterbetreuungsvereinbarung.
Nein. Sollten Sie bereits zum Anfang Ihrer Promotion einen Projektplan zu Ihrem Promotionsvorhaben erstellt haben, akzeptieren wir selbstverständlich auch diesen. Alternativ akzeptieren wir auch Exposés, die häufig Teil des Antrages auf Annahme als Doktorand:in sind. Das sogenannte Exposé stellt dar, was Sie wann, wie und warum untersuchen wollen und wird insbesondere bei frei gewählten Promotionsvorhaben als Voraussetzung für eine Betreuungszusage gefordert. Bitte beachten Sie, dass Vorstellungen zu (über-)fachlichen Qualifikationskursen, promotionsbegleitenden Lehrveranstaltungen oder (Kurz-)Forschungsaufenthalten zumeist nicht Gegenstand von Projektplänen sind.
Ja, wobei hierfür eine Postdoc-Mitgliedschaft in der Graduiertenakademie notwendig ist. Sollten Sie die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft als Postdoc erfüllen, stellen Sie bitte den Mitgliedschaftsantrag über Promovendus. Bitte beachten Sie, dass die Mitgliedschaft als Postdoc je nach Mitgliedschafttyp in der Regel 6 bzw. 12 Jahre nach der Promotion gemäß der Ordnung der Graduiertenakademie endet.
Eine Betreuungsvereinbarung regelt die jeweiligen Rechte und Pflichten zwischen der/dem Promovierenden und der/dem Betreuer:in basierend auf dem aktuellen Stand des beabsichtigten Promotionsprojektes. Diese Aspekte sind meist gar nicht oder nur sehr rudimentär in den Promotionsordnungen der Fakultäten geregelt. Für eine erfolgreiche Promotion sollten daher die gegenseitigen Erwartungen gleich zu Beginn der Promotionsphase besprochen und grundlegende Aspekte schriftlich in Form einer Betreuungsvereinbarung festgehalten werden. Zudem ist der Abschluss einer Betreuungsvereinbarung in der Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis an der TU Dresden audrücklich gefordert.
Sollten Sie Ihre Promotion in Kooperation mit einem Unternehmen durchführen, so reichen Sie bitten zusätzlich zur Musterbetreuungsvereinbarung noch die Anlage zur Betreuungsvereinbarung für Industriepromotion ein. Dieses Dokument trägt zur gegenseitigen Handlungssicherheit bei und regelt u. a. die Rechte und Pflichten der Ansprechpartnerin / des Ansprechpartners im Unternehmen (auch Mentorin/Mentor), der/des Promovierenden und der Hauptbetreuerin / des Hauptbetreuers.
Nein. Sie sind verpflichtet, die Betreuungsvereinbarung von Ihrem:r offiziell betreuenden Hochschullehrer:in oder TUD Young Investigator der TU Dresden unterzeichnen zu lassen.
Nein. Erst mit erfolgreichem Abschluss Ihrer Disputation können Sie einen Antrag auf Mitgliedschaft als Postdoc stellen. Dazu benötigen wir eine vorläufige Bestätigung Ihrer Fakultät über das erfolgreiche Bestehen der Disputation.
Der Abschluss einer Betreuungsvereinbarung ist Teil der Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis an der TU Dresden. Sollten Sie wider Erwarten Probleme haben, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an die Mitarbeiter:innen der Graduiertenakademie.
Ob Sie formal die Voraussetzungen für eine Promotion erfüllen, prüft der Promotionsausschuss der jeweiligen Fakultät anhand der gültigen Promotionsordnung. Die formale Voraussetzung für eine Promotion ist in der Regel ein mit Magister-, Diplom-, erster Staatsexamens- oder Masterprüfung abgeschlossenes, mindestens achtsemestriges einschlägiges Fachstudium an einer Universität, einer gleichgestellten Hochschule oder einer Fachhochschule. Wenn der Promotionsausschuss Ihrem Antrag auf Annahme als Doktorand:in zugestimmt hat, werden Sie in die Doktorandenliste der jeweiligen Fakultät aufgenommen. Eine schriftliche Bestätigung erhalten Sie vom zuständigen Promotions-/Prüfungsamt. Wir empfehlen Ihnen, wie gefordert in der Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis an der TU Dresden, sich gleich zu Beginn Ihrer Promotion als Doktorand:in an einer Fakultät zu registrieren.