Outgoing
Wenn Sie sich auf Ihren Auslandsaufenthalt vorbereiten, gibt es einige Dinge, die zu beachten sind. Neben unseren Ansprechpartnern sollten Sie dabei auch unbedingt das Informationsangebot des Akademischen Auslandsamtes zu Rate ziehen.
Außerdem stellen wir Ihnen hier einige Hinweise zur Verfügung:
Inhaltsverzeichnis
Bewerbungen
Informationen zum internationalen bilateralen Studierendenaustausch TUDweltweit finden Sie hier.
Über den Bewerbungsablauf für die ERASMUS-Plätze können Sie sich hier en detail informieren. Bitte beachten Sie hierbei, dass die Bewerbungsfrist stets auf den 15. März fällt.
Anrechnung von Studienleistungen
Studierende können sich Studienleistungen, die sie im Ausland erbracht haben, anrechnen lassen. Über die Anrechnung entscheidet der Prüfungsausschuss des jeweiligen Studiengangs. Die Formulare für den Antrag auf Anrechnung finden Sie auf der Website des Prüfungsamtes.
BAföG
Studierende können für ihr Auslandsstudium BAföG beantragen. Für jedes Partnerland ist ein bestimmtes BAföG-Amt zuständig, so dass der Antrag in der Regel nicht über das Studierendenwerk Dresden gestellt wird. Weitere Informationen zum Antrag und zum für Ihre Gastuniversität zuständigen BAföG-Amt finden Sie hier.
Mobilitätsstipendium
Die EU stellt für die ERASMUS-Studienplätze Stipendien, sog. Mobilitätsbeihilfen, zur Verfügung. Die Höhe der Stipendien variiert von Jahr zu Jahr sowie von Land zu Land und beträgt derzeit zwischen 330 und 450 Euro/Monat:
Die Höhe des monatlichen Zuschusses richtet sich nach den Lebenshaltungskosten des Gastlandes und ist nach Ländergruppen gestaffelt. Die Förderzusage ist abhängig von den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln.
Ländergruppenzuordnung bei Studienstart im WiSe 2024/25:
Zielland | monatl. Zuschuss |
---|---|
Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich | 600 € |
Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern | 540 € |
Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Republik Nordmazedonien, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Repulik, Türkei, Ungarn | 490 € |
Neue Ländergruppenzuordnung bei Studienstart ab SoSe 2025:
Zielland | monatl. Zuschuss |
---|---|
Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden, Vereinigtes Königreich | 600 € |
Bulgarien, Estland, Griechenland, Kroatien, Lettland, Litauen, Malta, Mazedonien, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Serbien, Spanien, Tschechien, Türkei, Ungarn, Zypern | 540 € |
Erasmus+ weltweit - Länder (z.B. Vietnam) | 700 € |
Weitere Fördermöglichkeiten:
Einmaliger Zuschuss für Studierende und Graduierte, die nachhaltig reisen (Green ERASMUS)
Zusätzliches monatliches Top Up (bei mehreren Voraussetzungen nur 1 Top Up möglich):
- Studierende und Graduierte, die mit Kind(ern) einen Auslandsaufenthalt durchführen
- Studierende und Graduierte mit einer Behinderung ab GdB 20 oder chronischer Erkrankung
- Erstakademikerinnen und Erstakademiker (Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus)
- Erwerbstätige Studierende
Besonderheiten bei ERASMUS weltweit
Für einen Austausch über ERASMUS weltweit erhältst du einen Mobilitätszuschuss von 700€ im Monat sowie eine einmalige Reisekostenpauschale zwischen 275 und 1500€, gestaffelt nach der einfachen Entfernung. Um die konkrete Höhe zu ermitteln, kannst den Distanzrechner der EU nutzen und in unserer Tabelle für die Reisekosten den Wert ermitteln.
Mobilität von Doktorand:innen kann sowohl klassisch als Langzeitmobilität (2-12 Monate physisch) sowie bei Kurzaufenthalten bis max. 2 Wochen als ERASMUS Personalmobilität gefördert werden.
Bei einer Förderung für ein Blended Short Term oder Blended Intensive Programm müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- physischer Aufenthalt an einer Parternerhochschule im Ausland zwischen 5 und 30 Tagen
- obligatorische virtuelle Komponente (vor oder nach der physischen Komponente)
- Leistungen im Umfang von mindestens 3 ECTS-Punkten für die physische und die virtuelle Komponente zusammen
Dauer der physischen Mobilität (Vor-Ort-Aufenthalt) |
Förderung |
---|---|
Tag 1 - 14 (Mindestdauer 5 Tage) | 79 EUR / Tag |
Tag 15 - 30 | 56 EUR / Tag |
Einmaliger Zuschuss (bei mehreren Voraussetzungen nur 1 Zuschuss möglich) für Studierende mit Geringen Chancen (Studierende und Graduierte, die mit Kind(ern) ihren Auslandsaufenthalt durchführen, Studierende und Graduierte mit einer Behinderung ab GdB 20 oder chronischer Erkrankung, Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus oder erwerbstätige Studierende.
Dauer der physischen Mobilität (Vor-Ort-Aufenthalt) |
Förderung einmalig |
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Tag 1 - 14 (Mindestdauer 5 Tage) | 100 EUR |
Tag 15 - 30 | 150 EUR |
Einmaliger Zuschuss für Studierende und Graduierte, die nachhaltig reisen (Green ERASMUS).
Fahrkostenpauschale für Studierende und Graduierte mit Geringen Chancen nur bei Blended Short Term Mobility (Kurzzeitaufenthalt): die Pauschale kann gemäß Entfernungskategorie gezahlt und mittels EU-Distanz-Rechner ermittelt werden:
https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/distance-calculator_en
Distanz | Wie viel? | Wie viel für „Green Travel“? |
10 und 99 km | 23 EUR | 23 EUR |
100 und 499 km | 180 EUR | 210 EUR |
500 und 1999 km | 275 EUR | 320 EUR |
2000 und 2999 km | 360 EUR | 410 EUR |
3000 und 3999 km | 530 EUR | 610 EUR |
4000 und 7999 km | 820 EUR | 820 EUR |
8000 km oder mehr | 1500 EUR | 1500 EUR |
Auch im ERASMUS Programm könnt ihr euren ökologischen Fußabdruck reduzieren und für Reisen, bei dem überwiegend emissionsarme, umweltfreundliche und nachhaltige Verkehrsmittel wie Bus, Bahn oder Fahrgemeinschaften genutzt werden einen einmaligen Zuschuss beantragen. Der Zuschuss ist abhängig vom Förderprojekt. Im Studienjahr 2024/25 kann Grünes Reisen auf Antrag wie folgt finanziell unterstützt werden (die Zuteilung erfolgt über das International Office):
WiSe 2024/25 | Einmalig 50,00 EUR + max. 4 zusätzliche Reisetage für Hin- und Rückreise |
SoSe 2025 | Max. 6 zusätzliche Reisetage für Hin- und Rückreise |
Die zusätzlichen Reisetage können auf Antragstellung gefördert werden, wenn sich die Reisedauer durch das nachhaltige Reisen maßgeblich verlängert. Den Antrag stellt ihr über Mobility Online nach Bewerbung und Platzvergabe mittels einer ehrenwörtlichen Erklärung. Informationen dazu erhaltet ihr rechtzeitig per Email. Nachweise über die Nutzung nachhaltiger Verkehrsmittel sind erst nach Beendigung des Aufenthaltes mit den Abschlussunterlagen einzureichen.
Infos, Planungshilfen und Sparhinweise für nachhaltiges Reisen findet ihr auf unserer Website zum "Grünen Reisen". |
Du willst dein/e Kind/er mit ins Ausland mitnehmen? Dann hast du Anspruch auf eine zusätzliche Pauschale
- bei Langzeitmobilität in Höhe von monatlich 250 EUR
- bei Kurzzeitaufenthalten in Höhe von einmalig 100 EUR (Tag 5 - 14) bzw. 150 EUR (Tag 15 - 30)
Beantragung: den Antrag stellt ihr über Mobility Online nach Bewerbung und Platzvergabe mittels ehrenwörtlicher Erklärung und Nachweisen (Kopie der Geburtsurkunde des/der Kindes/er; Nachweise, die die Mitnahme des Kindes/der Kinder ins Ausland belegen (z. B. Reiseunterlagen, Betreuungsnachweise vor Ort)).
Informationen zur Antragstellung erhaltet ihr rechtzeitig per Email.
Sollten absehbar bei Deiner Erasmus-Mobilität mit Kind/ern Aufwendungen enstehen, die nicht durch den pauschalen Aufstockungsbetrag gedeckt werden können, kannst Du einen Realkostenantrag stellen. Kontaktiere dazu mind. 4 Monate vor Antritt des Auslandsaufenthalts das International Office.
Top Up auf das Auslands-BAföG ist anrechnungsfrei, siehe Erlass des BMBF zum Bundesausbildungsförderungsgesetz und den Erasmus Social Top Ups vom 08.05.2024
Als Studierende/-r mit einem festgestellten Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 20 oder mit einer attestierten chronischen Erkrankung*, aus der ein finanzieller Mehrbedarf im Ausland hervorgeht, erhältst du eine zusätzliche Pauschale
- bei Langzeitmobilität in Höhe von monatlich 250 EUR
- bei Kurzzeitaufenthalten in Höhe von einmalig 100 EUR (Tag 5 - 14) bzw. 150 EUR (Tag 15 - 30)
Beantragung:
Als Nachweis ist mit dem Antrag (über Mobility Online nach Bewerbung und Platzvergabe) eine ehrenwörtliche Erklärung einzureichen, in welcher die Zugangsvoraussetzungen und das Vorhandensein von Nachweisen bestätigt werden, sowie das Einverständnis erklärt wird, diese Nachweise auf Aufforderung vorzuhalten (z.B. Nachweis über den GdB bzw. Attest über die chronische Erkrankung* inkl. Erklärung des Arztes, dass ein finanzieller Mehrbedarf im Ausland besteht). Informationen zur Antragstellung erhaltet ihr rechtzeitig per Email.
*Als schwerwiegend chronisch krank gilt laut Bundesministerium für Gesundheit z.B., "...wer mindestens einen Arztbesuch pro Quartal wegen derselben Krankheit wenigstens ein Jahr lang nachweisen kann und zusätzlich eines der folgenden Kriterien erfüllt: entweder Pflegebedürftigkeit des Pflegegrades 3, 4 oder 5 oder aber ein Grad der Behinderung beziehungsweise eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 60 %. Außerdem gilt als schwerwiegend chronisch krank, wer eine kontinuierliche medizinische Versorgung benötigt, ohne die nach ärztlicher Einschätzung eine lebensbedrohliche Verschlimmerung der Erkrankung, eine Verminderung der Lebenserwartung oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität durch die von der Krankheit verursachte Gesundheitsstörung zu erwarten ist. Zu den chronischen Krankheiten, die eine Dauerbehandlung erfordern, können zum Beispiel Diabetes mellitus, Asthma, chronisch obstruktive Atemwegserkrankungen oder koronare Herzkrankheit gehören."
Falls im Rahmen des Auslandsaufenthalts besonders hohe Kosten anfallen (z.B. für eine barrierefreie Unterkunft oder Flug oder für eine Begleitperson) kannst du alternativ einen Realkostenantrag (Langantrag) stellen. In diesem Antrag müssen die anfallenden Kosten genau dargelegt und können dann bis maximal 15.000 EUR pro Semester erstattet werden.
Ab dem Wintersemester 2022 können Studierende mit GdB ab 20 bzw. chronischer Erkrankung eine vorbereitende Reise beantragen, um die Umstände vor Ort als Vorbereitung auf eine bereits bewilligte Mobilität zu erkundigen (barrierearmer Wohnraum, Bedingungen auf dem Campus, Personennahverkehr etc.). Darüber hinaus kann maximal eine Begleitperson als Assistenz auf der Reise gefördert werden.
Die Anträge für bzgl. Realkosten bzw. vorbereitende Reisen müssen spätestens 2 Monate vor Beginn des Auslandsaufenthaltes über das IO der TUD gestellt werden.
Top Up auf das Auslands-BAföG ist anrechnungsfrei, siehe Erlass des BMBF zum Bundesausbildungsförderungsgesetz und den Erasmus Social Top Ups vom 08.05.2024
Du kannst als Erstakademiker:in einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 250 EUR beantragen.
Voraussetzung :
- Beide Elternteile/Bezugspersonen verfügen über keinen Abschluss einer (Fach)Hochschule (im Ausland absolvierte Studiengänge eines Elternteils, die in Deutschland nicht als solche anerkannt werden (bspw. Physiotherapie), gelten im Rahmen der Förderfähigkeitskriterien für den Erhalt der Zusatzförderung als akademischer Abschluss, so dass kein Anspruch auf den Aufstockungsbetrag besteht).
Als Nachweis ist mit dem Antrag (über Mobility Online nach Bewerbung und Platzvergabe) eine ehrenwörtliche Erklärung einzureichen, in welcher Zugangsvoraussetzungen und das Vorhandensein von Nachweisen bestätigt werden, sowie das Einverständnis erklärt wird, diese Nachweise auf Aufforderung der Hochschule vorzuweisen (z.B. Kopie der Ausbildungsbescheinigung der Eltern/Bezugspersonen, Bestätigung über elternunabhängiges Bafög oder eine ehrenwörtliche Erklärung der Eltern/Bezugspersonen zu erbringen...)
Top Up wird auf das Auslands-BAföG ist angerechnet, siehe Erlass des BMBF zum Bundesausbildungsförderungsgesetz und den Erasmus Social Top Ups vom 08.05.2024
Du kannst als erwerbstätige/r Studierende/r einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 250 EUR beantragen.
Voraussetzung:
- Die Erwerbstätigkeit begann mindestens ohne Unterbrechung sechs Monate vor Bewerbung bzw. vor Studienstart im Ausland und endet spätestens mit Antritt des Auslandssemesters.
- Das monatliche Netto-Einkommen bei sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung muss zwischen 450 Euro und 850 Euro liegen.
- Es handelt sich nicht um eine selbstständige Tätigkeit.
- Die Tätigkeit darf während des Auslandsaufenthaltes nicht durchgeführt werden.
Als Nachweis ist mit dem Antrag (über Mobility Online nach Bewerbung und Platzvergabe) eine ehrenwörtliche Erklärung einzureichen, in welcher die Zugangsvoraussetzungen und das Vorhandensein von Nachweisen bestätigt werden, sowie das Einverständnis erklärt wird, diese Nachweise auf Aufforderung vorzuhalten (z.B. Gehaltsabrechnungen, Nachweis über die Beendigung/Aussetzung des Arbeitsverhältnisses...).
Top Up wird auf das Auslands-BAföG ist angerechnet, siehe Erlass des BMBF zum Bundesausbildungsförderungsgesetz und den Erasmus Social Top Ups vom 08.05.2024
Das Stipendium wird den Studierenden nicht in einem Betrag, sondern in zwei Raten ausgezahlt. In einer ersten Rate werden zunächst 70 % der Gesamtbewilligung überwiesen, sofern ein vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Learning Agreement vorliegt. Unmittelbar nach Beendigung des Auslandsaufenthaltes sind eine Studienbescheinigung der Gasthochschule sowie ein Erfahrungsbericht vorzulegen, auf deren Basis die Restzahlung erfolgt.
Für die Auszahlung der Mobilitätsbeihilfe muss eine Annahmeerklärung ausgefüllt werden, die das Akademische Auslandsamt online zur Verfügung stellt.
Weitere Informationen finden Sie hier.