Habilitation
Die Habilitation dient der Feststellung der besonderen Befähigung für selbstständige Forschung und Lehre in einem bestimmten Fach oder Fachgebiet (Lehrbefähigung).
Die Fakultät Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften der Technischen Universität Dresden verleiht den akademischen Grad eines habilitierten Doktors der Philosophie (Dr. phil. habil.) aufgrund der Vorlage einer Habilitationsschrift, eines wissenschaftlichen Vortrags mit anschließender Aussprache (Kolloquium) und einer Probevorlesung. In besonderen Ausnahmefällen können statt der Habilitationsschrift mehrere wissenschaftliche Schriften, die einer Habilitationsschrift gleichwertig sind, vorgelegt werden (kumulative Habilitation).
Zur Aufnahme eines Habilitationsverfahrens wenden Sie sich an das Dekanatssekretariat der Fakultät Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften.
Informieren Sie sich auch über das Habilitationsverfahren in der gültigen Habilitationsordnung der Fakultät SLK vom 31.01.2020.
(English version of the Degree Requirements and Regulations for the Habilitation Degree, Faculty Languages, Literatures, and Cultures, enacted on January 30, 2011)