20.10.2020
Wichtige Änderung in den AQUA-I-Bestimmungen
Liebe Studierende,
Für den Abschluss des AQUA-I-Moduls gilt fortan, dass nur noch eine Prüfleistung innerhalb der insgesamt 10 zu erbringenden Leistungspunkte benotet sein muss. Die Regelung, dass mindestens 4 der 10 Leistungspunkte aus benoteten Prüfungsleistungen stammen müssen, wird nicht mehr angewandt.
Diese Regelung gilt ebenso rückwirkend für alle die das AQUA-I-Modul schon begonnen haben. Das bedeutet: Wenn Sie bereits eine benotete Prüfleistung erbracht haben, müssen Sie keine weitere benotete Prüfleistung absolvieren.
Bei Fragen bitten wir Sie, sich an die AQUA-Beauftragten des IfK zu wenden. Die Emailadresse lautet: Weitere Informationen erhalten Sie außerdem auf der AQUA-Seite des IfK.