Statement der Professur zum Umgang mit Plagiaten in schriftlichen Prüfungsleistungen
Was ist ein Plagiat?
Ein Plagiat liegt dann vor, wenn fremde geistige Leistungen als die eigenen ausgegeben werden, bspw. indem der/die Verfasser:in Ideen, Gedanken, Argumente, Darstellungen oder Gliederungsstrukturen o. ä. anderer in die eigene Arbeit übernimmt, ohne zu kennzeichnen, dass das Übernommene nicht von ihm/ihr selbst stammt. Das Plagiat bricht die Richtlinien der guten wissenschaftlichen Praxis und stellt einen Täuschungsversuch dar, insofern der/die Verfasser:in damit eine eigene Leistung vorgibt, ohne diese tatsächlich selbst erbracht zu haben. Das Plagiat kann verschiedene Formen annehmen, z. B.:
- die wörtliche oder nahezu wörtliche Übernahme von Texten oder Textteilen aus Arbeiten anderer, ohne deren Kennzeichnung als Zitat und Angabe der Quelle
- das Paraphrasieren von Texten oder Textteilen aus Arbeiten anderer, ohne deren Kennzeichnung als Übernahme und Angabe der Quelle
- die Übernahme nicht-textlicher Elemente aus Arbeiten anderer, z. B. Diagramme, Bilder, der Gliederung, des Literatur- oder Quellenverzeichnisses oder auch einzelner Literatur- und Quellenangaben
- die Übersetzung fremdsprachiger Texte oder Textteile anderer, ohne deren Kennzeichnung
- das Einreichen einer Arbeit, die bereits ganz oder in Teilen als Leistung in einer anderen Veranstaltung eingereicht worden ist, wobei vorgegeben wird, dass es sich um eine neue Arbeit handelt.
Wie wird ein Plagiat geahndet?
Sollte sich der Verdacht erhärten, dass eine Arbeit ganz oder in Teilen ein Plagiat darstellt, ist die prüfende Person in der Pflicht, ihren Verdacht dem Prüfungsausschuss mitzuteilen und zu begründen. Kommt der Prüfungsausschuss zu dem Schluss, dass ein Plagiat vorliegt, wird der/die Studierende in einem offiziellen Bescheid über diese Entscheidung in Kenntnis gesetzt und über das Nichtbestehen der Prüfungsleistung informiert. Im Wiederholungsfall sowie in besonders schweren Fällen kann auch der Ausschluss von der Erbringung weiterer Prüfungsleistungen und als Folge dessen die Exmatrikulation erfolgen. Darüber hinaus wird jeder Täuschungsversuch auf der Notenbescheinigung aufgeführt.