Einzureichende Unterlagen zur Immatrikulation in grundständige zulassungsfreie Studiengänge
Inhaltsverzeichnis
Fristen
Bitte senden Sie die nachfolgend aufgeführten Unterlagen gleich nach Ihrer Online-Bewerbung postalisch (NICHT als E-Mail-Anhang) zu uns. Sofern alles vollständig ist, erhalten Sie Ihren Studierendenausweis (Campuscard mit Semesterticket) auf dem Postweg. Alle Informationen zum Studienstart werden Ihnen per E-Mail vor Studienbeginn bekannt gegeben. Einsendeschluss Ihrer Unterlagen ist der 15. März 2025 (zum Sommersemester 2025). Sofern Sie sich auch für einen NC-Studiengang beworben haben, warten Sie bitte vor dem Versand der Unterlagen die Entscheidung des Vergabeverfahrens für den NC-Studiengang ab!
Unterlagen - ergänzende Hinweise zu notwendigen Formularen sowie zum Semesterbeitrag -
Achtung!
Sofern Sie zum kommenden Semester bereits in einem Studiengang immatrikuliert wurden und uns nachfolgende Unterlagen für diesen Studiengang schon vorliegen, müssen Sie uns nur den Antrag auf Immatrikulation für den neuen Studiengang einreichen und uns mitteilen, für welchen Studiengang bereits eine Immatrikulation erfolgt ist. Der Semesterbeitrag ist auch nur einmal zu überweisen.
- Antrag auf Immatrikulation mit Unterschrift. Der Antrag war nach erfolgter Online-Bewerbung auszudrucken. Er kann jederzeit erneut ausgedruckt werden.
- Nachweis der bestandenen Eignungsfeststellungsprüfung, sofern diese als Zugangsvoraussetzung im gewünschten Studiengang erforderlich ist. In welchen Studiengängen und Fächern eine Eignungsfeststellungsprüfung erforderlich ist und wie diese beantragt wird, erfahren Sie in unseren Hinweisen zum Eignungsfeststellungsverfahren.
- Original der Vollmacht für eine von Ihnen zur Unterschrift bevollmächtigte Person, sofern Sie diesen Antrag nicht selbst unterschreiben können. Die Einreichung per Fax wird nicht akzeptiert. Eine Vollmacht ist dann erforderlich, wenn Sie den Immatrikulationsantrag nicht selbst ausfüllen und unterschreiben können, da Sie sich z.B. gerade im Ausland aufhalten. Die Vollmacht muss Ihre Originalunterschrift sowie Angaben zum Bevollmächtigten enthalten.
- formelle Einwilligungserklärung der Eltern, sofern noch keine Volljährigkeit vorliegt.
- Hochschulzugangsberechtigung in einfacher Kopie* (z.B. Abiturzeugnis). Wenn kein Abitur vorliegt, informieren Sie sich bitte hier im 1. FAQ, welche Unterlagen Personen ohne Abitur (Fall 1-3) statt dessen beizulegen müssen.
- Exmatrikulationsbescheinigung, sofern bereits eine deutsche Hochschule besucht wurde. Beantragen Sie die Exmatrikulation rechtzeitig, da die Ausstellung der Exmatrikulationsbescheinigung bei einigen Hochschulen etwas länger dauert!
- Abschlusszeugnis eines Fachhochschul- oder Hochschulstudiums in einfacher Kopie*, sofern bereits ein Studium in Deutschland abgeschlossen wurde. Ob in Ihrem Fall Zweitstudiengebühren erhoben werden müssen, kann erst nach Eingang Ihrer Unterlagen festgestellt werden. Sollte eine Gebühr bereits zum beantragten Semester fällig sein, erhalten Sie vor Ihrer Immatrikulation einen entsprechenden Gebührenbescheid.
- a) eine Immatrikulationsbescheinigung mit Angabe des Studiengangs und der Fachsemester, sofern die Immatrikulation in ein höheres Fachsemester des gleichen Studienganges beantragt wird bzw.
b) eine Anrechnungsbescheinigung oder einen Bescheid über angerechnete Fachsemester, sofern die Immatrikulation in ein höheres Fachsemester beantragt und gleichzeitig ein Wechsel des Studiengangs bzw. der Fachkombination beantragt wird. Die Ausstellung der Anrechnungsbescheinigung ist i.d.R. formlos beim Prüfungsausschuss über das zuständige Prüfungsamt zu beantragen. Die Beantragung sollte rechtzeitig erfolgen, da die Entscheidung i.d.R. bis zu 8 Wochen dauern kann. - Nachweis der Deutschen Sprachkenntnisse (DSH 2), sofern die Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) an einer ausländischen Schule erworben wurde
- Antrag auf Parallelstudium oder Antrag auf Nebenhörerschaft, sofern ein paralleles Studium in 2 Studiengängen beantragt wird. Dazu wurden Sie bereits in der Online-Bewerbung befragt und konnten sich das jeweilige Antragsformular ausdrucken.
-
Ihre Immatrikulation erfordert gemäß SGB V, dass Sie Ihrer gesetzlichen Krankenkasse umgehend mitteilen, dass Sie an der TU Dresden ein Studium aufnehmen werden. Sind Sie privat versichert, müssen Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht beantragen und diese ebenfalls über Ihr Studium bei uns benachrichtigen (Näheres hier im 2. FAQ). Beachten Sie, dass Sie keinen Studierendenausweis (Campuscard mit Semesterticket) erhalten und Ihre Immatrikulation damit nicht abgeschlossen werden kann, wenn keine Meldung der gesetzlichen Krankenkasse über Ihren Versicherungsstatus bei uns eingeht.
- Für Ihre Immatrikulation ist gemäß geltender Beitragsordnungen des Studierendenrates und des Studentenwerkes ein Semesterbeitrag zu entrichten.
Für das kommende Semester ist folgender Betrag zu entrichten:
Betrag für Studierende (außer im Fernstudium): 290,48 EURO
Betrag für Fernstudenten (ohne Semesterticket): 206,70 EURO
Betrag für Nebenhörer:innen (ohne Semesterticket): 9,20 EURO
Empfänger: TU Dresden
Kreditinstitut: Commerzbank Dresden
IBAN: DE25 8504 0000 0800 4004 01
BIC: COBADEFF850
Verwendungszweck*) : BEW. . . . . . Familienname Vorname
*) Im Verwendungszweck sind nur die entsprechenden Angaben der Person einzusetzen, die immatrikuliert werden soll, auch wenn eine andere Person die Überweisung vornimmt. Achten Sie auf den korrekten Eintrag der 6-stelligen Bewerbungsnummer der TU Dresden nach BEW. . . . . . !
* Bei Bedarf kann die Vorlage des Originals oder einer amtlich beglaubigten Kopie angefordert werden.