Promotion
zunächst möchten wir Ihnen im Namen der Fakultät und des Vorsitzenden des Promotionsausschusses, Herrn Prof. Dr. Dominik Steiger, für Ihr Interesse an einer Promotion an der Philosophischen Fakultät danken. Mit der Promotion weisen Sie Ihre Fähigkeit zu einer über die Master-, Magister- bzw. Diplomprüfung oder das Staatsexamen hinausgehenden selbständigen wissenschaftlichen Leistung nach.
Wir wünschen Ihnen viel Schaffenskraft und einen erfolgreichen Abschluss Ihres Promotionsvorhabens!
Ihr Team des Promotionsamtes
Wir freuen uns, dass Sie an der Philosophischen Fakultät promovieren möchten. Auf dieser Webseite finden Sie alle wichtigen Informationen zu diesem Vorhaben:
Regelungen für das Promotionsgeschehens an der Philosophischen Fakultät in der Zeit des eingeschränkten Präsenzbetriebes an der TU Dresden
Für die Zeit des eingeschränkten Präsenzbetriebes an der TU Dresden hat der Promotionsausschuss folgende Regelungen für das Promotionsgeschehen an der Philosophischen Fakultät getroffen.
- Die Antragstellung zur Zulassung zur Promotion (§ 6 PromO) erfolgt über Promovendus. Der Antrag muss unterschrieben und mit allen notwendigen Unterlagen per Post an das Dekanat der Philosophischen Fakultät geschickt werden.
- Die Antragstellung zur Eröffnung eines Promotionsverfahrens (§ 9 PromO) erfolgt ebenfalls über den Postweg. Der unterschriebene Antrag, die notwendigen Unterlagen und die gebundenen Exemplare der Dissertation sind per Post an das Dekanat der Philosophischen Fakultät zu schicken.
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Verteidigungen (§ 11 PromO) können wieder unter Einhaltung der vorgegebenen Hygienevorschriften in Präsenz stattfinden.
In Ausnahmefällen sind auch hybride Veranstaltungen in Räumen der TU-DD mit geeigneter Technik oder gänzlich digitale Videokonferenzen möglich. Hierzu ist das Einverständnis der beteiligten Personen (Promovierende und Mitglieder der Promotionskommission) einzuholen. Da Verteidigungen fakultätsöffentlich stattfinden, können weitere Angehörige der Philosophischen Fakultät auf Nachfrage bei der oder dem Vorsitzenden der Promotionskommission den Link zur Video-Konferenz erhalten. Die Regelungen im Schreiben des Prorektors für Videokonferenzen als Ersatz für nicht gegenständliche Präsenzprüfungen sind zu beachten: https://tu-dresden.de/tu-dresden/gesundheitsmanagement/ressourcen/dateien/corona/tud-dokumente-intern/2020-04-27_Festlegungen_Pruefungsleistungen_DE.pdf/at_download/file
- Für die Einsichtnahme der begutachteten Dissertation (§ 11 (10) PromO) im Dekanat ist eine vorherige Terminabsprache mit den MitarbeiterInnen des Promotionsamts notwendig. Die Einsichtnahme findet unter Beachtung der Sicherheitsanweisungen und Hygienevorschriften im Dekanat statt.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bis auf weiteres keine persönlichen Termine mit den MitarbeiterInnen des Promotionsamts vor Ort vereinbart werden können und Beratungen ausschließlich telefonisch oder per Mail stattfinden.
Der Promotionsleitfaden bietet Ihnen eine Zusammenstellung der wichtigsten Informationen zum Ablauf Ihres Promotionsverfahren an der Philosophische Fakultät. Es handelt sich dabei um eine nicht rechtsverbindliche Handreichung, die lediglich einer übersichtlichen Orientierung dient. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte zusätzlich die auf der Seite des Promotionsamtes verlinkten Verordnungen.
Die Promotionsordnung vom 21.07.2019 finden Sie hier.
Die Satzung zur Änderung der Promotionsordnung vom 22.09.2020 finden Sie hier.
Die Promotionsordnung der Juristischen Fakultät finden Sie hier.
Seit der Auflösung der Juristischen Fakultät zum 30.9.2020 erfolgt die Verleihung des akademischen Grades „Doktor/Doktorin der Rechte“ (Dr. iur.) durch die Philosophische Fakultät nach den Vorschriften der Promotionsordnung der Juristischen Fakultät (s. hierzu Artikel 1 Absatz 1 der Satzung zur Änderung der Promotionsordnung vom 22.09.2020).
Die Zulassung zur Promotion erfolgt auf Antrag an den Promotionsausschuss der Fakultät gemäß § 8 der Promotionsordnung vom 21.07.2019. Dabei prüft der Promotionsausschuss, ob die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind.
Die Beantragung der Annahme als Doktorand/in erfolgt über das Online-System Promovendus.
Um sich in Promovendus einloggen zu können, benötigen Sie ein gültiges ZIH-Benutzerkonto.
Mitarbeiter/innen oder immatrikulierte Studierende erhalten automatisch ein ZIH-Benutzer-Login. Sofern Sie noch kein ZIH-Benutzer-Login an der TU Dresden besitzen, können Sie über Ihre/n betreuende/n Hochschulprofessor/in, die bzw. der Ihre Promotion betreuen wird bzw. betreut, ein sogenanntes ZIH-Gast Login beantragen.
Über Promovendus wird ein Antragsdokument für die Annahme als Doktorand/in erstellt, welches Sie an der Philosophischen Fakultät einreichen müssen:
Philosophische Fakultät
Promotionsausschuss
01062 Dresden
Bitte beachten Sie, dass Sie außerdem folgende Dokumente zusammen mit dem Antrag auf Annahme als Doktorand/in einreichen müssen:
- Amtlich beglaubigte Kopie und ggf. Übersetzung in Deutsch oder Englisch der zulassungsrelevanten Hochschulabschlussurkunde
- Amtlich beglaubigte Kopie und ggf. Übersetzung des Zeugnisses und der Fächerübersichten mit Noten des zulassungsrelevanten Hochschulabschlusses
- Amtlich beglaubigte Kopie und ggf. Übersetzungen in Deutsch oder Englisch aller weiteren Hochschulabschlussurkunden und –zeugnisse mit Fächerübersicht
- Einfache Kopie des Zeugnisses der allgemeinen Hochschulreife (i.d.R. Abitur)
- Aktueller Lebenslauf (CV) mit wissenschaftlichem Werdegang, ggfs. Veröffentlichungsverzeichnis und Unterschrift
- Urkundlicher Nachweise über bereits absolvierte zusätzliche Studien oder Examina in amtlich beglaubigter Form
- Schriftlicher Nachweis (Quittung) darüber, dass ein an die Fakultät zu übersendendes Führungszeugnis gemäß § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) bei der zuständigen Meldebehörde beantragt worden ist
Für die Annahme als Doktorand/in benötigen Sie beglaubigte Kopien und ggf. beglaubigte Übersetzungen Ihrer Hochschulzeugnisse sowie beglaubigte Fächerübersichten mit Noten. Hinweise zu Beglaubigungen von Urkunden, die nicht von der TU Dresden ausgestellt wurden, finden Sie auf der Website der Beglaubigungsstelle der TU Dresden.
Sollten Sie einen Studienabschluss im Ausland erworben haben oder eine ausländische Staatsbürgerschaft besitzen, so werden Ihre Unterlagen nach Beantragung der Annahme als Doktorand/in von dem Promotionsamt der Philosophischen Fakultät zur Äquivalenzprüfung an das Akademische Auslandsamt geschickt. Die Online Datenbank www.anabin.de ermöglicht Ihnen, sich vorab über die Äquivalenz Ihres Studienabschlusses zu informieren.
Ein/e Bewerber/in kann nur dann als Promotionsstudent/in an der Philosophischen Fakultät immatrikuliert werden, wenn sie/er als Doktorand/in durch den Promotionsausschuss in die Doktorandenliste der Fakultät aufgenommen wurde. Weitere Informationen finden Sie auf den Webseiten des Immatrikulationsamtes.
Die Immatrikulation ist freiwillig, wird jedoch empfohlen. Die Immatrikulationsordnung der TU Dresden finden Sie hier.
Um einen Antrag auf Immatrikulation zum Promotionsstudium zu stellen, nutzen Sie bitte folgende Webseite des Immatrikulationsamtes.
Die Aufnahme in die Doktorandenliste kann mit der Erteilung von Auflagen zur Absolvierung von Zusatzprüfungen verbunden werden. Diese werden ggf. vom Promotionsausschuss festgelegt und der/dem Doktoranden/in mit dem Zulassungsbescheid zur Annahme als Doktorand/in mitgeteilt. In diesem Fall hat die/der Doktorand/in diese Zusatzleistungen bei der Eröffnung des Promotionsverfahrens nachzuweisen.
Die Beantragung der Eröffnung des Promotionsverfahrens erfolgt über das Online-System Promovendus.
Um sich in Promovendus einloggen zu können benötigen Sie ein gültiges ZIH-Benutzerkonto. Für Promovierende, die vor Juli 2019 auf der Doktorandenliste eingetragen waren, wurde bereits ein Benutzerkonto angelegt.
Mitarbeiter/innen oder immatrikulierte Studierende erhalten automatisch ein ZIH-Benutzer-Login. Sofern Sie noch keinen ZIH-Benutzer-Login an der TU Dresden besitzen, können Sie über Ihre/n betreuende/n Hochschulprofessor/in, die bzw. der Ihre Promotion betreuen wird bzw. betreut, ein sogenanntes ZIH-Gast Login beantragen. Ihr zentraler Ansprechpartner für alle Fragen und Probleme mit Ihrem ZIH-Benutzerkonto ist das Service Desk der TU Dresden.
Über Promovendus wird ein Antragsdokument über die Eröffnung des Promotionsverfahrens erstellt, welches Sie an der Philosophischen Fakultät einreichen müssen:
Philosophische Fakultät
Promotionsausschuss
01062 Dresden
Bitte beachten Sie, dass Sie außerdem folgende Dokumente zusammen mit dem Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahren einreichen müssen:
- 3 gebundene Exemplare der Dissertation und eine elektronische Kopie (USB-Stick oder CD-ROM) - im Falle, dass ein 3. Gutachter bestellt wird, ist ein weiteres gebundenes Exemplar der Dissertation einzureichen -
- Aktueller, tabellarischer Lebenslauf (CV) mit wissenschaftlichem Werdegang und Unterschrift
- Verzeichnis der wissenschaftlichen Veröffentlichungen
- Bescheid über die Annahme als Doktorandin bzw. Doktorand gemäß § 8 in Kopie und der urkundliche Nachweis über die Erfüllung der dabei gegebenenfalls gemachten Auflagen
- Schriftlicher Nachweis (Quittung) darüber, dass ein an die Fakultät zu übersendendes Führungszeugnis gemäß § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz (BZRG), das nicht älter als 3 Monate ist, bei der zuständigen Meldebehörde beantragt worden ist
- gegebenenfalls eine Zustimmung der wissenschaftlichen Betreuerin bzw. des wissenschaftlichen Betreuers gemäß § 10 Abs. 4 Satz 5 der Promotionsordnung
Sowohl die Dissertation als auch die Verteidigung der Dissertation kann in deutscher oder in englischer Sprache verfasst bzw. durchgeführt werden. Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte der Promotionsordnung vom 21.07.2019.
Für die Beantragung der Annahme als Doktorand/in sowie der Eröffnung des Promotionsverfahrens benötigen Sie jeweils einen schriftlichen Nachweis (Quittung) darüber, dass ein an die Fakultät zu übersendendes Führungszeugnis gemäß § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) bei der zuständigen Meldebehörde beantragt worden ist. Das Führungszeugnis ist ca. 3 Monate gültig und kann am Tag des Einreichens der Unterlagen für die Aufnahme als Doktorand/in oder für die Eröffnung des Promotionsverfahrens beantragt werden. Bei Beantragung des Führungszeugnisses (z. B. beim Meldeamt, Theaterstraße 11, 01067 Dresden) muss folgende Adresse angegeben werden:
Philosophische Fakultät
Promotionsausschuss
01062 Dresden
Beratung und Organisation:
Bei Fragen rund um das Thema Promotion an der Philosophischen Fakultät kontaktieren Sie uns gerne:
Promotionsamt
NameJosefine Kroll
Eine verschlüsselte E-Mail über das SecureMail-Portal versenden (nur für TUD-externe Personen).
Promotionsamt Philosophische Fakultät
Promotionsamt Philosophische Fakultät
Besuchsadresse:
BZW, Etage 3, Raum 341 Zellescher Weg 17
01069 Dresden
Postadresse:
Technische Universität Dresden Dekanat Philosophische Fakultät Promotionsamt
01062 Dresden
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