Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Menschen mit einer langwierigen oder chronischen Erkrankung haben es in der Arbeitswelt häufig besonders schwer. Um dem entgegenzuwirken, hat sich der Gesetzgeber in Deutschland verpflichtet, allen Beschäftigten, die in den vergangenen zwölf Monaten länger als sechs Wochen arbeitsunfähig erkrankt waren, ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten. Damit überträgt der Gesetzgeber einen Teil der Verantwortung für die Gesundheit der Beschäftigten im Sinne von Prävention, Gesundheitsförderung und Rehabilitation auf die Dienststelle.
An der TU Dresden gibt es eine Dienstvereinbarung zum BEM vom 10.12.2009. Diese sieht vor, dass das BEM an der TU Dresden durch ein Integrationsteam begleitet wird. Das Integrationsteam setzt sich aus Beauftragten des Arbeitgebers, Beauftragten der Interessenvertretungen und im Bedarfsfall der Schwerbehindertenvertretung zusammen.
Im Integrationsteam werden, in einem auf den jeweiligen Beschäftigten ausgerichteten und ergebnisoffenen Suchprozess, Maßnahmen erörtert mit dem Ziel, den Weg zurück ins Arbeitsleben zu finden, und die Gesundheit, die Arbeitsfähigkeit und das Beschäftigungsverhältnis möglichst dauerhaft aufrecht zu erhalten.
Im Rahmen des BEM können zum Beispiel Fragen beantwortet werden wie: Kann ich an meinem bisherigen Arbeitsplatz in Zukunft weiterarbeiten wie bisher? Sind Anpassungen in der Arbeitsorganisation oder am Arbeitsplatz selbst nötig, damit ich langfristig gesund bleiben kann? Wer kann mich bei meiner Rückkehr wie unterstützen? Wie gestalte ich die Rückkehr am besten?
Die Teilnahme an einem BEM ist freiwillig.
BEM-Beauftragte der Arbeitgeberin (im Gesundheitsdienst) sind:
- Dipl.-Psych. Annett Schneider
- Dipl.-Psych. Maxi Paulus.
Mitglieder des Personalrats im BEM sind:
- Angela Einert
- Andreas Mathias
- Christian Pritzkow
Schwerbehindertenvertreter:innen sind:
- Roberto Lemmrich
- Stellvertreter:innen.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit eine Person des Vertrauens, z. B. eine:n Angehörige:n, Übersetzer:innen oder weitere Unterstützer:innen zum BEM hinzuzuziehen. Wir bitten Sie dies bei der Terminvereinbarung anzukündigen.
Gesprächsformate:
- persönlich
- per Videokonferenz (Big Blue Button) oder
- telefonisch
Kosten: kostenlos
Sprachen: Deutsch, Englisch (Weitere Optionen können angefragt werden.)
Terminvereinbarung
I.d.R. melden wir uns postalisch bei Ihnen, um Ihnen das Betriebliche Eingliederungsmanagement anzubieten, wenn Sie in den vergangenen zwölf Monaten länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig erkrankt waren. Senden Sie uns daraufhin bitte das beigefügte Antwortschreiben zurück - idealerweise per E-Mail an oder postalisch.
Hier finden Sie unser Angebots- und Antwortschreiben:
Angebotsschreiben_BEM.pdf
Antwortschreiben_BEM.pdf
Das BEM steht Ihnen auch präventiv zur Verfügung. Bitte schreiben Sie uns zur Terminvereinbarung eine E-Mail mit Ihren Kontaktdaten und einer kurzen Formulierung Ihres Anliegens.
Sollten Sie eine telefonische Terminvereinbarung wünschen, melden Sie sich bitte unter 35625 bei Frau Paulus oder 37506 bei Frau Schneider.
Häufige Fragen
Alle Beschäftigten der TU Dresden, die innerhalb der letzten zwölf Monate länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig erkrankt waren, werden von der BEM-Beauftragten zu einem Gespräch eingeladen. Weiterhin sind alle Beschäftigten herzlich eingeladen, von sich aus und präventiv ein BEM zu beginnen, wenn sie Probleme am Arbeitsplatz bemerken und einer drohenden Arbeitsunfähigkeit vorbeugen möchten.
Zum BEM gibt es eine Dienstvereinbarung vom 10.12.2009 (Rundschreiben D2/2/2010). Laut dieser Dienstvereinbarung wird zur Verarbeitung, Entscheidung und Umsetzung des BEM ein Integrationsteam eingerichtet. Das Integrationsteam setzt sich aus einer Vertreterin bzw. einem Vertreter des Arbeitgebers, einer Vertreterin bzw. einem Vertreter des Personalrats, ggf. einer Vertreterin bzw. einem Vertreter der Schwerbehindertenvertretung der Arbeitnehmer (SBV) und der bzw. dem BEM-berechtigten Beschäftigten zusammen. Das Integrationsteam unterliegt der Schweigepflicht. Gemeinsam und ergebnisoffen wird das Integrationsteam Ideen und Lösungsvorschläge erarbeiten, um die Gesundheit, die Arbeitsfähigkeit und das Beschäftigungsverhältnis dauerhaft aufrechterhalten zu können.
Das BEM ist freiwillig und bedarf zwingend der Zustimmung der BEM-berechtigten Person. Lehnt diese ein BEM ab, hat sie grundsätzlich keine direkten arbeitsrechtlichen Auswirkungen zu befürchten. Das BEM soll vor einer dauerhaften Arbeitsunfähigkeit und einer negativen Gesundheitsprognose und damit vor einer krankheitsbedingten Kündigung schützen, indem gemeinsam Lösungsideen erarbeitet werden, wie trotz möglicher Einschränkungen durch eine Erkrankung einer Weiterbeschäftigung an der TU Dresden ermöglicht werden kann.
Das BEM beruht vollständig auf den Grundsätzen Freiwilligkeit und Vertrauen. Die BEM-berechtigte Person kann jederzeit selbst entscheiden, welche persönlichen Informationen zum Beispiel über die Gründe der Arbeitsunfähigkeit sie mitteilen möchte. Sie ist nicht verpflichtet, Diagnosen oder gesundheitliche Einschränkungen mitzuteilen. Das BEM dient allein dazu, herauszufinden, wo am Arbeitsplatz (noch) gesundheitliche Einschränkungen bestehen und wie der Arbeitsalltag optimal darauf abgestimmt werden kann bzw. in welchen Bereichen Unterstützung benötigt wird. Das Integrationsteam unterliegt der Schweigepflicht.
Das Integrationsteam unterliegt der Schweigepflicht. Alle Unterlagen und Dokumente, welche im Zusammenhang mit dem BEM anfallen können, wie zum Beispiel Vermerke über vereinbarte Maßnahmen oder Protokolle über Verlauf und Ergebnis, werden in einer BEM-Akte geführt. Diese BEM-Akte wird von der BEM-Beauftragten geführt und spätestens drei Jahre nach Abschluss der Maßnahmen mit allen in ihr enthaltenen Informationen vernichtet. Auf diese Akte haben ausschließlich die BEM-Beauftragte und ihre Vertretung Zugriff.
Nein. Die stufenweise Wiedereingliederung nach einer längeren Erkrankung, oft auch als „Hamburger Modell“ bezeichnet, ist eine mögliche Maßnahme der (medizinischen) Rehabilitation. Bei der stufenweisen Wiedereingliederung erstellt der behandelnde Arzt bzw. die behandelnde Ärztin einen Stufenplan zur langsamen Rückkehr ins Berufsleben, der vor Überlastung schützen soll und der es erlaubt, die Arbeitsfähigkeit langsam und unter geschützten Bedingungen zu erproben. Dabei wird die Arbeitszeit und/oder Arbeitsbelastung zuerst reduziert und anschließend über einen festgesetzten Zeitraum langsam gesteigert. Während der stufenweisen Eingliederung gilt man weiterhin als arbeitsunfähig erkrankt und erhält Kranken- bzw. Übergangsgeld. Das Integrationsteam begleitet die Maßnahme der stufenweisen Wiedereingliederung im Rahmen des BEM sehr gerne um die Rückkehr an den Arbeitsplatz zu unterstützen.
Informationen zur stufenweisen Wiedereingliederung
Infoblatt für Beschäftigte.pdf
Infoblatt für Führungskräfte.pdf