Apr 09, 2020
Corona-Virus
Aktuelle Informationen aus dem Studienbüro des Bereichs Geistes- und Sozialwissenschaften (Stand 03.04.2020)
Übersicht:
- Anträge an den Prüfungsausschuss
- Noten- und Abschlussbescheinigungen
- Abschlussarbeiten
- Für andere schriftliche Prüfungsleistungen (Hausarbeiten, Seminararbeiten, Projektarbeiten, Essays etc.)
- Mündliche Prüfungsleistungen
- An- und Abmeldung von Prüfungsleistungen
- Rücktritt von Prüfungsleistungen
- Abschlussdokumente (Zeugnisse, Urkunden, Beilagen)
- Weitere wichtige Informationen
Liebe Studierende,
seit Samstag, dem 21. März 2020, ist die TU Dresden im Notbetrieb. Nähere Informationen dazu finden Sie unter https://tu-dresden.de/tu-dresden/gesundheitsmanagement/information-regarding-covid-19-coronavirus-sars-cov-2
Um persönliche Kontakte zur Eindämmung des Corona-Virus` auf ein notwendiges Minimum zu begrenzen, arbeiten die Prüfungsämter des Bereichs Geistes- und Sozialwissenschaften (GSW) im Homeoffice und können deshalb keine persönlichen Sprechstunden mehr anbieten und keine Telefongespräche entgegennehmen.
Für die Zeit des Notbetriebs bis zur Wiederaufnahme des Regelbetriebs gelten folgende Festlegungen (Stand 03.04.2020):
Anträge an den Prüfungsausschuss
Sämtliche an den Prüfungsausschuss zu richtenden Anträge sind digital per Mail (bitte verwenden Sie nur die von der TUD eingerichtete Mailadresse) über das Prüfungsamt einzureichen.
Noten- und Abschlussbescheinigungen
Anträge auf Ausstellung von Noten- oder Abschlussbescheinigungen richten Sie bitte per Mail an das Prüfungsamt. Die Bescheinigungen werden digital erstellt und Ihnen per Mail übermittelt.
Abschlussarbeiten
Anmeldungen:
Abschlussarbeiten (Bachelor-/oder Masterarbeiten) können digital im Prüfungsamt angemeldet werden. Bitte setzen Sie sich mit Ihrem Prüfungsamt in Verbindung. Die u. g. Regelungen der Fristunterbrechung gelten entsprechend.
Einreichen:
Abschlussarbeiten können Sie zur Wahrung der Abgabefrist digital (als pdf) oder postalisch oder per Einwurf in den Fristenbriefkasten einreichen.
Digital:
Bei digitaler Einreichung ist die Abschlussarbeit fristwahrend per Mail als pdf im Prüfungsamt zur Weiterleitung an den/die Gutachter*in einzureichen. Darüber hinaus ist das Formular der unterschriebenen „Selbstständigkeitserklärung“ als Scan beizufügen. Nach Wiederaufnahme des Regelbetriebes sind die Abschlussarbeit wie von der Prüfungsordnung vorgegeben in Printversion sowie die weiteren erforderlichen Unterlagen im Prüfungsamt nachzureichen. Dabei ist eine unterschriebene Erklärung beizufügen aus der hervorgeht, dass die nachgereichte Printversion der digital eingereichten Version entspricht.
Postalisch:
Wenn Sie uns die Abschlussarbeit postalisch (zwei Ausfertigungen der Arbeit, 2 CDs, Formular mit unterschriebener „Selbstständigkeitserklärung sowie ggf. Unterschriften für die Zweitbegutachtung übersenden, wird ausnahmsweise zur Fristwahrung der Poststempel und nicht wie sonst, der Posteingangsstempel bei der TUD, akzeptiert. Bitte übermitteln Sie uns per Mail nach Aufgabe der Postsendung zudem einen Scan/ein Bild des Einlieferungsbelegs.
Einwurf in den Fristenbriefkasten:
Bei Einwurf in den Fristenbriefkasten sind wie bei der postalischen Zusendung gemäß Prüfungsordnung zwei Ausfertigungen Ihrer Arbeit, 2 CD`s, Formular mit unterschriebener „Selbständigkeitserklärung“ sowie ggf. Unterschriften für die Zweitbegutachtung einzureichen.
Den Fristenbriefkasten finden Sie zwischen Tillich- und Hülsse-Bau. Die Leerung des Fristenbriefkastens erfolgt an Arbeitstagen grundsätzlich zwischen 6:30 Uhr und 7:00 Uhr. Post, welche unterhalb der Klappe liegt, bekommt den Posteingangsstempel vom letzten Arbeitstag und alles, was oberhalb liegt, das tagaktuelle Datum.
Abgabefristen:
Für die Abgabefristen für die Einreichung von Abschlussarbeiten werden die Zeiten der Schließung der SLUB dahingehend anerkannt, als dass Ihnen diese Zeit als Fristunterbrechung angerechnet wird. Für die Anrechnung bedarf es keines gesonderten Antrages. Sobald die Bibliothek wieder geöffnet ist, wird Ihnen vom Prüfungsamt das neue Abgabedatum für Abschlussarbeiten per E-Mail mitgeteilt.
Für andere schriftliche Prüfungsleistungen (Hausarbeiten, Seminararbeiten, Projektarbeiten, Essays etc.)
gelten die o. g. Festlegungen zu Abschlussarbeiten, insbesondere zur Fristunterbrechung, entsprechend. Alle Prüfungsleistungen, die Sie bis zum 31.03.2020 einreichen mussten, können Sie auch bis 3 Wochen nach Wiedereröffnung der SLUB bei den Prüfer*innen abgeben.
Grundlage hierfür ist die auf 3 Wochen aufgerundete Zeitspanne ab Schließung der SLUB (14.03.2020) bis zum Ende der Einreichungsfrist (31.03.2020).
Mündliche Prüfungsleistungen
die bis zum 31.03.2020 abgelegt werden mussten, können auch nach Wiederaufnahme des regulären Lehrveranstaltungsbetriebs erbracht werden. Bitte kontaktieren Sie zur Terminabstimmung Ihre Prüfer*innen.
An- und Abmeldung von Prüfungsleistungen
Bitte informieren Sie sich über die Termine und Fristen zur An- und Abmeldung von Prüfungsleistungen auf der Webseite (https://tu-dresden.de/gsw/studium/studienbuero) des Prüfungsamtes.
Rücktritt von Prüfungsleistungen
Um das Gesundheitssystem zu entlasten, reicht es ausnahmsweise aus, Ihre Erklärung über den Rücktritt von Prüfungsleistungen (z.B. wegen Krankheit) dem Prüfungsamt per Mail zu übermitteln.
Abschlussdokumente (Zeugnisse, Urkunden, Beilagen)
Für den Zeitraum des Notbetriebs ist es uns nicht möglich Abschlussdokumente (Zeugnis, Urkunde, Beilage) auszufertigen, auszuhändigen oder zu versenden.
Weitere wichtige Informationen finden Sie auch auf den Seiten Ihrer Prüfungsämter:
- Gemeinsames Prüfungsamt der Philosophischen Fakultät und Fakultät Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften
- Prüfungsamt der Fakultät Erziehungswissenschaften
- Prüfungsamt der Juristischen Fakultät
Für weitere Informationen wird auf folgende Webseiten der TU Dresden verwiesen:
Informationen für Lehrende und Studierende: https://tu-dresden.de/studium/im-studium/coronavirus
Beratungsangebote für Studierende, Mitarbeiter/innen und Promovierende:https://tu-dresden.de/tu-dresden/gesundheitsmanagement/information-regarding-covid-19-coronavirus-sars-cov-2/beratungsangebote-zu-covid-19
Bitte haben Sie Verständnis, dass während des Notbetriebs ggf. nicht alle Anliegen zeitnah bearbeitet werden können. Nach Wiederaufnahme des regulären Betriebs werden Ihre Anliegen, deren Erledigung uns im Homeoffice nicht möglich war, schnellstmöglich bearbeitet.
Bleiben Sie bis dahin gesund!
Die Mitarbeiterinnen des Prüfungsamtes