Arbeitsmedizinische Vorsorge und Beratung
Rechtliche Grundlage der Arbeitsmedizinischen Vorsorge ist die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV).
Bei der Arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) steht Ihre persönliche Beratung zu individuellen arbeitsbedingten Gesundheitsrisiken im Vordergrund. Eine körperliche Untersuchung oder technische Untersuchungen (z.B. Laboruntersuchungen, Sehtest, Lungenfunktionstest, EKG) erfolgen nur, wenn Sie das möchten. Ziel der Arbeitsmedizinischen Vorsorge ist die Früherkennung und Verhütung arbeitsbedingter Erkrankungen, nicht der Nachweis der Eignung für berufliche Anforderungen. Die Bescheinigung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge ist eine Teilnahmebescheinigung ohne Aussage zu Eignungsfragen.
Die ArbMedVV unterscheidet zwischen:
- Pflichtvorsorge
- Angebotsvorsorge
- Wunschvorsorge
Bestandteile der Arbeitsmedizinischen Vorsorge sind Angebote von Impfungen bei erhöhten tätigkeitsbezogenen Risiken und Biomonitoring, das jedem die Möglichkeit gibt, die Effizienz der eigenen Arbeitsschutzmaßnahmen beim Umgang mit Gefahrstoffen für sich selbst zu überprüfen.
Wir unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht!
Pflichtvorsorge
Pflichtvorsorge ist bei bestimmten besonders gefährdenden Tätigkeiten vor Aufnahme und anschließend in regelmäßigen Abständen zu veranlassen.
Der Arbeitgeber darf in diesem Fall eine Tätigkeit nur ausüben lassen, wenn zuvor eine Pflichtvorsorge durchgeführt worden ist. Die Teilnahme ist für die Beschäftigten verpflichtend.
Beispiele:
- Tätigkeiten mit Gefahrstoffen (z.B. Trichlorethen, Dimethylformamid, Methanol) wenn Arbeitsplatzgrenzwerte nicht eingehalten werden
oder
- eine wiederholte Exposition nicht ausgeschlossen werden kann und der Gefahrstoff ein krebserzeugender oder erbgutverändernder Stoff oder eine Zubereitung der Kategorie 1 oder 2 im Sinne der Gefahrstoffverordnung ist
- Feuchtarbeiten (hierzu gehört das Tragen von Handschuhen) von regelmäßig 4 Stunden am Tag und mehr
- Tätigkeiten, bei denen es regelmäßig und in größerem Umfang zu Kontakt mit Körperflüssigkeiten, Körperausscheidungen und -gewebe kommen kann
- Regelmäßige Tätigkeiten in niederer Vegetation (Wald, Gärten, Parkanlagen)
- Tätigkeiten mit Lärmexposition > 85dB (A)
- Tätigkeiten, die das Tragen von Atemschutzgeräten der Gruppe 2 und 3 erforderlich machen
Weitere Anlässe zur Pflichtvorsorge finden Sie auf dem Bogen 0.5 a Anhang zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV).
Angebotsvorsorge
Angebotsvorsorge ist allen Beschäftigten bei bestimmten gefährdenden Tätigkeiten vor Aufnahme der Tätigkeit und anschließend in regelmäßigen Abständen anzubieten.
Die Teilnahme an einer Angebotsvorsorge ist freiwillig.
Das Ausschlagen eines Angebots entbindet den Arbeitgeber allerdings nicht von der Verpflichtung, weiter regelmäßig Angebotsvorsorge anzubieten.
Beispiele:
- Tätigkeiten an Bildschirmgeräten
- Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, wenn Arbeitsplatzgrenzwerte eingehalten werden
- Tätigkeiten mit wesentlich erhöhten körperlichen Belastungen (manuelle Lastenhandhabung, Zwangshaltungen)
- Tätigkeiten mit Lärmexposition > 80 dB(A)
- Feuchtarbeiten (hierzu gehört das Tragen von Handschuhen) von regelmäßig > 2 Stunden am Tag
Weitere Anlässe zur Angebotsvorsorge finden Sie auf dem Bogen 0.5 a Anhang zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV).
Wunschvorsorge
Beschäftigte haben grundsätzlich das Recht, sich auf ihren Wunsch hin arbeitsmedizinisch beraten und untersuchen zu lassen. Wunschvorsorge kommt beispielsweise in Betracht, wenn Sie einen Zusammenhang zwischen einer psychischen Belastung und Ihrer Arbeit vermuten.
Impfungen werden angeboten, wenn das Risiko einer Infektion durch die berufliche Tätigkeit erhöht ist.
Bsp.:
- Hepatitis B-Schutzimpfung beim Umgang mit humanem Blut
- Hepatitis A-Schutzimpfung beim Umgang mit fäkalienhaltigen Abwässern
Sollte bei Ihnen im Rahmen der Arbeitsmedizinischen Vorsorge empfohlen werden, dass Sie eine Impfung durchführen lassen, wird in der Regel eine Kostenübernahme durch das Institut erforderlich.
Bringen Sie zum Impftermin bitte die ausgefüllte Kostenübernahmeerklärung sowie Ihren Impfausweis mit.
Zum Ausdrucken:
- Kostenübernahme
- Aufklärung zur Schutzimpfung gegen Hepatitis A
- Aufklärung zur Schutzimpfung gegen Hepatitis B
- Aufklärung zur Schutzimpfung gegen Hepatitis A und B
- Aufklärung zur Schutzimpfung gegen FSME
- Aufklärung zur Schutzimpfung gegen Tollwut
Aktuelle Informationen zu allen Impfungen finden Sie auf den Seiten der Ständigen Impfkommission des Robert-Koch-Institutes (RKI).
Viele Beschäftigte haben im Rahmen Ihrer Tätigkeit Umgang mit Gefahrstoffen. Eine Möglichkeit, die Belastung und Gesundheitsgefährdung durch diese zu erfassen, stellt das Biomonitoring dar. Dabei handelt es sich um den direkten quantitativen Nachweis eines Gefahrstoffes oder dessen Abbauproduktes im Blut oder in anderem biologischen Material (z.B. Urin). Sollte sich eine erhöhte Konzentration des Stoffes finden, müssen entsprechende Arbeitsschutzmaßnahmen abgeleitet werden. Die Untersuchung muss im zeitlichen Zusammenhang mit dem Umgang mit dem betreffenden Gefahrstoff stattfinden.
Für Sie als Beschäftigte und Ihr Institut/Ihre Abteilung entstehen keine Kosten.
Wenn Sie Interesse an Biomonitoring haben, melden Sie sich gern telefonisch oder per E-Mail bei uns.
Auf den folgenden Folien finden Sie wichtige Informationen und Empfehlungen zum Thema Bildschirmarbeit. Gern können Sie diese auch für die Unterweisung Ihrer Mitarbeiter nutzen.
Das Vorliegen des vollständig ausgefüllten Erhebungsbogens 0.5b und/oder des Bogens für Eignungsuntersuchung ist ab sofort Voraussetzung für eine Terminvergabe (besonders wichtig: Ihre E-Mail Adresse + Telefonnummer; Unterschrift + Stempel Vorgesetzte/r sowie auch Ihre Unterschrift):
- Erhebungsbogen (Bogen 0.5 b) - Deutsche Version oder Englische Version „Wichtiger Hinweis“: Dieser Bogen ist nicht ausfüllbar - er dient nur als Ausfüllhilfe für die dt. Version
- Bogen für Eignungsuntersuchung (Anlage 2 der DV) - Deutsche Version oder Englische Version
für bestimmte Tätigkeitsgruppen (Anlage 1 der DV), z. B. Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeit, Tätigkeit mit Absturzgefahr oder Tätigkeit im Kontrollbereich (Kat. A) nach StrlSchV/RöV (nur bei Einstellung) oder anlassbezogener Eignungsuntersuchung - Bogen für die ganzheitliche Vorsorge - Deutsche Version oder Englische Version
Bitte reichen Sie den Bogen/die Bögen per E-Mail an ein oder lassen Sie uns diesen per Hauspost zukommen. Danach melden wir uns zeitnah mit einem Terminvorschlag bei Ihnen.
Eine Übersicht über alle Ansprechpartner:innen des Gesundheitsdienstes finden Sie hier.