Hinweise zur mündlichen Staatsexamensprüfung (fachwissenschaftlich)
1. Allgemeines
Die rechtliche Grundlage für die Erste Staatsprüfung bildet die Lehramtsprüfungsordnung I (LAPO I). Mit der Ersten Staatsprüfung wird die Erste Phase, das Studium eines Lehramts an einer Hochschule im Freistaat Sachsen, abgeschlossen. Gemäß § 1 LAPO I soll in der Ersten Staatsprüfung nachgewiesen werden, "dass die bildungswissenschaftliche, fachwissenschaftliche und, soweit erforderlich, künstlerische Eignung für die Übernahme in den Vorbereitungsdienst für das angestrebte Lehramt erworben wurde." Die Erste Staatsprüfung findet zweimal jährlich in festgelegten Prüfungszeiträumen an den Hochschulen statt.
Die Zuständigkeit für die Erste Staatsprüfung liegt beim Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB). Daher ist der Antrag auf Zulassung zur Ersten Staatsprüfung beim Landesamt für Schule und Bildung Standort Dresden zu stellen. Das LaSuB gibt die Termine und Fristen für die Anmeldung bekannt und entscheidet letztlich über die Zulassung. Welche Unterlagen für die Anmeldung einzureichen sind und welche Hinweise es weiterhin zu beachten gibt, erfahren Sie auf den Webseiten des LaSuB. Nach erfolgter Anmeldung erfahren Sie Ihre Termine für die schriftliche und die mündlichen Prüfungen ebenfalls auf den Webseiten des Landesamtes bzw. am Aushang in der Regionalstelle.
2. Aufbau der Ersten Staatsprüfung
Die Erste Staatsprüfung (gemäß LAPO I von 2012 in der Fassung vom 01.04.2019)besteht aus
- einer Wissenschaftlichen Arbeit (§ 11) in der Fachwissenschaft der Fachrichtung bzw. des Faches, der zugeordneten Didaktik oder in den Bildungswissenschaften sowie
- zwei mündlichen Prüfungen (§ 12) und
- einer schriftlichen Prüfung (§ 13).
Die Möglichkeit der Teilung der ersten Staatsprüfung besteht nach der neuen Lehramtsprüfungsordnung I (LAPO I) nicht mehr.
Somit können z.B. die mündlichen Prüfungen der Fächer bzw. Fachrichtungen nicht für verschiedene Prüfungszeiträume geplant werden.
Alle im Folgenden gemachten Angaben betreffen die fachwissenschaftliche mündliche Prüfung. Informationen zum fachdidaktischen Prüfung finden Sie auf den Seiten der Professur für Didaktik der politischen Bildung.
3. Anmeldung
Die Absicht, eine mündliche Prüfung abzulegen, ist mit dem/der Prüfer:in vor der Anmeldung der Ersten Staatsprüfung beim Landesamt für Schule und Bildung abzusprechen. Hierfür verwenden Sie bitte das Meldeformular, um Ihre:n Wunschprüfer:in beim Sekretariat des Instituts für Politikwissenschaft zu benennen. Das Formular muss von dem/der Studierenden und dem/der gewünschten Prüfer:in unterschrieben werden. Prüfungsberechtigt sind grundsätzlich die Professor:innen des Instituts für Politikwissenschaft. Ein persönliches Beratungsgespräch mit dem/der Prüfer:in wird in jedem Fall dringend angeraten.
4. Themenschwerpunkte
Der Prüfungskandidat / die Prüfungskandidatin schlägt dem Prüfer / der Prüferin schriftlich zwei Themenschwerpunkte vor, anhand derer das Prüfungsgespräch jeweils über alle laut Lehramtsprüfungsordnung zu prüfenden Teildisziplinen hinweg geführt werden kann. (Gymnasium und Berufsschule 3 Teildiszipinen - Oberschule 2 Teildisziplinen) Den Vorschlägen ist je eine Literaturliste mit mindestens vier Titeln pro Teildisziplin beizufügen.
Der Prüfer / die Prüferin bewertet sodann, ob die Vorschläge eine Prüfung auf dem angemessenen Niveau ermöglichen, verändert sie gegebenenfalls und sendet sie dann dem Prüfungskandidaten / der Prüfungskandidatin zurück. Dieser bestätigt ihm / ihr anschließend schriftlich den Eingang.
Unterlässt er / sie dies, so ist gleichwohl die vom Prüfer / der Prüferin festgelegte Fassung der Prüfungsbereich die Grundlage des Prüfungsgesprächs. Bemüht sich der Prüfungskandidat / die Prüfungskandidatin nicht um eine Themenabsprache, so wird das Prüfungsgespräch auf der Grundlage der Lehramtsprüfungsordnung nach pflichtgemäßem Ermessen der Prüfenden geführt.
5. Ablauf der Prüfung
Das Prüfungsgespräch wird sich im Wesentlichen im Bereich jener beiden vereinbarten Themen bewegen, von dort aus aber immer wieder erkunden, ob der Prüfungskandidat / die Prüfungskandidatin in der Lage ist, die behandelten Spezialkenntnisse in den größeren Bereich der Politikwissenschaft und der dafür geeigneten Theorien und Begriffe einzuordnen. Im Übrigen hat der Prüfungskandidat / die Prüfungskandidatin anhand von selbstgewählten Beispielen aus der politischen Praxis in Gegenwart oder Geschichte nachzuweisen, dass er / sie den angeeigneten Stoff wirklich verstanden hat.
6. Beispiele für Themenschwerpunkte
An dieser Stelle finden Sie Beispiele für einen disziplinenübergreifenden Schwerpunkt; "Gerechtigkeit" selbstverständlich sind auch andere Themenschwerpunkte vorstellbar wie beispielsweise Demokratie, Freiheit, Macht, Krieg, Frieden, Staat, Institution, Integration, Gerechtigkeit, Gleichheit, Sicherheit, Konflikt, Legitimation, Herrschaft, Liberalismus, Populismus ...etc.
1. Politische Theorie und Ideengeschichte:
Wie hat sich die Idee der Gerechtigkeit in der Geschichte politischer Ideen entfaltet, und wie wird sie in der zeitgenössischen politischen Theorie diskutiert?
2. Systemlehre:
Welcher Begriff von Gerechtigkeit ist hilfreich, um politische Systeme auf den Grad der von ihnen gewährleisteten Gerechtigkeit hin zu untersuchen? Wie kann man versuchen, ein politisches System als ein gerechtes und auf Gerechtigkeit hinwirkendes auszugestalten? Und welche Rolle spielt die Verwirklichung von Gerechtigkeit für welche Arten von politischen Systemen in der Praxis?
3. Internationale Beziehungen:
Wie steht es zwischen den Gesellschaften und Staaten der Erde um praktizierte Gerechtigkeit? Was sind die Gründe für den bestehenden Zustand, und was wird versucht, um an ihm was genau zu ändern?
4. Methodenlehre:
Wie geht man bestmöglich vor, wenn man herausfinden will, ob oder in welchem Grad in einem Staat bzw. in einer Gesellschaft Gerechtigkeit praktiziert wird?
Als Anregung haben wir hier weitere Beispiele für Themenübergreifende Prüfungsthemen für Sie zusammengestellt:
Demokratie, Freiheit, Macht, Frieden, Gerechtigkeit, Gleichheit, Sicherheit, Konflikt, Legitimation, Herrschaft, Liberalismus ...etc.