Fakultätsrat
Das zentrale Organ zur Entscheidungsfindung in der Fakultät ist der Fakultätsrat unter dem Vorsitz der Dekanin.
Inhaltsverzeichnis
Der Fakultätsrat der Fakultät Erziehungswissenschaften besteht aus 12 gewählten Mitgliedern (Wahlperiode 2022 - 2024):
Hochschullehrer
Frau Prof.in Dr. Cornelia Wustmann (Dekanin)
Frau Prof.in Dr. Manuela Niethammer
Frau Prof.in Dr. Anke Langner
Frau Prof.in Dr. Karin Bock
Herr Prof. Dr. Friedrich Funke
Frau Prof.in Dr. Martina Knörzer
Herr Prof. Dr. Rolf Koerber (nachgerückt in 02/2024)
Wissenschaftliche Mitarbeiter
Frau Dr. Kathrin Schramm
Frau Jennifer Schauer
Nichtwissenschaftliches Personal
Frau Pia Milker
Vertreter der Fachschaften (FSR)
Frau Claudia Schoske
Herr Niculin Schelzel
Gleichstellungsbeauftragte
Frau Dr. Fischer-Tahir
Sitzungstermine des Fakultätsrates:
Beginn ist in der Regel jeweils 13:15 Uhr am 3. Mittwoch des Monats.
Derzeit finden die Sitzungen hybrid statt. Üblicherweise beginnen sie mit einem fakultätsöffentlichen Teil. Protokolle des öffentlichen Sitzungsteils finden Sie auf OPAL.
17.01.2024 | |||
21.02.2024 | |||
20.03.2024 | |||
17.04.2024 | |||
15.05.2024 | |||
19.06.2024 | |||
Im Juli findet aufgrund der Schulferien kein Fakultätsrat statt. | |||
21.08.2024 | |||
18.09.2024 - entfällt | |||
23.10.2024 (Verschiebung auf den 4. Mittwoch im Monat wg. Schulferien) | |||
27.11.2024 (Verschiebung auf den 4. Mittwoch im Monat wg. Buß-und Bettag | |||
18.12.2024 | |||
Beiträge zur Tagesordnung sind mindestens eine Woche vor dem nächsten Sitzungstermin beim Dekanat anzumelden, damit sie von den Gremienangehörigen fristgerecht bearbeitet werden können.
Aufgaben und Zuständigkeiten
Das Sächsische Hochschulfreiheitsgesetz schreibt im §93 SächsHSG folgende Zuständigkeiten des Fakultätsrats fest:
(1) Der Fakultätsrat ist zuständig für alle Angelegenheiten der Fakultät von grundsätzlicher Bedeutung, insbesondere für:
- den Erlass der Studien- und Prüfungsordnungen,
- den Erlass der Promotions- und der Habilitationsordnung,
- Vorschläge für die Einrichtung, Aufhebung und Änderung von Studiengängen,
- die Koordinierung der Forschungsvorhaben,
- Vorschläge für Zielvereinbarungen der Fakultät mit dem Rektorat,
- Stellungnahmen der Fakultät zu Zielvereinbarungen der Hochschule mit dem Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst,
- die Sicherung ihres Lehrangebotes und die Planung des Studienangebotes nach dem Entwicklungsplan der Fakultät,
- Evaluierungsverfahren nach § 9,
- Vorschläge für die Aufstellung von Struktur- und Entwicklungsplänen der Fakultät,
- die Mitwirkung am Entwurf des Wirtschaftsplanes der Hochschule,
- die Stellungnahme zur Verwendung der der Fakultät zugewiesenen Stellen und Mittel,
- die Durchführung der Studienfachberatung,
- die Besetzung der Berufungskommissionen und Vorschläge für die Funktionsbeschreibung von Hochschullehrerstellen.
- Das gesamte Hochschulgesetz finden Sie hier: REVOSax Landesrecht Sachsen - Sächsisches Hochschulgesetz – SächsHSG