Einzureichende Unterlagen zur Immatrikulation in zulassungsfreie Studiengänge und ins Orientierungsjahr
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Fristen
Bitte senden Sie uns die nachfolgend aufgeführten Unterlagen nach Ihrer Online-Bewerbung postalisch (NICHT als E-Mail-Anhang) zu uns. Sofern alles vollständig ist, erhalten Sie weitere Informationen zu unseren IT-Diensten und Ihrem Studierendenausweis (Campuscard mit Semesterticket) per E-Mail. Alle Informationen zum Studienstart werden Ihnen per E-Mail vor Studienbeginn bekannt gegeben. Letzter Einsendeschluss Ihrer Unterlagen ist der 15. September 2026 (zum Wintersemester 2026/27). Sofern Sie sich auch für einen NC-Studiengang beworben haben, warten Sie bitte vor dem Versand der Unterlagen die Entscheidung des Vergabeverfahrens für den NC-Studiengang ab!
Erforderliche Unterlagen für die Immatrikulation, ergänzende Hinweise zu notwendigen Formularen, zur Meldung an die gesetzliche Krankenklasse und zum Semesterbeitrag
Achtung!
Sofern Sie zum kommenden Semester bereits in einem Studiengang immatrikuliert wurden und uns nachfolgende Unterlagen für diesen Studiengang schon vorliegen, müssen Sie uns nur den Antrag auf Immatrikulation für den neuen Studiengang einreichen und uns mitteilen, für welchen Studiengang bereits eine Immatrikulation erfolgt ist. Der Semesterbeitrag ist auch nur einmal zu überweisen.
- a) Antrag auf Immatrikulation mit Unterschrift. Der Antrag war von Ihnen nach erfolgter Online-Bewerbung auszudrucken.
b) Antrag auf Immatrikulation ins Orientierungsjahr, wenn Sie für das Orientierungsjahr zugelassen wurden. - Kopie des Zulassungsbescheids (nur für eine Immatrikulation im Orientierungsjahr erforderlich)
- Nachweis der bestandenen Eignungsfeststellungsprüfung, sofern diese als Zugangsvoraussetzung im gewünschten Studiengang erforderlich ist. In welchen Studiengängen und Fächern eine Eignungsfeststellungsprüfung erforderlich ist, welche abweichenden Fristen für die Anmeldung gelten und wie die Anmeldung erfolgen muss, erfahren Sie
für grundständige Bachelor-, Diplom- oder Staatsexamensstudiengänge hier und
für weiterführende Masterstudiengänge hier - Nachweis geforderter Fremdsprachenkenntnisse, sofern im beantragten Studiengang erforderlich. Informationen zu den geforderten Sprachvoraussetzungen finden sie im SINS in den Studienvoraussetzungen bei Ihrem Studiengang.
- Original der Vollmacht für eine von Ihnen zur Unterschrift bevollmächtigte Person, sofern Sie diesen Antrag nicht selbst unterschreiben können. Eine Vollmacht ist dann erforderlich, wenn Sie den Immatrikulationsantrag nicht selbst ausfüllen und unterschreiben können, da Sie sich z.B. gerade im Ausland aufhalten. Die Vollmacht muss Ihre Originalunterschrift sowie Angaben zum Bevollmächtigten enthalten.
- formelle Einwilligungserklärung der Eltern, sofern noch keine Volljährigkeit vorliegt.
- Kopie der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) (z.B. Abiturzeugnis). Wenn kein Abitur vorliegt, informieren Sie sich bitte hier im 1. FAQ, welche Unterlagen Personen ohne Abitur (Fall 1-3) statt dessen beilegen müssen.
- Exmatrikulationsbescheinigung, sofern Sie bereits eine deutsche Hochschule besucht haben. Beantragen Sie die Exmatrikulation rechtzeitig, da die Ausstellung der Exmatrikulationsbescheinigung bei einigen Hochschulen etwas länger dauert!
- a) Kopie vom Abschlusszeugnis eines Fachhochschul- oder Hochschulstudiums, sofern bereits ein Studium abgeschlossen wurde.
b) In Masterstudiengängen ist es ausreichend, wenn Sie eine Bescheinigung über mind. 80 % der erforderlichen Leistungen im vorausgesetzten Studiengang und eine Leistungsübersicht über alle erbrachten Studienleistungen vorlegen. - Studienverlaufsbescheinigung. Diese Bescheinigung ist ein Nachweis über alle Studienzeiten an deutschen Hochschulen. Sie enthält für jedes Semester Angaben zu Studiengang, Abschlussart, Fachsemester und zum Status (z.B. immatrikuliert oder beurlaubt). Sie enthält keine Angaben zu Prüfungen oder Noten. Alternativ können auch einzelne Immatrikulationsbescheinigungen für alle studierten Semester eingereicht werden.
- Anrechnungsbescheinigung oder einen Bescheid über angerechnete Fachsemester, sofern die Immatrikulation in ein höheres Fachsemester beantragt und gleichzeitig ein Wechsel des Studiengangs bzw. der Fachkombination beantragt wird. Die Ausstellung der Anrechnungsbescheinigung ist i.d.R. formlos beim Prüfungsausschuss über das zuständige Prüfungsamt zu beantragen. Die Beantragung sollte rechtzeitig erfolgen, da die Entscheidung i.d.R. bis zu 8 Wochen dauern kann.
- Nachweis der Deutschen Sprachkenntnisse (DSH 2), sofern die Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) an einer ausländischen Schule erworben wurde
- Antrag auf Parallelstudium oder Antrag auf Nebenhörerschaft, sofern ein paralleles Studium in 2 Studiengängen beantragt wird.
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Ihre Immatrikulation erfordert gemäß SGB V, dass Sie Ihrer gesetzlichen Krankenkasse umgehend mitteilen, dass Sie an der TU Dresden ein Studium aufnehmen werden. Sind Sie privat versichert, müssen Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht beantragen und diese ebenfalls über Ihr Studium bei uns benachrichtigen (Näheres hier im 2. FAQ). Beachten Sie, dass Sie keinen Studierendenausweis (Campuscard mit Semesterticket) erhalten und Ihre Immatrikulation damit nicht abgeschlossen werden kann, wenn keine elektronische Meldung der gesetzlichen Krankenkasse über Ihren Versicherungsstatus bei uns eingeht!
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Nachweis über die Einzahlung des Semesterbeitrages
Für Ihre Immatrikulation ist gemäß geltender Beitragsordnungen des Studierendenrates und des Studentenwerkes ein Semesterbeitrag zu entrichten.
Für das kommende Semester ist folgender Semesterbetrag zu entrichten:- Betrag für Studierende (einschl. Studierende im Orientierungsjahr)
(außer im Fernstudium): EURO - Betrag für Fernstudenten (ohne Semesterticket): EURO
- Betrag für Nebenhörer:innen (ohne Semesterticket): EURO
Achtung ! Ob in Ihrem Fall Zweitstudiengebühren erhoben werden müssen, kann erst nach Eingang Ihrer Unterlagen festgestellt werden. Sollte zusätzlich zum Semesterbeitrag eine Zweitstudiengebühr bereits zum beantragten Semester fällig werden, erhalten Sie vor Ihrer Immatrikulation einen entsprechenden Gebührenbescheid.
- Betrag für Studierende (einschl. Studierende im Orientierungsjahr)
- Antrag auf Immatrikulation mit Unterschrift. Der Antrag war von Ihnen nach erfolgter Online-Bewerbung auszudrucken.
- Nachweis der bestandenen Eignungsfeststellungsprüfung, sofern diese als Zugangsvoraussetzung im gewünschten Studiengang erforderlich ist. In welchen Studiengängen und Fächern eine Eignungsfeststellungsprüfung erforderlich ist, welche abweichenden Fristen für die Anmeldung gelten und wie die Anmeldung erfolgen muss, erfahren Sie
für grundständige Bachelor-, Diplom- oder Staatsexamensstudiengänge hier und
für weiterführende Masterstudiengänge hier - Nachweis geforderter Fremdsprachenkenntnisse, sofern im beantragten Studiengang erforderlich. Informationen zu den geforderten Sprachvoraussetzungen finden sie im SINS in den Studienvoraussetzungen bei Ihrem Studiengang.
- Original der Vollmacht für eine von Ihnen zur Unterschrift bevollmächtigte Person, sofern Sie diesen Antrag nicht selbst unterschreiben können. Eine Vollmacht ist dann erforderlich, wenn Sie den Immatrikulationsantrag nicht selbst ausfüllen und unterschreiben können, da Sie sich z.B. gerade im Ausland aufhalten. Die Vollmacht muss Ihre Originalunterschrift sowie Angaben zum Bevollmächtigten enthalten.
- a) Kopie vom Abschlusszeugnis des Hochschulstudiums, sofern bereits ein Studium abgeschlossen wurde.
b) In Masterstudiengängen ist es ausreichend, wenn Sie eine Bescheinigung über mind. 80 % der erforderlichen Leistungen im vorausgesetzten Studiengang und eine Leistungsübersicht über alle erbrachten Studienleistungen vorlegen. - Anrechnungsbescheinigung oder einen Bescheid über angerechnete Fachsemester, sofern die Immatrikulation in ein höheres Fachsemester beantragt und gleichzeitig ein Wechsel des Studiengangs bzw. der Fachkombination beantragt wird. Die Ausstellung der Anrechnungsbescheinigung ist i.d.R. formlos beim Prüfungsausschuss über das zuständige Prüfungsamt zu beantragen. Die Beantragung sollte rechtzeitig erfolgen, da die Entscheidung i.d.R. bis zu 8 Wochen dauern kann.
- Antrag auf Parallelstudium, sofern ein paralleles Studium in 2 Studiengängen beantragt wird.
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Nachweis über die Einzahlung des Semesterbeitrages
Für das kommende Semester ist folgender Semesterbetrag zu entrichten:- Betrag für Studierende (einschl. Studierende im Orientierungsjahr)
(außer im Fernstudium): EURO - Betrag für Fernstudenten (ohne Semesterticket): EURO
- Betrag für Nebenhörer:innen (ohne Semesterticket): EURO
Achtung ! Ob in Ihrem Fall Zweitstudiengebühren erhoben werden müssen, kann erst nach Eingang Ihrer Unterlagen festgestellt werden. Sollte zusätzlich zum Semesterbeitrag eine Zweitstudiengebühr bereits zum beantragten Semester fällig werden, erhalten Sie vor Ihrer Immatrikulation einen entsprechenden Gebührenbescheid.
- Betrag für Studierende (einschl. Studierende im Orientierungsjahr)
- a) Antrag auf Immatrikulation mit Unterschrift. Der Antrag war von Ihnen nach erfolgter Online-Bewerbung auszudrucken.
b) Antrag auf Immatrikulation ins Orientierungsjahr, wenn Sie für das Orientierungsjahr zugelassen wurden. - Kopie1 des Zulassungsbescheids (nur für eine Immatrikulation im Orientierungsjahr erforderlich)
- Nachweis der bestandenen Eignungsfeststellungsprüfung, sofern diese als Zugangsvoraussetzung im gewünschten Studiengang erforderlich ist. In welchen Studiengängen und Fächern eine Eignungsfeststellungsprüfung erforderlich ist, welche abweichenden Fristen für die Anmeldung gelten und wie die Anmeldung erfolgen muss, erfahren Sie
für grundständige Bachelor-, Diplom- oder Staatsexamensstudiengänge hier und
für weiterführende Masterstudiengänge hier - Nachweis geforderter Fremdsprachenkenntnisse, sofern im beantragten Studiengang erforderlich. Informationen zu den geforderten Sprachvoraussetzungen finden sie im SINS in den Studienvoraussetzungen bei Ihrem Studiengang.
- Original der Vollmacht für eine von Ihnen zur Unterschrift bevollmächtigte Person, sofern Sie diesen Antrag nicht selbst unterschreiben können. Eine Vollmacht ist dann erforderlich, wenn Sie den Immatrikulationsantrag nicht selbst ausfüllen und unterschreiben können, da Sie sich z.B. gerade im Ausland aufhalten. Die Vollmacht muss Ihre Originalunterschrift sowie Angaben zum Bevollmächtigten enthalten.
- formelle Einwilligungserklärung der Eltern, sofern noch keine Volljährigkeit vorliegt.
- Kopie1der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) (z.B. Abiturzeugnis). Wenn kein Abitur vorliegt, informieren Sie sich bitte hier im 1. FAQ, welche Unterlagen Personen ohne Abitur (Fall 1-3) statt dessen beilegen müssen.
- Exmatrikulationsbescheinigung, sofern Sie bereits eine deutsche Hochschule besucht haben. Beantragen Sie die Exmatrikulation rechtzeitig, da die Ausstellung der Exmatrikulationsbescheinigung bei einigen Hochschulen etwas länger dauert!
- a) Kopie1 vom Abschlusszeugnis eines Fachhochschul- oder Hochschulstudiums, sofern bereits ein Studium abgeschlossen wurde.
b) In Masterstudiengängen ist es ausreichend, wenn Sie eine Bescheinigung über mind. 80 % der erforderlichen Leistungen im vorausgesetzten Studiengang und eine Leistungsübersicht über alle erbrachten Studienleistungen vorlegen. - Studienverlaufsbescheinigung. Diese Bescheinigung ist ein Nachweis über alle Studienzeiten an deutschen Hochschulen. Sie enthält für jedes Semester Angaben zu Studiengang, Abschlussart, Fachsemester und zum Status (z.B. immatrikuliert oder beurlaubt). Sie enthält keine Angaben zu Prüfungen oder Noten. Alternativ können auch einzelne Immatrikulationsbescheinigungen für alle studierten Semester eingereicht werden.
- Anrechnungsbescheinigung oder einen Bescheid über angerechnete Fachsemester, sofern die Immatrikulation in ein höheres Fachsemester beantragt und gleichzeitig ein Wechsel des Studiengangs bzw. der Fachkombination beantragt wird. Die Ausstellung der Anrechnungsbescheinigung ist i.d.R. formlos beim Prüfungsausschuss über das zuständige Prüfungsamt zu beantragen. Die Beantragung sollte rechtzeitig erfolgen, da die Entscheidung i.d.R. bis zu 8 Wochen dauern kann.
- Nachweis der Deutschen Sprachkenntnisse (DSH 2), sofern die Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) an einer ausländischen Schule erworben wurde
- Antrag auf Parallelstudium oder Antrag auf Nebenhörerschaft, sofern ein paralleles Studium in 2 Studiengängen beantragt wird.
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Ihre Immatrikulation erfordert gemäß SGB V, dass Sie Ihrer gesetzlichen Krankenkasse umgehend mitteilen, dass Sie an der TU Dresden ein Studium aufnehmen werden. Sind Sie privat versichert, müssen Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht beantragen und diese ebenfalls über Ihr Studium bei uns benachrichtigen (Näheres hier im 2. FAQ). Beachten Sie, dass Sie keinen Studierendenausweis (Campuscard mit Semesterticket) erhalten und Ihre Immatrikulation damit nicht abgeschlossen werden kann, wenn keine elektronische Meldung der gesetzlichen Krankenkasse über Ihren Versicherungsstatus bei uns eingeht!
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Nachweis über die Einzahlung des Semesterbeitrages
Für Ihre Immatrikulation ist gemäß geltender Beitragsordnungen des Studierendenrates und des Studentenwerkes ein Semesterbeitrag zu entrichten.
Für das kommende Semester ist folgender Semesterbetrag zu entrichten:- Betrag für Studierende (einschl. Studierende im Orientierungsjahr)
(außer im Fernstudium): EURO - Betrag für Fernstudenten (ohne Semesterticket): EURO
- Betrag für Nebenhörer:innen (ohne Semesterticket): EURO
Achtung ! Ob in Ihrem Fall Zweitstudiengebühren erhoben werden müssen, kann erst nach Eingang Ihrer Unterlagen festgestellt werden. Sollte zusätzlich zum Semesterbeitrag eine Zweitstudiengebühr bereits zum beantragten Semester fällig werden, erhalten Sie vor Ihrer Immatrikulation einen entsprechenden Gebührenbescheid.
- Betrag für Studierende (einschl. Studierende im Orientierungsjahr)
Recipient: Technische Universität Dresden
Bank: Commerzbank Dresden
IBAN: DE25 8504 0000 0800 4004 01
BIC: COBADEFF850
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