Diplomstudiengang Soziologie
Update zur Fristenregelung
Da es im SoSe 20 und im WS 2020/21 keine Pflicht zur Anmeldung von Prüfungsleistungen gibt, entfallen auch alle u. g. Fristen für eine Anmeldung von Abschlussarbeiten.
Selbstverständlich können auf eigenen Wunsch Anmeldungen erfolgen s. Startseite Abschlussarbeiten
Gem. § 21 Abs. 3 der Prüfungsordnung für den Diplom-Studiengang Soziologie wird das Thema der Diplomarbeit "... spätestens vier Wochen nach dem erfolgreichen Abschluss aller Module ausgegeben.“ Das schließt den Wahlpflichtbereich und die Aqua-Module ein. Spätestens zu diesem Zeitpunkt muss der Antrag auf Zulassung zur Diplomarbeit persönlich im Prüfungsamt eingereicht werden. Anträge, die ohne gesonderte Rücksprache mit dem Prüfungsamt mit der Post zugeschickt werden oder durch Beauftragte überbracht werden, können nicht bearbeitet werden. Das Thema kann jederzeit eher - also vor Abschluss aller Module - angemeldet werden.
Das Formular für die Anmeldung ist ausgefüllt nach der Unterschrift des Betreuers umgehend (spätestens aber innerhalb der nächsten 10 Tage) im Prüfungsamt einzureichen. Die Unterschrift des Zweitgutachters kann ggf. nachgereicht werden. Ohne die Unterschrift des Betreuers kann der Antrag nicht angenommen werden. Bei Vorschlag eines auswärtigen Zweitgutachters muss vor dem Einholen der Unterschrift die Genehmigung des Prüfungsausschusses für einen auswärtigen Zweitgutachter vorliegen.
Haben Sie einen studiengangsbezogenen Auslandsaufenhalt absolviert? Wenn ja, dann bringen Sie zusätzlich zum Anmeldeformular für die Arbeit bitte noch den ausgefüllten Meldebogen Erfassung studiengangsbezogener Auslandsaufenthalte mit.
Der Abgabetermin für die Diplomarbeit wird sofort mit dem Einreichen der Anmeldung festgelegt und der Antragstellerin/dem Antragsteller übergeben. Das bedeutet, dass ab dem Zeitpunkt der Annahme des Antrags die Bearbeitungsfrist (sechs Monate) beginnt. Mit der Zulassung und dem Abgabetermin wird ein Informationsblatt mit Hinweisen zur Abgabe der Arbeit ausgegeben.