Eignungsfeststellungsverfahren in grundständigen Studiengängen
In nachfolgend aufgeführten Studiengängen (alphabetisch) ist zur Feststellung der Zugangsvoraussetzungen ein Eignungsfeststellungsverfahren zu durchlaufen. Hierbei kann es sich z.B. um zusätzlich einzureichende Unterlagen handeln, um einen zu absolvierenden Eignungstests oder um ein Eignungsgespräch. Wichtig ist, dass Sie die Termine und Modalitäten zur Anmeldung beachten, da diese oftmals vom allgemein üblichen Bewerbungsprozedere abweichen können. Achten Sie bitte darauf, dass alle notwendigen Unterlagen in der geforderte Form innerhalb der angegeben Frist bei der zuständigen Stelle der TU Dresden eingegangen sein müssen, da alle Fristen Ausschlussfristen sind!
Nachfolgender Tabelle können Sie auch entnehmen, ob bereits vor Einreichung der geforderten Unterlagen durch Sie eine Online-Bewerbung erfolgen muss. Wird das nicht ausdrücklich gefordert, kann die Online-Bewerbung auch parallel zur Bewerbung zum Eignungsfeststellungsverfahren erfolgen. Der Bescheid über die erfolgreich absolvierte Eignungsfeststellung ist dem Immatrikulationsamt/Auslandsamt unter Angabe der Online-Bewerbernummer nachzureichen. Desweiteren finden Sie hier Informationen an welche Einrichtung (Fakultät oder Immatrikulationsamt bzw. Auslandsamt) Sie Ihre Unterlagen senden müssen.
Eignungsfestestellungsverfahren in grundständigen Studiengängen
bei Wahl des Hauptfaches Anglistik und Amerikanistik innerhalb der Bachelorstudiengänge Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften sowie Geistes-, Kultur- und Sozialwissenschaften
Eignungsprüfung
Anmeldefrist zum Wintersemester: bis 15. Juli
Die Anmeldung erfolgt beim Institut für Anglistik und Amerikanistik:
Link zu weiteren Hinweisen sowie zur Anmeldung
Bei Wahl des Faches Englisch innerhalb der Studiengänge Lehramt an Grundschulen, Lehramt an Oberschulen, Lehramt an Gymnasien und Lehramt an berufsbildenden Schulen
Eignungsprüfung
Anmeldefrist zum Wintersemester: 15. Juli
Anmeldung erfolgt beim Institut für Anglistik und Amerikanistik:
Link zu weiteren Informationen und zur Anmeldung
Bei Wahl der Qualifizierungsrichtung Englisch im Bachelorstudiengang Wirtschaftspädagogik (nur in der Spezialisierung II)
Eignungstest
Anmeldefrist zum Wintersemester: 15.7.
Anmeldung erfolgt beim Institut für Anglistik und Amerikanistik:
Link zu weiteren Informationen und zur Anmeldung
Lehramt an Oberschulen, Gymnasien und Berufsbildenden Schulen
Qualifizierungsrichtung in Wirtschaftspädagogik/BA
Eignungstest
Bewerbungsfrist zum Wintersemester: bis 15.7. (in begründeten Ausnahmefällen bis zum 15.9.)
Bewerbung erfolgt direkt bei der Fakultät Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften,
Institut für Romanistik
Internetseite für weitere Informationen und zur Anmeldung
als Teilfach im BA-Studiengang Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften und als Ergänzungsbereich in Studiengängen der Philosophischen Fakultät
Nachweis
- Latinum sowie Kenntnisse einer modernen Fremdsprache auf dem Niveau B1
Lehramt an Grundschulen, Oberschulen, Gymnasien
Eignungsprüfung
Die Eignungsfeststellungsprüfung wird jährlich einmal im Februar und ggf. ein zweites Mal im Juli durchgeführt. Ob eine zweite Eignungsfeststellungsprüfung im Juli stattfindet, entscheidet der Zugangsausschuss bis zum 31.03. des Jahres.Der formlose Antrag auf Teilnahme an der Eignungsfeststellungsprüfung ist jährlich zwischen dem 10.12. und dem 10.01. oder, sofern möglich, zwischen dem 15.05. und dem 15.06. per E-Mail an das Institut für Kunst- und Musikwissenschaft/ Kunstpädagogik einzureichen.Internetseite für Informationen und zur Anmeldung
Lehramt an Grundschulen, Oberschulen, Gymnasien
Eignungsprüfung
erfolgt an der Hochschule für Musik, Wettiner Platz 13, 01067 Dresden
Bewerbungsfrist zum Wintersemester: bis 31. März
Internetseite der Hochschule für Musik Dresden
als Teilfach im BA-Studiengang Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften und als Ergänzungsbereich in Studiengängen der Philosophischen Fakultät
Italienische Sprachkenntnisse auf dem Niveau A1
Nachweis durch Absolvieren einen Sprachkurses bei TUDIAS oder während des
1. Semesters am Institut für Romanistik
Der Sprachnachweis muss spätestens zum Ende des 1. Semesters im Institut für Romanistik vorgelegt werden.
Informationen auf der Internetseite der Fakultät
Hinweise zum Intensivkurs Italienisch vor Studienbeginn