Promovieren und Habilitieren an der Philosophischen Fakultät
Dieser Bereich bietet vielfältige Informationen für Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler in der Promotions- und Postdoc-Phase.
Promovieren und Habilitieren an der Philosophischen Fakultät
Die Promotion erfolgt im Promotionsverfahren im Anschluss an ein einschlägigen Fachstudiums durch die Anfertigung einer eigenständigen wissenschaftlichen Arbeit (Dissertation). Die Philosophische Fakultät verleiht den akademischen Grad "doctor philosophiae" (Dr. phil.). Das Verfahren regelt die Promotionsordnung.
Die Habilitation erfolgt im Habilitationsverfahren. Zur Habilitation kann nur zugelassen werden, wer den Grad eines Doktors der Philosophie einer deutschen wissenschaftlichen Hochschule besitzt (oder einen gleichwertigen Grad einer ausländischen Hochschule) und in der Regel mehrere Jahre wissenschaftlich in Forschung und Lehre tätig war. Die Habilitation erfolgt durch Anfertigung einer Habilitationsschrift. Die Philosophische Fakultät verleiht den akademischen Grad eines habilitierten Doktors der Philosophie (Dr. phil. habil.).
Auf diesen Seiten können Sie Ansprechpartner rund um Promotion und Habilitation an der Philosophischen Fakultät der TU Dresden in Erfahrung bringen. Außerdem finden Sie hier die Promotions- und Habilitationsordnungen.
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