FAQ
Modul- und Prüfungsleistungs-Fragen:
1. Modulfragen - Immatrikulation vor dem WiSe 2023/24
GK-06:
- Das "Aufbaumodul internationale Beziehungen" erstreckt sich über zwei Semester. Die Anmeldung zur Prüfungsleistung "Portfolio" erfolgt erst beim zweiten Seminar.
- ACHTUNG: es existieren unterschiedliche Regelung der Prüfungsleistungen & Anmeldungen in den Aufbaumodulen (GK-05 bis GK-07)!
GK-08:
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besteht aus zwei (Haupt-) Seminaren der eigenen Wahl. Wenn beide Seminare absolviert wurden, wird ein Portfolio vorgelegt, das aus vier Teilen besteht:
- zu jedem Seminar ein Lerntagebuch, das je nach Dozent:in und Seminarkonzeption unterschiedlich ausgestaltet sein kann
- im Regelfall besteht es aus einer vorangestellten und einer abschließende Reflexion sowie einzelnen seminarbegleitenden Lern- oder Reflexionsaufgaben
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sowie eine Referatsverschriftlichung im Umfang von 4 bis max. 8 Seiten
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und ein freies Stück (oder ein zweites Referat + Verschriftlichungen)
SEGY-GK-14:
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Die Modulprüfung besteht aus einer Projektarbeit, welche in der Übung abgelegt wird.
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ACHTUNG: die Übung wird nur im Sommersemester angeboten!
SEBS-GK-17:
- Die Modulprüfung besteht aus einem benoteten und zwei unbenoteten Referaten.
MS/BS-GK-18:
- Im Modul sind zwei Klausuren zu schreiben. Die erste Klausur muss in der Vorlesung "Einführung in die Soziologie" geschrieben werden und die zweite im ersten oder zweiten Teil (nach Wahl) der Vorlesung "Methoden der empirischen Sozialforschung.
PHF-SEMS-GK-19:
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Im Modul Wirtschaft und Politik wird die Klausur zur Vorlesung "Wirtschaftspolitik" benotet und die Klausur zur Vorlesung "Wirtschaftspädagogik" mit bestanden/nicht bestanden gewertet.
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Wenn beide Klausuren bestanden sind, ist die Note der "Wirtschaftspolitik"-Klausur die Modulnote. Wenn die "Wirtschaftspädagogik"-Klausur nicht bestanden ist, wird sie als 5,0 mit der "Wirtschaftspolitik"-Klausur verrechnet. Wenn die "Wirtschaftspolitik"-Klausur nicht bestanden ist, ist das Modul nicht bestanden.
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Achtung: bei GYM und BBS werden beide Klausuren benotet!
1.2 Modulfragen - Immatrikulation ab dem WiSe 2023/24
tba.
2. Prüfungsleistungen
2.1 An- und Abmeldung
Woher weiß ich, welche Leistungen ich abzulegen habe und welche Formate diese haben müssen?
- Darüber kannst du dich in deiner Studien- und Modulprüfungsordnungen für deine jeweilige Schulart belesen.
Woher weiß ich, ob ich meine Leistung in dem Seminar ablegen kann, welches ich belege?
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Im Vorlesungsverzeichnis der jeweiligen Fachrichtung kannst du nachlesen, ob in dem Seminar, welches du besuchst, die Prüfung ablegen kannst, die du brauchst.
Wie bekomme ich meine Prüfungsnummer heraus?
- Die findest du entweder im Vorlesungsverzeichnis oder in der Übersicht des Prüfungsamts.
Wann kann ich mich für Prüfungen anmelden?
- Es gibt je Semester zwei Anmeldezeiträume, in denen du dich für Prüfungen anmelden kannst. Diese werden sowohl im Newsletter des ZLSB per Mail an alle Lehramtsstudierenden, als auch auf der Website des Studienbüro Lehramt bekannt gegeben. Welche Prüfung in welchem Zeitraum anzumelden ist, kann ebenfalls dort eingesehen werden.
Wo melde ich mich für die Prüfungen an?
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Die Prüfungsanmeldung erfolgt auf dem Portal HISQIS. Logge dich dort mit deinem ZIH-Login ein und melde dich unter dem Reiter “Prüfungsan- und -abmeldung an”.
Kann ich angemeldete Prüfungen wieder abmelden?
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ACHTUNG: Während des Prüfungsanmeldezeitraumes kannst du dich beliebig oft von Prüfungen an- und wieder abmelden. Nach Ende des Zeitraums besteht die Möglichkeit NICHT mehr.
Was ist, wenn ich mich falsch für eine Prüfung angemeldet habe?
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In einzelnen begründeten Fällen ist eine Ummeldung möglich. Wende dich dazu an die Mitarbeiter:innen des Prüfungsamts des Studienbüro Lehramt.
Was ist, wenn ich es verpasst habe, mich für meine Prüfungen anzumelden?
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Eine verspätete oder nachträgliche An- oder Abmeldung von Prüfungen ist leider nicht möglich. Solltest du die Anmeldung verpasst haben, dann musst du die Leistung leider im nächstmöglichen Semester ablegen.
2.2 Kurz vor der Prüfung:
Was passiert, wenn ich am Tag der Prüfung krank bin?
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Wenn du krankheitsbedingt nicht zur Prüfung antreten kannst oder währenddessen merkst, dass du sie krankheitsbedingt nicht zu Ende bringen kannst, dann kannst du dich mit einem Krankenschein/ ärztlichen Attest beim Prüfungsamt freistellen lassen. Melde dich dazu formlos per Mail mit Angabe deiner Matrikelnummer, Prüfungsnummer, Name der Veranstaltung, in deren Rahmen die Klausur geschrieben wird und Namen des Prüfers bzw. der Prüferin beim Prüfungsamt.
Wie laufen Wiederholungsklausur ab?
- Wenn du eine Prüfung nochmals ablegen musst, dann meldest du dich ganz normal im entsprechenden Anmeldezeitraum für die jeweilige Prüfung an. Für die erste Wiederholungsprüfung ist ein Jahr Zeit. Sollte eine zweiter Wiederholung notwendig sein, so muss diese zum nächstmöglichen Zeitpunkt abgelegt werden.
- --> ACHTUNG: Es kann vorkommen, dass es keine zeitnahe Wiederholungsklausur gibt und du die Leistung erst im nächsten Semester oder gar in einem Jahr schreiben kannst! Informiere dich daher rechtzeitig.
Freischuss
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Ein Freiversuch liegt vor, wenn die komplette Modulprüfung (alle Prüfungsleistungen des Moduls) vor dem im Studienablaufplan angegebenen Semester des Studiengangs abgelegt wurde.
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Wurde die Modulprüfung bestanden, können alle oder auch einzelne Prüfungsleistungen zum nächsten angebotenen Prüfungstermin auf Antrag zur Notenverbesserung wiederholt werden. Die bessere Note zählt. Nach Verstreichen des nächsten regulären Prüfungstermins ist eine Notenverbesserung nicht mehr möglich.
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Eine im Freiversuch nicht bestandene Modulprüfung gilt als nicht durchgeführt.
2.3 Ergebnisse der Prüfungen
Was mache ich, wenn ich durch eine Prüfung gefallen bin?
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Es kommt darauf an, um welche Prüfung es sich konkret handelt.
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Die Lehramtsstudiengänge sind modular aufgebaut, wobei sich die einzelnen Module unterscheiden. Es kann sein, dass du manchmal nur eine Leistung zu absolvieren hast, um ein Modul zu beenden oder auch mehrere Prüfungsleistungen, welche dann verrechnet werden. Bei manchen Modulen handelt es sich bei der Prüfung aber auch um eine Vorleistung. Danach richtet sich dann, wie das weitere Vorgehen ist.
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Daher ist es wichtig, dass du deine Modulordnung kennst und weißt, wie sich die Note zusammensetzt. Die Beschreibung der Module findet sich in deiner Studienordnung. Alle wichtigen Informationen zum Bestehen und Nicht-Bestehen sowie zur Wiederholung von Prüfungen findest du in der jeweiligen "Ordnung für die Organisation und Durchführung der Modulprüfung" unter § 16 und § 18.
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Solltest du unsicher sein, dann wende dich an den jeweiligen Modulverantwortlichen oder das Studienbüro Lehramt.
Kann ich Prüfungen wiederholen?
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Du hast drei Versuche für jede Prüfungsleistung. Solltest du krankheitsbedingt nicht an deiner Prüfung teilnehmen können, zählt dies nicht als Prüfungsversuch mit.
Kann ich eine Verlängerung von Prüfungsleistungen/ Abgaben beantragen?
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Verlängerungen musst du immer mit dem/der Prüfer:in absprechen. Im Anschluss muss die Verlängerung förmlich beim Prüfungsamt beantragt werden.
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Dazu nutzt du das Formblatt Bestätigung der Verlängerung des Abgabetermins für eine Hausarbeit/schriftliche Arbeit.
Nachteilsausgleich
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Bei dem Ablegen von Prüfungen oder der Erstellung von Seminararbeiten kannst du verschiedene erschwerende Umstände (Krankheit, Pflege von Angehörigen,…) geltend machen, die zu einem Ausgleich der daraus entstehenden Nachteile führen können. Dieser Ausgleich ist ebenfalls mit den Prüfern und Prüferinnen individuell abzusprechen. Weitere Informationen dazu unter: https://tu-dresden.de/tu-dresden/organisation/gremien-und-beauftragte/beauftragte/bfsb/nachteilsausgleich.
3. Stex-Fragen:
Was bedeutet eigentlich Stex?
- Die erste Phase auf dem Weg zum Lehrer:innen sein (das Studium) schließt mit der ersten Staatsprüfung ab.
Welche Prüfungsteile muss ich ablegen?
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1. die Wissenschaftliche Arbeit: Du hast 6 Monate Zeit, um ein von dir gewähltes Thema zu bearbeiten.
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2. zwei mündliche Prüfungen: Die Fachgebiete hängen davon ab, in welchem Bereich du deine wissenschaftliche Arbeit schreibst. Auch hier sind die Schwerpunkte & Prüfer:innen frei wählbar. Die Fachprüfung dauert 40 Minuten und die Prüfung in der Fachdidaktik 25 Minuten.
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3. Klausur in den Bildungswissenschaften: Du schreibst eine 120-minütige Klausur in den Erziehungswissenschaften (GYM/OS/GS)/ Grundlagen der beruflichen Bildung und Gestaltung des beruflichen Unterrichts (BBS)/ Grundschulpädagogik (GS) oder in pädagogischer Psychologie (GYM/OS/GS/BBS).
Kombinationsmöglichkeiten der Prüfungsfächer:
Beispiel: STEX Deutsch & GRW
- Wissenschaftliche Arbeit: GRW Fachdidaktik
- Mündliche Prüfung: GRW Fachwissenschaft
- Mündliche Prüfung: Deutsch Fachdidaktik
Informationen für jedes Lehramt: https://lehrkräftebildung.sachsen.de/zweite-phase-3986.html
Welche zeitlichen Aspekte gilt es zu beachten?
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Prüfungszeitraum SoSe 2024: https://lehrkräftebildung.sachsen.de/download/20230307_Termine_1.STP_Sommer2024.pdf
Vormerken im Kalender:
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7. Semester: Informationsveranstaltung des LaSuB besuchen
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8. Semester: Anmeldung zur ersten Staatsprüfung
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9. Semester: Schreiben der wissenschaftlichen Arbeit → Bekanntgabe der Prüfungstermine
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10. Semester: schriftliche & mündliche Prüfungen
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(Angaben gültig für BBS & GYM, GS & OS entsprechend früher)
Wie setzt sich meine Note zusammen?
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alle Noten aus dem Studium (außer Ergänzungsbereich)
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die einzelnen Noten der Prüfungsbestandteile (unterschiedliche Gewichtung)
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genau Wichtung siehe hier: https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/19496#p16
Weitere Informationen zur ersten Staatsprüfung: