An- und Abmeldung von Modulen und Prüfungen
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Seit dem Wintersemester 2025/26 wird am IHI Zittau mit dem Portal für Studierende, Studieninteressierte und Lehrende der TU Dresden - selma - gearbeitet. Damit ist es möglich, dass neben Prüfungen auch Lehrveranstaltungen online für Lehrende und Studierende zugänglich sowie verwaltbar sind.
selma steht für Selbstmanagement und ist für zahlreiche Studiengänge der TU Dresden das Portal, wo sich die Studierenden für Module/Lehrveranstaltungen und Prüfungen anmelden sowie Ergebnisse einsehen und Anträge zum Studium stellen können.
Anmeldung / Abmeldung / Rücktritt:
Modulanmeldung
- Sie müssen sich für alle Module (Pflicht- und Wahlpflichtmodule sowie Wahlvertiefung – soweit im Studiengang vorgesehen) selbständig anmelden.
- Die An- und Abmeldung zu Modulen ist nur möglich, wenn Sie in dem Studiengang immatrikuliert (rückgemeldet / beurlaubt) sind und die entsprechende Frist läuft (vgl. Termine und Fristen).
- Es kann vorkommen, dass in Wahlpflichtmodulen nur eine begrenzte Anzahl an Plätzen zur Verfügung steht. In selma sind die von den Modulverantwortlichen zur Verfügung stehenden Plätze eingetragen und sichtbar. Sollte ein Modul mehr Anmeldewünsche aufweisen, als Plätze als Plätze angeboten werden, erfolgt über selma die Vergabe der Plätze mittels Zufallswahl.
- Wenn Sie einen durch Zufallswahl erhaltenen Platz zurückgeben möchten, ist dies generell nur innerhalb eines Zeitraumes von 2 Wochen nach Vergabe möglich. In diesem Fall erfolgt durch Sie eine Meldung per E-Mail an das Prüfungsamt. Bitte beachten Sie, dass, falls Sie das Modul im nächstmöglichen Semester wählen möchten, kein Anspruch auf Zuteilung eines Platzes besteht. Sie müssen sich dafür neu anmelden.
- Achtung: Ihre Anmeldung zu einem Modul ist Voraussetzung zur Prüfungsanmeldung in diesem Modul.
Prüfungsanmeldung
- Eine Prüfungsanmeldung erfolgt nicht automatisch. Sie ist von Ihnen selbstständig innerhalb des Anmeldezeitraumes (01.10.2026 – 16.11.2026) im Studierendenportal (selma) durchzuführen. Zu jeder gewünschten Prüfungsleistung als auch Prüfungsvorleistung ist eine Anmeldung erforderlich. Dies gilt auch für Wiederholungsprüfungen.
- Achtung: Anmeldezeiträume sind verbindliche behördliche Fristen. Sollte der Anmeldezeitraum bereits verstrichen sein, kann eine nachträgliche Anmeldung nicht berücksichtigt werden, es sei denn es liegen Gründe vor, die Sie nicht selbst zu vertreten haben. Gründe, die während der Anmeldephase auftraten (wie z. B. selma hat nicht funktioniert), eine Prüfungsanmeldung aber während der Anmeldephase auf anderem Weg möglich gewesen wäre, werden nicht akzeptiert!
- Speichern Sie unbedingt Ihre elektronische Anmeldung, sie dient als Nachweis für Ihre Prüfungsanmeldung und legen Sie sie ggf. bei der Prüfung mit vor. Probleme bei der elektronischen Anmeldung sind umgehend im Prüfungsamt anzuzeigen.
Prüfungsabmeldung
- Sie können sich bis 3 Werktage vor dem jeweiligen Prüfungstermin ohne Angabe von Gründen von den angemeldeten Prüfungen abmelden. Danach ist Ihre Anmeldung zur Prüfungsleistung verbindlich.
Werktage sind alle Tage außer Sonn- und Feiertage. Der Prüfungstag zählt für die Berechnung der Abmeldefrist nicht mit, d. h. zwischen dem Ende der Abmeldefrist und dem Prüfungstag müssen genau 3 Werktage liegen.
Rücktritt von Prüfungen
- Nach Ablauf der Abmeldefrist von 3 Werktagen vor jeder Prüfung können Sie nur noch von den Prüfungen zurücktreten. Dazu müssen Sie den beabsichtigten Rücktritt unverzüglich, d. h. ohne schuldhaftes Zögern, und unter Glaubhaftmachung eines triftigen Grundes, den Sie nicht selbst zu vertreten haben, beim Prüfungsamt erklären. Der klassische Fall ist ein krankheitsbedingter Rücktritt.
- Sollten Sie krankheitsbedingt von der Prüfung zurücktreten müssen, ist ein ärztliches Attest / ärztliche Bescheinigung (keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) zusammen mit der Rücktrittserklärung erforderlich und unverzüglich beim Prüfungsamt im Original einzureichen. Die Vorlage für das ärztliche Attest finden Sie unter Rücktritt.
- Über die Genehmigung des Rücktritts entscheidet der Prüfungsausschuss des jeweiligen Studienganges.
- ACHTUNG: Für das Absolvieren der Prüfungsleistung zu einem späteren Zeitpunkt ist eine erneute Anmeldung zur Prüfungsleistung erforderlich.