Bewerbungen
Inhaltsverzeichnis
1. Bewerbungsfristen
Die Frist für eine Bewerbung auf einen Erasmus-Aufenthalt läuft bis zum 15. März des Jahres für das folgende Studienjahr (d.h. Bewerbungsfrist 15.03.2022 für das Studienjahr 2022/2023).
Sollten Restplätze für das Sommersemester vorhanden sein, muss die Bewerbung bis zum 31. Oktober des Studienjahres erfolgen, in dem der Auslandsaufenthalt geplant ist (d.h. 31. Oktober 2022 für die Restplatzvergabe im Sommersemester 2023). Bitte beachten Sie, dass die Studienplätze für das gesamte Studienjahr zum Märztermin vergeben werden. Es gibt also keine Garantie, dass Restplätze für das Sommersemester vorhanden sind.
2. Bewerbung
Die Bewerbung für einen Erasmus-Aufenthalt erfolgt online über folgendes Portal:
Folgende Unterlagen sind der Bewerbung beizufügen:
- kurzes Motivationsschreiben (höchstens 1 DIN A4-Seite)
- tabellarischer Lebenslauf
- durch das Prüfungsamt beglaubigte Notenübersicht mit Notendurchschnitt und Angabe des Schwerpunktbereichs
- ggf. Bachelorzeugnis
- Immatrikulationsbescheinigung
- Sprachzeugnisse
- sonstige Qualifikationen
3. Benachrichtigung und weiterer Ablauf
Nach Ende der Bewerbungsfrist erfolgt innerhalb eines Monats die Entscheidung über die Vergabe der Stipendien. Die Benachrichtigung erfolgt per E-Mail.
Die angenommenen Berwerberinnen und Bewerber werden vom ERASMUS-Büro den Universitäten gemeldet. Von dort erhalten sie dann weitere Informationen über das Studienangebot und Möglichkeiten der Unterkunft. Die Meldung durch das Erasmus-Büro ersetzt nicht die Einschreibung an der Gastuniversität! Die Erasmus-Studierenden müssen sich daher selbst einschreiben (bitte auf den jeweiligen Bewerbungsschluss achten!). In der Regel gibt es für Erasmus-Studierende ein vereinfachtes Einschreibungsverfahren. Informieren Sie sich frühzeitig auf den Homepages der Partneruniversitäten!
Mit der Einschreibung an der Gastuniversität müssen eine Anmeldung (Student Application) und ein Studienvertrag (Learning Agreement) ausgefüllt werden. Der Studienvertrag beinhaltet eine Festlegung der Vorlesungen und Seminare, die die Studierenden während ihres Auslandsstudiums belegen möchten. Die Partneruniversität, die Heimatuniversität (ERASMUS-Büro und Akademisches Auslandsamt) sowie die Studierenden selbst unterschreiben den Vertrag. Änderungen sind meistens noch zu Beginn des Studiums möglich.
Wichtig: Das Learning Agreement ist auch Voraussetzung für die Auszahlung des Stipendiums!
Die Studierenden sollten sich an der TU Dresden für die Zeit ihres Auslandsaufenthaltes beurlauben lassen. Bestätigungen für die Kindergeldstelle und das BAföG-Amt werden auf Wunsch vom ERASMUS-Büro ausgestellt.
Das Studium an der Gastuniversität beginnt zwischen Juli (Linköping) und Oktober. An einigen Universitäten können vorab Sprachkurse belegt werden. Eventuelle Kollisionen mit der Prüfungsphase in Dresden werden individuell mit den Studierenden besprochen.