Französisch und Italienisch. Das Modul Spanische Philologie ist im 3. Studienjahr zum Schwerpunkt Französisch oder Italienisch hinzuwählbar. Spanisch- und Portugiesisch-Sprachkurse können bei TUDIAS (Sprachausbildung der TU Dresden) besucht und in den wählbaren Modulen "Fremdsprachen" des Bereichs Allgemeine Qualifikation (AQua) angerechnet werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, studienbegleitend das Angebot "Regionalwissenschaften Lateinamerika" (ReLa) des Instituts für Romanistik zu nutzen.
Normalerweise nicht. Achten Sie aber auf mögliche derartige Hinweise in den Kommentaren zu den einzelnen Lehrveranstaltungen unter Lehrangebot. Anders verhält es sich mit der (online-)Anmeldung zur Prüfung der besuchten Lehrveranstaltungen: siehe dazu Nr. 6 und die Informationen auf den Seiten des Prüfungsamtes.
Franz. bzw. Ital. Sprachübungen I (4 SWS) und Sprachübungen II (4 SWS).
2. Studienjahr:
Franz. bzw. Ital. Sprachübungen III (4 SWS), dann für Französisch zwei Sprachlernseminare nach Wahl (je 2 SWS), für Italienisch Sprachübungen IV (Teil 1 u. Teil 2, je 2 SWS)
3. Studienjahr:
Franz. bzw. Ital. Mündliche Kommunikation (2 SWS) und Essay (2 SWS)
Jede angestrebte Prüfungsleistung muss beim Prüfungsamt angemeldet werden. Informationen hierzu auf den Seiten des Prüfungsamtes unter sowie den dortigen FAQ.
Die Prüfung hat eine Dauer von 45 Minuten. Zur Vorbereitung der mündlichen Prüfung wenden sich die Studierenden an die Vertiefungsmodul-Verantwortlichen (Konsul-tation).
b) Immatrikulation 01.10.2013-30.09.2016:
In dieser mündlichen Prüfung, die eine Dauer von 30 Minuten hat, werden zwei zuvor mit dem zuständigen Professor / der zuständigen Professorin abgesprochene Themenbereiche aus dem gewählten Themenschwerpunkt diskutiert. Für jeden Themenbereich sind ca. 15 min. vorgesehen, eines der beiden Themen wird in der Fremdsprache abgeprüft. Für Anmeldemodalitäten zu dieser Prüfung siehe die Seiten des Prüfungsamtes.
Im Bachelorstudiengang ist je nach gewählter Fächerkombination ein 5-wöchiger bzw. 10-wöchiger Auslandsaufenthalt vorgeschrieben. Wenn das Teilfach Romanistik mit den Teilfächern Anglistik und Amerikanistik oder Slavistik kombiniert wird, sind 5 Wochen vorgesehen (Anrechnung von 5 Leistungspunkten); im Falle der Kombination mit anderen Teilfächern ist eine Dauer von 10 Wochen vorgesehen (Anrechnung von 10 Leistungspunkten). Siehe dazu die Prüfungsordnung der Fakultät, § 25, Abs. 3.
Der Auslandsaufenthalt kann als praktische Tätigkeit im Ausland (Praktikum), in Form eines Studienaufenthalts an einer ausländischen Universität (s. Erasmusaufenthalt), durch Sprachkursen oder ausnahmsweise auch als Fremdsprachenassistent/in durchgeführt werden.
Für den Erwerb der vorgesehenen 5 bzw. 10 Leistungspunkte muss ein 5-6-seitiger Bericht erstellt werden, der bei der Studienfachberaterin des Faches abzugeben ist. Einen Leitfaden zur Erstellung des Berichts finden Sie hier. Der Bericht wird benotet.