Mobilität
Inhaltsverzeichnis
Mobilitätsprogramme für Wissenschaftler:innen
Sie möchten international renommierte Wissenschaftlerinnen oder Wissenschaftler für eine Gastdozentur oder eine Kooperation an die TU Dresden einladen? Oder planen Sie selbst einen Lehr- oder Forschungsaufenthalt, eine Konferenzreise oder eine Weiterbildung im Ausland? Der folgende Überblick zeigt Ihnen dafür vielfältige Programme und Möglichkeiten.
1. Aus dem Ausland | Incoming
Im Mittelpunkt des Dresden Fellowship Programms steht die Einladung internationaler Wissenschaftler:innen zu gemeinsamer Forschung und Lehre an der TU Dresden.
Für bis zu sechs Monate können als Dresden Junior Fellows Nachwuchswissenschaftler:innen und als Dresden Senior Fellows etablierte Forscher:innen an der TU Dresden gefördert werden. Mit beiden Programmlinien möchte die TU Dresden wissenschaftliche Talente auf Senior- und Early-Career-Niveau gewinnen.
Das Programm zielt darauf ab, Kooperationen zu intensivieren und langfristige, strategische Projektvorhaben mit Einrichtungen und Arbeitsgruppen der TU Dresden sowie deren DRESDEN-concept-Partnern zu initiieren.
Antragsberechtigt: Institutsleiter:in bzw. aufnehmende Professur
Antragsfristen: Nominierungen für DRESDEN Fellows können laufend eingereicht werden.
Das Eleonore-Trefftz-Programm ermöglicht wechselnde Gastaufenthalte von Wissenschaftlerinnen an der TU Dresden, die ihr Fach selbständig in Lehre und Forschung an der betreffenden Fakultät vertreten. Gastprofessorinnen können für drei bis 12 Monate an der TU Dresden forschen und lehren. Sowohl Wissenschaftlerinnen, die eine Professur innehaben, als auch Junior-Professorinnen und Wissenschaftlerinnen, die sich mindestens in einem fortgeschrittenen Stadium der PostDoc-Phase befinden, können eine Gastprofessur besetzen.
Das Programm dient der Förderung weiblicher Karrieren auf dem Weg zur Professur. Gastprofessorinnen sind zudem Rollenvorbilder für eine wissenschaftliche Laufbahn für Studentinnen und Wissenschaftlerinnen in der Qualifizierungsphase aus jenen Fächern, in denen bisher wenige oder gar keine Professorinnen vertreten sind.
Antragsberechtigt: jede Fakultät bzw. jede Zentrale Wissenschaftliche Einrichtung mit Berufungsrecht
Antragsfristen: 15. April | 15. Oktober
Die TU Dresden fördert im Rahmen der Exzellenzstrategie von Bund und Ländern mit GET TU KNOW als Instrument der aktiven Rekrutierung die Gewinnung exzellenter Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler im Sinne einer positiven Willkommensstrategie aller Fakultäten. Die Maßnahme soll dazu beitragen, die TU Dresden darin zu stärken, passionierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die mit exzellenter Forschung ihr wissenschaftliches Feld prägen, zu finden und zu gewinnen.
Ein Bestandteil dieser Maßnahme ist die Einladung potentieller (internationale) Bewerberinnen und Bewerber im Rahmen von Symposien, Tagungen und Kolloquien im Vorfeld professoraler Stellenausschreibungen, ein zweiter die Betreuung von Bewerber:innen während der persönlichen Vorstellungen in den Verfahren. GET TU KNOW soll in ausgewählten Ausschreibungen von den Fakultäten und Zentralen Wissenschaftlichen Einrichtungen mit Berufungsrecht als strategisches Werkzeug eingesetzt werden, um den Pool an hoch qualifizierten Talenten, die aufgrund ihres Profils eine reelle Chance im Berufungsverfahren haben, zu erweitern.
Antragsberechtigt: alle Fakultäten und Zentrale wissenschaftliche Einrichtungen mit Berufungsrecht an der TU Dresden
Antragsfristen: Antragsschluss ist jeweils der 31.03./30.06./30.09./31.12. des Jahres.
Das DAAD-Programm "Ostpartnerschaften" stärkt und fördert partnerschaftliche Beziehungen zu Hochschulen in Mittel- und Osteuropa. Die „Ostpartnerschaften“ leisten einen Beitrag zum Ausbau der internationalen Beziehungen durch Bildung und Forschung, zur Verbreitung und Förderung der deutschen Sprache im Ausland und zur Krisen- und Konfliktbewältigung. Gefördert werden kürzere Studien- und Forschungsaufenthalte. Zweck des Aufenthalts ist die Stärkung bzw. Anbahnung von Kooperationen zwischen (Nachwuchs-)Wissenschaftler:innen der TU Dresden und der Partnerhochschulen in Mittel- und Osteuropa. Darüber hinaus können während des Aufenthalts forschungsbezogene Arbeiten in Archiven, Universitätsbibliotheken und an universitätsnahen Instituten durchgeführt werden. Die Ostpartnerschaftsförderung wird für das Jahr 2023 ausgesetzt.
Antragsberechtigt: Studierende, Graduierte, Doktoranden, Wissenschaftler:innen und Hochschulangehörige der TU Dresden für Aufenthalte an Partnerhochschulen in Mittel- und Osteuropa
Detaillierte Informationen finden Sie hier: Ausschreibung Ostpartnerschaften
Die Alexander von Humboldt-Stiftung verleiht jährlich bis zu 100 Humboldt-Forschungspreise an international anerkannte Wissenschaftler:innen aus dem Ausland und zeichnet damit das bisherige Gesamtschaffen dieser führenden Forscherpersönlichkeiten aus.
Für den Preis können Wissenschaftler:innen vorgeschlagen
werden, deren grundlegende Entdeckungen, neue Theorien oder Erkenntnisse
das eigene Fachgebiet auch über das engere Arbeitsgebiet hinaus nachhaltig
geprägt haben und von denen auch in der Zukunft weitere wissenschaftliche
Spitzenleistungen erwartet werden können.
Für den Humboldt-Forschungspreis können Forscher:innen aus dem Ausland aller Fachrichtungen und aller Länder vorgeschlagen werden. Die Preisträger:innen werden zusätzlich eingeladen, selbst gewählte Forschungsvorhaben in Deutschland in Kooperation mit Fachkollegen:innen durchzuführen. Der Zeitraum von insgesamt ca. einem halben bis zu einem ganzen Jahr kann zeitlich aufgeteilt werden. Das Preisgeld beträgt 60.000 EUR.
Nominierungsberechtigt: Eine Nominierung können ausgewiesene Wissenschaftler:innen an einer Forschungseinrichtung in Deutschland initiieren. Auch im Ausland arbeitende Preisträger:innen der Humboldt-Stiftung sind gemeinsam mit einem/einer in Deutschland tätigen Forschenden dazu berechtigt.
Antragsfrist: Anträge können jederzeit online eingereicht werden. Ein unabhängiges Auswahlgremium der Alexander von Humboldt-Stiftung entscheidet zweimal jährlich im Frühjahr und Herbst über die eingereichten Nominierungen. Die Begutachtung nimmt ungefähr sechs Monate in Anspruch.
Mit den Humboldt-Forschungsstipendien für Postdoktorand:innen und erfahrene Wissenschaftler:innen ermöglicht die Alexander von Humboldt-Stiftung überdurchschnittlich qualifizierten Wissenschaftler:innen aus dem Ausland, die ihre Promotion vor nicht mehr als 4 bzw. 12 Jahren abgeschlossen haben, langfristige Forschungsaufenthalte (6–24 Monate) in Deutschland einzugehen. Bewerben können sich Wissenschaftler:innen aller Fachgebiete und aller Länder.
Das Forschungsvorhaben wird in Kooperation mit wissenschaftlichen Gastgeberinnen oder Gastgebern an Forschungseinrichtungen in Deutschland durchgeführt. Bewerber:innen wählen ihr eigenständiges Forschungsvorhaben und ihre Gastgeber:innen in Deutschland selbst. Einzelheiten zum Forschungsvorhaben inklusive Angaben zur geplanten Stipendienlaufzeit müssen vor der Antragstellung mit dem vorgesehenen Gastgeber oder der vorgesehenen Gastgeberin abgesprochen werden.
Antragsfrist: Die Bewerbung sollte mind. 4-7 Monate vor dem anvisierten Auswahltermin abgesendet werden. Das Auswahlgremium tagt im März, Juli und November eines jeden Jahres.
Gemeinsam mit der Philipp-Schwartz-Initiative unterstützt die TU Dresden gefährdete Wissenschaftler:innen mit einem Vollstipendium für 24 Monate und war damit in der 2. und 4. Ausschreibungsrunde erfolgreich. Die Philipp Schwartz-Initiative wurde von der Alexander-von-Humboldt-Stiftung gemeinsam mit dem Auswärtigen Amt ins Leben gerufen und ermöglicht Universitäten, Fachhochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen in Deutschland die Verleihung von Stipendien für Forschungsaufenthalte an gefährdete Forscherinnen und Forscher.
Das DRESDEN-concept Welcome Center at TU Dresden ist für die Antragsstellung der TUD sowie für die Abwicklung des Projekts verantwortlich und steht den Gastgeber:innen und Wissenschaftler:innen unterstützend zur Seite.
Ansprechpartnerin:
The Association of Friends and Sponsors of TU Dresden e.V. supports young scientists of TU Dresden with grants up to six months as well as travel allowances to attend congresses/conferences or short-term research stays abroad. Additionally, funding for incoming guest scientists from abroad can be applied for.
Eligibility: Young scientists
Application deadline: Anytime
Das Team des DRESDEN-concept Welcome Center at TU Dresden unterstützt internationale Forschende und ihre Familien bei der Planung und Durchführung ihres Forschungsaufenthaltes von drei Monaten und länger. Als Servicestelle berät das Team in allen außeruniversitären und praktischen Fragen, um Ihren Aufenthalt in Dresden so angenehm und einfach wie möglich zu gestalten – sei es für ein Semester oder für eine Festanstellung. Ein breites Netzwerk von internen und externen Partnern bietet ein breites Spektrum an administrativen und sozialen Dienstleistungen.
Detaillierte Informationen unter DRESDEN-concept Welcome Center at TU Dresden
2. Ins Ausland | Outgoing
Travel Awards für Tagungen, Konferenzen, Symposien und Workshops
Die Graduiertenakademie unterstützt mit diesem Förderprogramm Promovierende und Postdocs mit Reisekostenzuschüssen von bis zu 1.000 EUR für Tagungen, Konferenzen, Symposien und Workshops im In- und Ausland.
Antragsberechtigt: Promovierende und Postdocs
Antragsfristen: 31. März und 30. September
Reisekostenzuschüsse für Kurzforschungsaufenthalte und Sommer-/Winterschulen im Ausland der Graduiertenakademie
Eine finanzielle Unterstützung mit bis zu 3.000 EUR ermöglicht Promovierenden und Postdocs Forschungsaufenthalte im Ausland sowie die Teilnahme an Sommer- und Winterschulen außerhalb Deutschlands mit einer finanziellen Unterstützung mit bis zu 1.000 EUR.
Antragsberechtigt: Promovierende und Postdocs
Antragsfristen: 31. März und 30. September
Weitere Angebote für Reisekostenzuschüsse für Doktorand:innen finden Sie auf den Seiten der Graduiertenakademie.
Das Akademische Auslandsamt fördert mit ERASMUS+ Gastdozenturen an europäischen Partnerhochschulen. Sie stärken die internationale Zusammenarbeit und unterstützen die Gestaltung gemeinsamer Studienprogramme.
Antragsberechtigt: Lehrende und wissenschaftliche Mitarbeiter:innen, einschließlich Lehrbeauftragte, Promotionsstudierende, emeritierte Professor:innen bzw. Lehrende im Ruhestand
Antragsfrist: mind. 30 Tage vor dem geplanten Lehraufenthalt
Detaillierte Informationen und alle Bewerbungsunterlagen finden Sie hier: Erasmus Förderung von Lehraufenthalten
Das ERASMUS+-Programm bietet Hochschulmitarbeiter:innen Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen an europäische Hochschulen (STT – Staff Mobility for Training). Diese Form von Mobilität ermöglicht den fachlichen Austausch, Einblicke in eigene Arbeitsbereiche aus einem anderen Blickwinkel sowie den Ausbau und die Vertiefung eigener Netzwerke. Die Personalmobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken kann folgende Inhalte umfassen:
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Hospitationen
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Job Shadowing (individuell)
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Studienbesuche
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Teilnahme an Workshops und Seminaren (Staff Weeks)
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Teilnahme an Sprachkursen
Antragsberechtigt: Den ERASMUS-Mobilitätszuschuss können alle Beschäftigten der TU Dresden erhalten. Voraussetzung ist ein Arbeitsvertrag (Verträge auch auf Basis: WHK, Honorar- und Werkvertrag) mit der TU Dresden.
Antragsfrist: mind. 30 Tage vor dem Aufenthalt
Das DAAD-Programm "Ostpartnerschaften" stärkt und fördert partnerschaftliche Beziehungen zu Hochschulen in Mittel- und Osteuropa. Die „Ostpartnerschaften“ leisten einen Beitrag zum Ausbau der internationalen Beziehungen durch Bildung und Forschung, zur Verbreitung und Förderung der deutschen Sprache im Ausland und zur Krisen- und Konfliktbewältigung. Gefördert werden kürzere Studien- und Forschungsaufenthalte, die im Jahr 2021 stattfinden. Zweck des Aufenthalts ist die Stärkung bzw. Anbahnung von Kooperationen zwischen (Nachwuchs-)Wissenschaftler:innen der TU Dresden und der Partnerhochschulen in Mittel- und Osteuropa. Darüber hinaus können während des Aufenthalts forschungsbezogene Arbeiten in Archiven, Universitätsbibliotheken und an universitätsnahen Instituten durchgeführt werden.
Antragsberechtigt: Studierende, Graduierte, Doktorand:innen, Wissenschaftler:innen und Hochschulangehörige der TU Dresden für Aufenthalte an Partnerhochschulen in Mittel- und Osteuropa
Detaillierte Informationen finden Sie hier: Ausschreibung Ostpartnerschaften
Die Gesellschaft von Freunden und Förderern der TU Dresden e.V. unterstützt Nachwuchswissenschaftler:innen der TU Dresden mit Stipendien von bis zu sechs Monaten sowie mit Mobilitätszuschüssen für Konferenzreisen und Kurzforschungsaufenthalte im Ausland. Ebenso kann eine Förderung für Gastwissenschaftler:innen aus dem Ausland beantragt werden.
Antragsberechtigt: Nachwuchswissenschaftler:innen
Antragsfrist: jederzeit
Mit den Feodor Lynen-Forschungsstipendien für Postdoktorand:innen und erfahrene Wissenschaftler:innen ermöglicht die Alexander von Humboldt-Stiftung überdurchschnittlich qualifizierten Wissenschaftler:innen aus Deutschland, die ihre Promotion vor nicht mehr als 4 bzw. 12 Jahren abgeschlossen haben, langfristige Forschungsaufenthalte im Ausland (6–24 Monate). Bewerbungen aus allen Fachgebieten und für alle Länder im Ausland sind möglich.
Als wissenschaftliche Gastgeber:innen im Feodor Lynen-Forschungsstipendienprogramm können alle Mitglieder des Humboldt-Netzwerks im Ausland fungieren. Bewerber:innen wählen ihre Gastgeber:in selbst aus und erarbeiten ihre Forschungsvorhaben eigenständig.
Antragsfrist: Die Bewerbung sollte mindestens 4-7 Monate vor dem anvisierten Auswahltermin online abgesendet werden. Das Auswahlgremium tagt im Februar,
Juni und Oktober eines jeden Jahres.
Das Japan Society for the Promotion of Science (JSPS)-Forschungsstipendium unterstützt Sie als hochqualifizierte:n Postdoc aus Deutschland bei Ihrem Forschungsvorhaben in Japan – unabhängig von der Fachrichtung. Mit dem JSPS-Forschungsstipendium können Sie Ihr persönliches Forschungsvorhaben in Japan durchführen. Dabei kooperieren Sie mit einem/einer dafür qualifizierten und von Ihnen selbst ausgewählten wissenschaftlichen Gastgeber:in. Hierbei gibt es zwei unterschiedliche Förderlinien:
- Short-term Postdoctoral Fellowships, bei denen Forschungsaufenthalte von 1-12 Monaten gefördert werden, sowie
- Standard Postdoctoral Fellowships für Forschungsaufenthalte von 12-24 Monaten.
Die Humboldt-Stiftung übernimmt für die Japan Society for the Promotion of Science (JSPS) die Auswahl der Bewerber:innen ab einer Förderdauer von sechs Monaten. Der DAAD wählt die Stipendiat:innen mit kürzerer Förderdauer im Short-Term-Programm aus. Es werden jährlich bis zu 17 JSPS Postdoctoral Fellowships (short-term) und bis zu 12 JSPS Postdoctoral Fellowships (standard) vergeben.
Antragsberechtigt: PostDocs aus Deutschland, deren Promotion nicht mehr als sechs Jahre zurückliegt und die bereits in nach internationalem Standard referierten Zeitschriften und Verlagen wissenschaftlich publiziert haben
Antragsfrist: Das Auswahlgremium tagt jeden Februar, Juni und Oktober. Die Antragsbearbeitung beansprucht in der Regel vier bis sieben Monate.
Bei der Fritz Thyssen Stiftung können Mittel zur Deckung von Reisekosten beantragt werden, die in unmittelbarem Zusammenhang mit einem geisteswissenschaftlichen, einem sozialwissenschaftlichen oder biomedizinischen Forschungsvorhaben stehen.
Thematisch ist eine Antragstellung u.a. in folgenden Förderbereichen möglich:
Allgemeine Bildungsreisen, Exkursionen sowie Vortrags- und Kongressreisen werden nicht gefördert.
Antragsberechtigt: Antragsteller:innen müssen in der Regel promoviert sein.
Antragsfrist: Anträge auf Reisebeihilfe können der Stiftung jederzeit vorgelegt werden. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel acht Wochen.