Promovieren und Habilitieren an der Fakultät
Die Fakultät Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften verfügt über das volle Promotions- und Habilitationsrecht.
Promotion und Habilitation
Die Fakultät Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften verfügt über das volle Promotions- und Habilitationsrecht.
Die Promotion erfolgt im Promotionsverfahren im Anschluss an ein einschlägiges Fachstudium im Wesentlichen durch Anfertigung einer eigenständigen wissenschaftlichen Arbeit (Dissertation). Die Fakultät SLK verleiht den akademischen Grad "doctor philosophiae" (Dr. phil.).
Die Habilitation erfolgt im Habilitationsverfahren. Zur Habilitation kann nur zugelassen werden, wer den Grad eines Doktors der Philosophie einer deutschen wissenschaftlichen Hochschule besitzt und in der Regel mehrere Jahre wissenschaftlich in Forschung und Lehre tätig war. Die Habilitation erfolgt im Wesentlichen durch Anfertigung einer Habilitationsschrift. Die Fakultät SLK verleiht den akademischen Grad eines habilitierten Doktors der Philosophie (Dr. phil. habil.).
Weiterhin verleiht die Fakultät SLK traditionell seit 1993 gemäß § 20 der Promotionsordnung die Ehrendoktorwürde an Personen, die sich besonders um Wissenschaft und Kunst verdient gemacht haben.