Besondere Auswahlverfahren in grundständigen NC-Studiengängen
Table of contents
Die Vergabe der Studienplätze in grundständigen NC-Studiengängen erfolgt auf der Grundlage der Sächsischen Studienplatzvergabeverordnung. Bis auf nachfolgende Ausnahmen erfolgt damit die Auswahl vorrangig nach der Durchschnittsnote des Abiturs und nach der Wartezeit (Halbjahre nach Abschluss des Abiturs abzüglich studierter Semester). In nachfolgenden NC-Studiengängen gelten darüber hinaus spezielle Auswahlwahlsatzungen, welche über die Amtlichen Bekanntmachungen der TU Dresden unter dem Stichwort "Auswahlordnungen" eingesehen werden können. Beachten Sie bitte die Fristen und besonderen Anforderung in den nachfolgenden Studiengängen!
1. Internationale Beziehungen/Bachelor
Folgende Unterlagen müssen nach erfolgter Online-Bewerbung (Portal für deutsche Bewerber und Bildungsinländer) bis zum 15.7. (Nachrist:20.7.) im Immatrikulationsamt/International Office der TU Dresden eingegangen sein:
- Ergänzungsblatt zur Bewerbung (Bitte selber ausdrucken!)
- Kopie der Hochschulzugangsberechtigung (i.d.R. Abitur)
- tabellarischer Lebenslauf
- Motivationsschreiben (max. 2 Seiten, möglichst als Computerausdruck)
- Nachweise aller erworbenen Kenntnisse, Praktika, Auslandsaufenthalte, inner- und außerschulischem Engagement, Ehrenämter, Mitgliedschaften, Tätigkeiten mit internationalem Bezug, Sprachkenntnisse, Freiwilligendienste usw.
- Für ausländische Bewerber:innen: Nachweis über Deutschkenntnisse (beispielsweise DSH, TestDaF oder vergleichbare Zertifikate; nähere Informationen erhalten Sie beim International Office)
2. Psychologie/Bachelor
In diesem Studiengang werden 80 % der Studienplätze nach den kombinierten Kriterien
- Abiturdurchschnittsnote
- Ergebnis des Studieneignungstests (BaPsy-DGPs) der Deutschen Gesellschaft für Psychologie
vergeben. Beachten Sie die Anmeldefristen zu dem Test im entsprechenden Link! Das Testergebnis muss dann bei der Online-Bewerbung für den Studiengang von Ihnen eingegeben werden.
3. Lehramt an Grundschulen sowie in den NC-Fächern des Lehramts an Oberschulen und Gymnasien
In o.g. Lehramtsstudiengängen und Fächern mit einem NC wird die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung um 0,5 verbessert, wenn ein mindestens einjähriges Freiwilliges Soziales Jahr Pädagogik (FSJ Pädagogik) oder ein vergleichbares pädagogisches Praktikum nachgewiesen wird. Zu diesem Zweck muss nach Durchführung der Online-Bewerbung ein entsprechender Antrag sowie der Nachweis über das absolvierte FSJ Pädagogik oder pädagogische Praktikum an die TU Dresden gesandt werden. Den Link zum Antrag erhält man nach Eingabe der Daten im Bewerbungsportal. Darüber hinaus wird die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung um 1 Note verbessert, wenn durch die Bewerberin bzw. den Bewerber nachgewiesen werden kann, dass vertiefte Kenntnisse der sorbischen Sprache vorliegen. Die Verbesserung der Durchschnittsnote kann insgesamt maximal um 1 Note erfolgen.
4. Lehramt an berufsbildenden Schulen/Staatsprüfung
In den zulassungsbeschränkten Fachrichtungen des Studienganges Lehramt an berufsbildenden Schulen wird die Abiturnote um 0,5 verbessert, wenn eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem einschlägigen Berufsfeld nachgewiesen wurde. Zu diesem Zweck muss nach Durchführung der Online-Bewerbung ein entsprechender Antrag sowie der Nachweis über die abgeschlossene Berufsausbildung an die TU Dresden gesandt werden. Den Link zum Antrag erhält man nach Eingabe der Daten im Bewerbungsportal.