FAQ
Bachelor- und Masterstudiengänge sind aufeinander aufbauende Studiengänge. Der Abschluss eines Bachelorstudiums mit dem LL.B. (Bachelor of Laws) ermöglicht den direkten Berufseinstieg. Der Bachelorabschluss ist die Voraussetzung für ein weiterführendes Masterstudium. Die Masterstudiengänge können dabei inhaltlich direkt an einen bestimmten Bachelorstudiengang anknüpfen oder fachübergreifend angelegt sein.
Die wichtigste Neuerung im Bachelor- und Masterstudium ist die Einführung eines gestuften Ablaufs. Zuerst wird ein dreijähriger Bachelorstudium absolviert, dann kann ein ein- oder zweijähriges Masterstudium folgen. Mit dem Bachelor werden in Vorbereitung auf das Berufsleben fachliches Grundwissen, vertieftes Wissen in einem ausgewählten Schwerpunkt, methodische Kenntnisse, soziale Kompetenzen und praktische Fähigkeiten vermittelt sowie Kreativität und Flexibilität gefördert. Das Masterstudium bietet dann die Möglichkeit der Vertiefung des Fachwissens und der wissenschaftlichen Kompetenzen mit dem Ziel einer wissenschaftlichen Tätigkeit an Hochschulen oder des Einstiegs in Berufe mit höherem wissenschaftlichen Anspruch.
Grundlage für die Umstellung aller Studiengänge auf Bachelor und Master ist der Bologna-Prozess, bei dem sich die europäischen Staaten auf ein gemeinsames Studiensystem einigten. Die Ziele sind:
- europaweit vergleichbare und anerkannte Abschlüsse
- europaweit gültige Leistungspunkte, sog. credit points
- mehr Mobilität für Studierende und Lehrende (Auslandsstudium)
- und schließlich: ein gemeinsamer europäischer Hochschulraum.
Die Vorteile des Bachelor-Abschlusses:
- kurze Studiendauer mit 3 Jahren
- individuelleres und flexibleres Studium mit größerer Praxisorientierung
- früherer Berufseintritt
- Anerkennung des Abschlusses in Europa und dadurch mehr Mobilität der Studierenden und AbsolventInnen
Die Vorteile des Master-Abschlusses:
- fachübergreifende und spezialisierte Studiengänge
- kleinere Vorlesungs- und Seminargruppen und dadurch bessere individuelle Betreuung der Studierenden
- internationale Anerkennung des Abschlusses
Die Berufsperspektiven richten sich nach der Wahl des Ausbildungsweges und der Interessen des Studierenden.
Der LL.B. ist ein berufsqualifizierender Abschluss, d.h. er ermöglicht den direkten Zugang zur Berufswelt. Die Absolventen können nach dem dreijährigen Studium zum Beispiel in folgenden Bereichen tätig werden: Journalismus, Wirtschaft, Politik, Umweltorgani-sationen, Verbänden und Verbraucherzentralen.
Diejenigen, die sich für eine weitere juristische Ausbildung interessieren, haben nach dem Bachelor zudem die Möglichkeit, einen der Master-Studiengänge der Juristischen Fakultät im Wirtschaftsrecht, im Recht des Geistigen Eigentums oder im Europäischen Integrationsrecht zu absolvieren.
Wer sich für die klassisch juristischen Berufe interessiert, kann nach ein bis zwei Jahren zusätzlichen Studiums an einer anderen Fakultät die erste Juristische Prüfung ablegen.
Die Studierenden sind jedoch nicht auf eine juristische Ausbildung beschränkt. Es besteht auch die Möglichkeit, weiterführende Master-Studiengänge in anderen Fachbereichen wie zum Beispiel Wirtschaftswissenschaften, Politikwissenschaften oder Internationale Beziehungen zu besuchen.
ECTS steht für 'European Credit Transfer and Accumulation System'. Dieses System soll die Mobilität in Europa durch die Anrechnung der Studienleistungen fördern.
Um die Leistung der Studierenden in Zahlen auszudrücken, werden je nach Lern- und Arbeitsaufwand Leistungspunkte für die einzelnen Module und die Lehrveranstaltungen in den Modulen vergeben. Die Höhe der Leistungspunkte ist nach dem ECTS auf 60 Leistungspunkte pro Studienjahr – mithin in der Regel 30 Leistungspunkte pro Semester. Ein ECTS-Punkt/Leistungspunkt steht für angenommene 30 Arbeitsstunden eines Studierenden im Präsenzstudium mit Vor- und Nacharbeit der Lehrveranstaltung.
Verschiedene Lehrveranstaltungen werden thematisch zu Modulen zusammengefasst. Die Module werden mit Modulprüfungen abgeschlossen, die sich aus Studien- und Prüfungsleistungen einzelner Lehrveranstaltungen zusammensetzen. Die Leistungspunkte für ein Modul werden nur vergeben, wenn die Modulprüfung bestanden ist.
Weitere allgemeine Informationen zum Bachelor-Studiengang sowie zu den Studienvoraussetzungen und Studieninhalten entnehmen Sie bitte unserer Website und den Studieninformationen der Zentralen Studienberatung.