Promotionsausschuss
Der Promotionsausschuss ist das für Promotionen zuständige Gremium des Fakultätsrates. Der Ausschuss prüft, ob Zulassungsvoraussetzungen für eine Promotion erfüllt sind, entscheidet über die Annahme von Doktorandinnen und Doktoranden, eröffnet das Promotionsverfahren einschließlich der Bestellung von Gutachterinnen und Gutachtern und entscheidet über Sonderfälle und Widersprüche. Die Zusammensetzung erfolgt entsprechend der Promotionsordnung §2.
Im Ausschuss sind tätig: