Fonds Digitales Lernen und Lehren des TDL GSW
Inhaltsverzeichnis
Vergaberichtlinien der Fördermittel des Fonds Digitales Lernen und Lehren (Fonds DLL) durch das TDL GSW
Unter folgendem Link finden Sie alle Vergaberichtlinien der Fördermittel als PDF.
Hintergrund
Jedem Bereichsteam für Digitale Lehre stehen Mittel in Höhe von 10.000 EUR aus den Fonds Digitales Lernen und Lehren für die digitale oder digital gestützte Lehrentwicklung zur Verfügung. Dazu werden im Folgenden bereichsspezifische Rahmenbedingungen, Vergabekriterien und möglichst schlanke Abläufe des Verfahrens beschrieben.
Ab dem 16. Juni 2025 erfolgt die Vergabe der Mittel über die Teams digitale Lehre der Bereiche.
Grundprinzipien der Vergabe
- Unbürokratischer Zugang: Der Zugang zu den Fördermitteln kann unmittelbar nach der Ausschreibung erfolgen. Lehrende können sich jederzeit auf niedrigschwellige, formlose Weise mit Ideen und Vorschlägen an das Team Digitale Lehre des Bereichs Geistes- und Sozialwissenschaften (TDL GSW) wenden.
- Flexibilität: Die Mittel können unkompliziert eingesetzt werden, um gezielt Chancen und Herausforderungen der digitalen Lehre zu adressieren. Es erfolgt keine aktive Fristsetzung zur Einreichung.
- Förderung von Innovation und Praxis: Es werden sowohl experimentelle Ansätze als auch bewährte Praktiken unterstützt.
Vergabekriterien
Die Kriterien orientieren sich an den übergeordneten Zielen des Fonds DLL und der Unterstützung digitaler und digital gestützter Lehre:
Relevanz für die Lehre:
- Beiträge zur Verbesserung der Lehre, z. B. durch innovative didaktische Konzepte oder die Unterstützung bewährter Praxis.
- Unmittelbare Beiträge zur Unterstützung der aktuellen Lehre, z. B. durch den Einsatz digitaler Tools oder durch den Auf- und Ausbau digitaler Kompetenzen.
Umsetzbarkeit:
- Vorhaben, Projekte und Beiträge müssen innerhalb der verfügbaren Ressourcen umsetzbar sein – sowohl zeitlich als auch finanziell.
Unterstützung des Lehrpersonals:
- Direkte Entlastung und Unterstützung der Lehrenden, z. B. durch Bereitstellung von Hilfskräften oder technischen Infrastrukturen, die das aktive Lernen effektiv unterstützen. Technische Umsetzungsvorhaben, die additiv zu der an der TUD verfügbaren digitalen Infrastruktur gefördert werden sollen, bedürfen einer nachvollziehbaren, plausiblen Begründung
Flexibilität und Bedarfsgerechtigkeit:
- Die Mittelvergabe des Fonds DLL erfolgt bedarfsorientiert und flexibel, um auf aktuelle Anfragen von Lehrenden eingehen zu können.
Fachliche Ausrichtung und Zusammenarbeit:
- Anträge müssen von Angehörigen der Fakultäten des Bereichs Geistes- und Sozialwissenschaften (Fakultät Erziehungswissenschaften; Philosophische Fakultät; Fakultät Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften) ausgehen.
- Fakultäts- und bereichsübergreifende Vorhaben sind ausdrücklich erwünscht, insbesondere solche, die interdisziplinäre Ansätze und den Austausch zwischen verschiedenen Disziplinen fördern.
Ablauf des Verfahrens
- Veröffentlichung der Ausschreibung am 30. Mai 2025
- Die Ausschreibung wird über die Kanäle des TDL GSW sowie des Fonds DLL verteilt.
- Reaktive Förderung:
- Lehrende treten direkt mit ihren Ideen mit einem formlosen Antrag an das TDL GSW heran. Ein persönliches Vorgespräch ist möglich, aber nicht notwendig. Der Antrag erfolgt per E-Mail an das TDL GSW ().Mehr zum Aufbau des Antrags weiter unten.
- Das TDL GSW prüft die Vorschläge kurzfristig anhand der Vergabekriterien und entscheidet über die Förderung. Die Entscheidungen erfolgen unter anderem nach einem Prioritätsprinzip basierend auf dem Eingangszeitpunkt.
- Feedback und Dokumentation:
- Ausgaben werden durch die verantwortlichen Personen des geförderten Projekts dokumentiert und direkt mit dem Zentrum für interdisziplinäres Lernen und Lehren (ZiLL) koordiniert.
- Ergebnisse und Erfahrungen fließen in die Weiterentwicklung des Vergabeprozesses ein.
- Geförderte Projekte werden nach Abschluss auf der Webseite des TDL GSW vorgestellt.
- Nach Ende des Förderzeitraums nicht ausgegebene Mittel stehen nicht über diesen hinaus zur Verfügung.
- Förderzeitraum
- Der Förderzeitraum endet am 31. Dezember 2025. Bitte beachten Sie im Rahmen der Verausgabung von der TUD gesetzte Fristen. z.B. Rundschreiben zu Terminen zum Jahresabschluss/Vollzug des Haushalte.
Antragsstellung
- Der Antrag auf Förderung wird formlos per E-Mail an das TDL GSW () geschickt und erfolgt ohne Formulare.
- Anträge können auf Deutsch oder Englisch gestellt werden.
- Aus dem Antrag muss hervorgehen:
- Wer beantragt die Fördermittel? Anträge können nur von Lehrenden der Fakultäten des Bereichs GSW gestellt werden. Wer ist die konkrete Ansprechperson?
- Was soll gefördert werden? Eine kurze Beschreibung des Projektes/des Vorhabens in wenigen Sätzen (max. 1500 Zeichen), inklusive des intendierten Nutzens zur (Weiter)Entwicklung digitaler Lehre.
- Eine Kostenkalkulation unter Berücksichtigung der maximalen Fördersumme: Die maximalen Fördermittel pro Antrag betragen 5.000 EUR.
Zuwendungsbestimmungen
- Bewerbungsberechtigt sind alle Lehrenden des Bereichs GSW der TU Dresden, die offiziell mit der Durchführung einer Lehrveranstaltung betraut sind. Darunter werden ausdrücklich auch Studierende verstanden, die eine Lehrendenrolle übernehmen (z. B. Tutor:innen).
- Die Förderung beginnt vorbehaltlich der Mittelbereitstellung schnellstmöglich nach Antragstellung und endet zum 31. Dezember 2025. Kürzere Laufzeiten mit flexiblem Beginn sind möglich.
- Nicht gefördert werden Parallelentwicklungen zu bestehenden zentralen IT-Infrastruktursystemen und Serviceangeboten der TU Dresden. Grundausstattung kann im Rahmen dieser Förderung nicht finanziert werden, darunter zählt die komplette Standard-Ausstattung für Arbeitsplätze. Weiterhin ausgeschlossen ist die Finanzierung von Baumaßnahmen, Reparaturen sowie Wartungsarbeiten.
- Es können Personal- und Sachkosten geltend gemacht werden. Die Mittel dürfen nur für den im Antrag genannten Zweck und im beantragten Zeitraum verwendet werden.
- Bewirtungskosten sowie Anschaffungen sind nur innerhalb der an der TU Dresden geltenden Richtlinien möglich:
- Eine Veröffentlichung der Erfahrungen und Ergebnisse durch die Projektverantwortlichen ist ausdrücklich erwünscht.
- Bereits anderweitig geförderte Projekte können zusätzlich durch den Fonds DLL des TDL GSW erweitert werden. Eine mehrfache Förderung/Erweiterung desselben Förderungsgegenstandes durch den Fonds DLL ist nicht möglich.
- Eine nachträgliche Erhöhung der Fördersumme ist ausgeschlossen.
- Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Team Digitale Lehre GSW
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