Profilbereich
Im Rahmen des Masterstudiengangs „Angewandte Medienforschung“ ist ein Profilbereich (3. Semester) im Umfang von 30 Leistungspunkten zu wählen. Der Profilbereich ermöglicht den Studierenden eine weitere individuelle Spezialisierung (siehe auch § 6 der Studienordnung).
Eine Anmeldung von Prüfungsleistungen im HISQIS-System ist für den Profilbereich nicht notwendig. Die Freien Module verlangen aber die Einreichung eines Learning Agreements vor Start des Semesters (siehe unten).
Mit dem großen und kleinen Modul “Berufspraktikum” und den sog. “Freien Modulen” gibt es unterschiedliche Varianten den Profilbereich zu gestalten. Innerhalb der Freien Module können (nach Absprache mit dem Studienfachberater) auch Leistungen angerechnet werden, welche im Ausland erbracht wurden. Ausführliche Modulbeschreibungen für alle Varianten finden Sie in Ihrer Studienordnung.
Aktuelle Informationen zum Profilbereich in den Masterstudiengängen der Philosophischen Fakultät finden Sie auch auf den Seiten des Prüfungsamtes.
30 Leistungspunkte im Profilbereich können auch durch ein oder mehrere Berufspraktika erworben werden. Diese müssen, damit sie als „Großes Modul Berufspraktikum“ anerkannt werden, mindestens 750 Arbeitsstunden umfassen. Ein einzelnes Praktikum darf dabei nicht weniger als 250 Arbeitsstundenumfassen. Daneben gibt es die Möglichkeit Praktika mit geringerem Umfang (Mindestens 360 Arbeitsstunden) als „Kleine Module Berufspraktikum“ mit den „Freien Modulen“ zu kombinieren.
Die Anrechnung als Profilbereich erfordert die vorherige Absprache der Eignung des Praktikumsbetriebs und des Aufgabenfeldes mit dem Praktikumsbeauftragten Prof. Dr. Lutz Hagen. Eine nachträgliche Anrechnung bereits erbrachter, aber noch nicht im Rahmen anderer Prüfungsleistungen angerechneter Praktika ist bei entsprechender Eignung ebenfalls möglich.
Die Modulprüfung besteht aus einem benoteten Praktikumsbericht im Umfang von 150 Arbeitsstunden im Falle des „Großen Moduls Berufspraktikum“. Inhaltliche und formale Anforderungen an den Bericht finden Sie hier.
Nach Abschluss und Erbringung der Prüfungsleistung (Praktikumsbericht) werden Ihr Praktikumszeugnis und der Schein für den Praktikumsbericht beim Prüfungsamt eingereicht.
Um den organisatorischen Aufwand zu erleichtern, bitten wir Sie das verlinkte Formular vorzubereiten. Darüber hinaus muss das Praktikumszeugnis u.a. den geforderten Umfang an Arbeitsstunden nachweisen.
15 Leistungspunkte können im Profilbereich durch ein „Kleines Modul Berufspraktikum“ erreicht werden. Dafür muss ein Praktikum im Umfang von 360 Stunden absolviert, sowie ein benoteter Praktikumsbericht im Umfang von 90 Arbeitsstunden abgegeben werden.
Die Anrechnung als Teil des Profilbereichs erfordert die vorherige Absprache der Eignung des Praktikumsbetriebs und des Aufgabenfeldes mit dem Praktikumsbeauftragten Prof. Dr. Lutz Hagen. Eine nachträgliche Anrechnung bereits erbrachter, aber noch nicht im Rahmen anderer Prüfungsleistungen angerechneter Praktika ist bei entsprechender Eignung ebenfalls möglich.
Das „Kleine Modul Berufspraktikum“ kann mit den „Freien Modulen“ kombiniert werden, um die erforderlichen 30 Leistungspunkte für das Bestehen des gesamten Profilbereichs zu erreichen.
Inhaltliche und formale Anforderungen an den Bericht finden Sie hier.
Nach Abschluss und Erbringung der Prüfungsleistung (Praktikumsbericht) werden Ihr Praktikumszeugnis und der Schein für den Praktikumsbericht beim Prüfungsamt eingereicht.
Um den organisatorischen Aufwand zu erleichtern, bitten wir Sie das verlinkte Formular vorzubereiten. Darüber hinaus muss das Praktikumszeugnis u.a. den geforderten Umfang an Arbeitsstunden nachweisen.
Im Rahmen des „Freien Moduls Erweiterungswissen“ können die Studierenden 15 Leistungspunkte erwerben, indem sie Lehrveranstaltungen im Umfang von 8 SWS oder Lehrveranstaltungen im Umfang von 4 SWS sowie Sprachkurse im Umfang von 4 SWS besuchen. Das „Freie Modul Erweiterungswissen“ kann mit dem „Freien Modul Spezialisierungswissen“ oder mit dem „Kleinen Modul Berufspraktikum“ kombiniert werden.
Die Modulprüfung besteht aus einer Seminararbeit/Projektarbeit im Umfang von 150h oder einer Klausur im Umfang von 90 Minuten sowie einer weiteren unbenoteten Prüfungsleistung.
Voraussetzung für die Anrechnung der jeweilig besuchten Veranstaltungen und erbrachten Leistungen ist das Ausfüllen eines Learning Agreements, das zum Semesterbeginn mit dem Studienfachberater besprochen und unterschrieben werden muss.
Die Wahl der Veranstaltungen erfolgt selbstständig, eine Zustimmung zur Teilnahme und ggf. Erbringung einer Prüfungsleistung muss beim jeweiligen Dozenten ebenfalls selbstständig eingeholt werden.
Im Rahmen des „Freien Moduls Spezialisierungswissen“ können die Studierenden 15 Leistungspunkte erwerben, indem sie Lehrveranstaltungen im Umfang von 8 SWS besuchen. Das „Freie Modul Spezialisierungswissen“ kann mit dem „Freien Modul Erweiterungswissen“ oder mit dem „Kleinen Modul Berufspraktikum“ kombiniert werden. Im Gegensatz zum „Erweiterungswissen“ wird hierbei besonders auf die inhaltliche Kohärenz bzw. Spezialisierung Wert gelegt.
Die Modulprüfung besteht aus einer Seminararbeit/Projektarbeit im Umfang von 150h oder einer Klausur im Umfang von 90 Minuten sowie einer weiteren unbenoteten Prüfungsleistung.
Voraussetzung für die Anrechnung der jeweilig besuchten Veranstaltungen und erbrachten Leistungen ist das Ausfüllen eines Learning Agreements, das zum Semesterbeginn mit dem Studienfachberater besprochen und unterschrieben werden muss.
Die Wahl der Veranstaltungen erfolgt selbstständig, eine Zustimmung zur Teilnahme und ggf. Erbringung einer Prüfungsleistung muss beim jeweiligen Dozenten ebenfalls selbstständig eingeholt werden.