Formulare
Inhaltsverzeichnis
- Für alle Fachstudiengänge im Bereich GSW
Für alle Fachstudiengänge im Bereich GSW
Prüfungsanmeldungen nicht online
Anmeldung einer Prüfung vor Beginn der Online-Anmeldung
(v. a. für Referate, die in den ersten Wochen des Semesters - also vor Beginn der Online-Anmeldung - gehalten werden)
Anmeldung einer nicht online angebotenen Prüfungs(vor)leistung
Prüfungsrücktritt krankheitsbedingt
Formular zum Rücktritt von einer Klausur oder einer mündlichen Prüfung auf Grund von Krankheit (im Bachelor-, Master- und Diplom-Studium)
(Das Formular und die Ärztliche Bescheinigung sind unverzüglich - also "ohne schuldhaftes Zögern" - im Prüfungsamt einzureichen: persönlich, per Post an TU Dresden, Bereich GSW, Prüfungsamt, 01062 Dresden oder durch andere Personen. Einfache Krankschreibungen ("gelbe Scheine") sind nicht mehr zugelassen.
Abmeldung spätestens drei Werktage vor dem Prüfungstermin
Formular zur Abmeldung einer PL spätestens drei Werktage vor dem Prüfungstermin
Gem. Beschluss des Prüfungsausschusses kann ab dem Sommersemester 2023 jede angemeldete Prüfung bis drei Werktage vor dem konkreten Prüfungstermin wieder abgemeldet werden.
Bestätigung von Fristverlängerungen für schriftliche Prüfungsleistungen
Fristverlängerung für Abschlussarbeiten aufgrund von Krankheit:
Da es seit dem 01.01.2023 keine "gelben Scheine" für Krankschreibungen mehr gibt, ist bei Geltendmachung von Erkrankungen zum Zwecke einer Fristverlängerung eine Ärztliche Bescheinigung einzureichen. Ausnahme: Krankheit eigener Kinder (hier bitte Kinderkrankenscheine einreichen)
Bestätigung der Fristverlängerung für schriftliche Prüfungsleistungen
Fristverlängerung für schriftliche Hausarbeiten
Die Frist für die Abgabe schriftlicher Arbeiten endet spätestens am Semesterende - also am 31.03. oder am 30.09. Die Prüfenden können aber kürzere Fristen festlegen. Sollte eine Verlängerung aufgrund schwerwiegender Probleme, längerer krankheitsbedingter Ausfälle o. ä. erforderlich sein, dann sprechen Sie zunächst mit der/dem Prüfenden. Über sie bzw. ihn ist eine Verlängerung bis zu vier Wochen möglich. Legen Sie - wenn möglich - Nachweise zur Bestätigung der eingetretenen Umstände vor. Eine Mitteilung an das Prüfungsamt über diese Fristverlängerung muss dann erfolgen, wenn der 31.03. bzw. der 30.09. überschritten werden. Bitte reichen Sie dafür im Prüfungsamt das ausgefüllte und von der Prüferin bzw. dem Prüfer unterschriebene Formular ein.
Sollten vier Wochen Verlängerung nicht ausreichend sein, muss ein begründeter Ausnahmeantrag an den Prüfungsausschuss - auch hier mit Nachweisen - gestellt werden. Der Antrag ist formlos zu stellen und über das Prüfungsamt einzureichen.
Profilbereich Masterstudiengänge Philosophische Fakultät
Learning Agreement für das Freie Modul Erweiterungswissen
(alle Master-Studiengänge)
Learning Agreement für das Freie Modul Spezialisierungswissen
(alle Master-Studiengänge außer Soziologie PO 2017)
Learning Agreement für das Freie Modul Spezialisierungswissen Master Soziologie
(nur Master-Studiengang Soziologie PO 2017)
Nachweis über das Modul Berufspraxis
Ergänzungsbereich Master SLK
Nachweisblatt über Prüfungsleistungen des fachübergreifenden Ergänzungsbereichs in den Master-Studiengängen der Fakultät SLK, PO 2008 (Immatrikulation bis zum 30.09.2013)
Anmeldung und Abrechnung einer Prüfungsleistung im Ergänzungsbereich des Masterstudiengangs Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften, PO 2013