13.08.2021
Neues Abendschulstück
In dieser Folge geht es um den Begriff der Mündigkeit. Als Rechtsbegriff bezieht sich Mündigkeit auf die Geschäfts- und Delikt-/oder Schuldfähigkeit und ist mit dem Erreichen eines bestimmten Alter verbunden – der Volljährigkeit. Ab diesen Zeitpunkt dürfen Bürger:innen zumeist auch erst wählen. Philosophisch wird mit Mündigkeit seit der Philosophie der Aufklärung ein inneres und äußeres Vermögen zur Selbstbestimmung und Eigenverantwortung verbunden. Mündigkeit ist ein Zustand der Unabhängigkeit und der Fähigkeit für sich selbst sprechen zu können. So weit so klar. Aber was hat das mit politischer Bildung zu tun? Die Antwort finden Sie hier