Antragsmöglichkeiten
Aus dem Gleichstellungsbudget der Philosophischen Fakultät besteht die Möglichkeit zur
- Bezuschussung von Reisekosten und Exkursionsmittel:
Angehörige der Fakultät können einen Antrag auf finanzielle Unterstützung für die Teilnahme an Konferenzen, Tagungen oder anderen Veranstaltungen (einschließlich die Teilnahme an digitalen Formaten) stellen. Hierbei ist zum einen die inhaltliche Ausrichtung das Kriterium, zum anderen die Förderung von Wissenschaftler:innen im Hinblick auf die wissenschaftliche Karriere. Zu fördern dabei sind:
- Förderung von Wissenschaftler:innen in der Qualifizierungsphase gemäß Handlungsfeld 2 des Gleichstellungskonzeptes der TU Dresden
- Förderung von Mitarbeiter:innen mit wissenschaftlicher Tätigkeit gemäß Handlungsfeld 2
- Förderung des Studienerfolgs von Studierenden der Philosophischen Fakultät gemäß Handlungsfeld 3.
Das Gleichstellungskonzept finden Sie: hier
- Zur Förderung von Veranstaltungsformaten:
Gefördert werden Veranstaltungsformate, die der Verankerung der Gleichstellungsarbeit in Forschung und Lehre dienen. Dies können Tagungen, Workshops, Gastvorträge oder Zuschüsse zu Gastaufenthalten sein. Die Veranstaltungen können sich an Wissenschaftler:innen der TU Dresden, Studierende oder auch die interessierte Öffentlichkeit richten. Die Beantragung erfolgt durch einen formlosen Antrag an die Gleichstellungsbeauftragten der Philosophischen Fakultät. Es wird darum gebeten den Beitrag des Veranstaltungsformates zur Gleichstellungsarbeit anschaulich darzustellen.
Die Anträge sind zu richten an das Gleichstellungsteam der Fakultät. Sie können sich gerne im Vorfeld von uns beraten lassen.
E-Mail-Adresse: gleichstellung.phf@tu-dresden.de