Häufig gestellte Fragen
Fragen zum Grundpraktikum
Welche Unterlagen zum Grundpraktikum sind relevant und wann und wo muss ich diese abgeben?
An welchen Praktikumseinrichtungen kann ich das Grundpraktikum absolvieren?
Kann ich mir auch selbst eine Schule bzw. Institution für das Grundpraktikum suchen?
Was passiert, wenn ich im Grundpraktikum krank werde?
Was passiert, wenn meine Mentorin/mein Mentor krank ist?
Bin ich während des Grundpraktikums unfallversichert?
Kann ich während des Grundpraktikums Unterricht halten?
Darf ich im Grundpraktikum auch an Fachkonferenzen oder Dienstberatungen teilnehmen?
Wie lang geht das Grundpraktikum?
Was muss ich bei einer Anerkennung pädagogischer Tätigkeiten (beispielsweise im Rahmen eines Freiwilligen Sozialen Jahres) als Grundpraktikum beachten?
Welche Unterlagen zum Grundpraktikum sind relevant und wann und wo muss ich diese abgeben?
Das Nachweisheft zu allen Schulpraktischen Studien
Im Nachweisheft sind die Formulare zur Bestätigung und Dokumentation aller Schulpraktischer Studien im Lehramtsstudium enthalten. Dieses Dokument müssen Sie sorgfältig aufbewahren, Sie benötigen es für die Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung. Am Ende des Grundpraktikums lassen Sie sich die Anwesenheit von 30 Stunden in der Praktikumseinrichtung von der Mentorin/dem Mentor oder gegebenenfalls von der Leitung auf der entsprechenden Seite im Nachweisheft bestätigen. Eine Kopie der Seite legen Sie in Ihre Praktikumsreflexion, die Sie bei der Dozentin/dem Dozenten der Lehrveranstaltung abgeben müssen.
Die Genehmigung für das Grundpraktikum
Eine Genehmigung ist dann erforderlich, wenn Sie sich im Praktikumsportal angemeldet haben, aber keinen Platz direkt gebucht, sondern sich selbst eine Praktikumseinrichtung gesucht haben. Das Formular ‚Genehmigung‘ erhalten Sie per Mail nach der Anmeldung im Praktikumsportal. Es wird im ersten persönlichen Gespräch von der Leitung der Praktikumseinrichtung ausgefüllt und unterschrieben. Vor Beginn des Praktikums muss die Genehmigung dem Praktikumsbüro vorliegen. Auf der Genehmigung werden Ihre Daten (Name, Geburtsdatum, Mailadresse, Postanschrift, Studiengang), Praktikumszeitraum und Mentorin/Mentor erfasst. Den Zeitraum sprechen Sie gemeinsam mit der Schulleitung ab.
An welchen Praktikumseinrichtungen kann ich das Grundpraktikum absolvieren?
Sie können das Grundpraktikum an einer staatlichen oder freien Schule absolvieren, wobei vorwiegend Grund- und Oberschulen entsprechende Kapazitäten haben. Andere pädagogische Einrichtungen wie Kindertageseinrichtungen sind als Praktikumseinrichtung ebenfalls geeignet. Über das Praktikumsportal des Freistaates Sachsen https://praktikumsportalsachsen.uni-leipzig.de werden vorwiegend staatliche Schulen im Großraum Dresden als Praktikumseinrichtung angeboten.
Kann ich mir auch selbst eine Schule bzw. Institution für das Grundpraktikum suchen?
Ja. Sie können freie Schulen, die nicht im Praktikumsportal gelistet sind, oder pädagogische Einrichtungen wählen oder auch Einrichtungen außerhalb Sachsens. Auch wenn Sie sich selbst eine Praktikumseinrichtung suchen, müssen Sie sich im Praktikumsportal anmelden.
Was passiert, wenn ich im Grundpraktikum krank werde?
Sollten Sie zu Beginn des Praktikums länger erkranken, empfiehlt sich, das Praktikum im Folgesemester zu absolvieren. Ansonsten lässt sich der Praktikumszeitraum in Absprache mit der Schulleitung und der Mentorin/dem Mentor entsprechend verlängern. Bitte informieren Sie in jedem Fall die Schule und das Praktikumsbüro (Mail an praktikumsbuero.ew@mailbox.tu-dresden.de) über den krankheitsbedingten Ausfall. Bei mehrtägiger Krankheit ist in der Regel ein Krankenschein innerhalb von drei Werktagen in der Praktikumseinrichtung vorzulegen.
Was passiert, wenn meine Mentorin/mein Mentor krank ist?
Sprechen Sie mit der Schulleitung über einen Wechsel zu einer anderen Mentorin/einem anderen Mentor oder über eine Verlängerung des Praktikumszeitraums.
Bin ich während des Grundpraktikums unfallversichert?
Es besteht während des Praktikums Unfallversicherungsschutz. Beim Eintritt eines Versicherungsfalles (Unfall der Praktikantin/des Praktikanten auf dem Weg zur und von der Schule sowie an der Schule) ist Kontakt mit dem Praktikumsbüro an der TUD (Tel.: 0351/463-33537) aufzunehmen. Über die TUD oder das Studentenwerk besteht keine Haftpflichtversicherung.
Kann ich während des Grundpraktikums Unterricht halten?
Unterrichtsversuche sind im Grundpraktikum nicht vorgesehen, können aber eingeschränkt mit Zustimmung und Begleitung durch eine Lehrperson unternommen werden.
Darf ich im Grundpraktikum auch an Fachkonferenzen oder Dienstberatungen teilnehmen?
Ja. Grundsätzlich dürfen Sie an allen Aktivitäten der Lehr- bzw. Fachkraft in der Praktikumseinrichtung teilnehmen. Voraussetzung dafür ist die Zustimmung der Mentorin/des Mentors oder gegebenenfalls der Leitung der Praktikumseinrichtung.
Wie lang geht das Grundpraktikum?
Das Grundpraktikum umfasst 30 Stunden* Präsenz in der Praktikumseinrichtung (dies entspricht mindestens 5 Tagen) und ca. 30 Stunden Vor- und Nachbereitungszeit.
* 30 Zeitstunden, nicht 30 Unterrichtsstunden
Was muss ich bei einer Anerkennung pädagogischer Tätigkeiten (beispielsweise im Rahmen eines Freiwilligen Sozialen Jahres) als Grundpraktikum beachten?
Im Rahmen der Vorlesung „Orientierungswissen Erziehungswissenschaft“ ist eine Prüfungsvorleistung in Form einer Praxisreflexion zu erbringen. Diese Reflexion ist auch dann im selben Umfang und mit denselben Anforderungen zu erbringen, wenn Sie sich pädagogische Tätigkeiten anerkennen lassen wollen. Die genauen Vorgaben zur Praxisreflexion erhalten sie in der Vorlesung.