Anerkennung von Auslandsleistungen
Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf die Anerkennung von Leistungen, die während eines Gast-Auslandsaufenthaltes (1-2 Semester, i. d. R. im Hauptstudium) erbracht werden.
Dank des European Credit Transfer System (ECTS), welches die Vergleichbarkeit von im Ausland erbrachten Leistungen gewährleistet, haben Sie verschiedene
Möglichkeiten der Anerkennung (je nach Studiengang):
- Die vermittelten Kompetenzen der Module der Partnerhochschule sollten eine mindestens 80 %-ige Übereinstimmung mit den Modulen Ihres Studiengangs haben (Nachweis anhand Modulbeschreibung).
- Die Anerkennung einer Teilleistung ist möglich, sofern dafür extra Prüfungsleistungen existieren, z. B. wenn das Modul zwei Klausuren umfasst und Sie eine Klausurarbeit ablegen.
- 80 % der Leistungspunkte (credits) sollten abgedeckt werden > z. B. ein 6 LP-Modul kann bei Erfüllung des Kompetenz-Kriteriums auf ein 7 LP-Modul angerechnet werden.
- Wenn ein Modul Ihrer Studienrichtung zugeordnet werden soll, geben Sie dies bitte extra (in der E-Mail) mit an.
- Es können anstatt der vorgegebenen Wahlpflicht-Module auch „alternative“ Wahlpflicht-Module, welche thematisch und vom Niveau her zu Ihrem Studiengang passen (Fachmodul), anerkannt werden.
- Die Fachthematik dieser Module findet sich nicht direkt im Angebot der TUD wieder (sonst Anerkennung als Wahlpflicht-Modul) und stellt eine fachliche Ergänzung des an der TUD verfügbaren Studienangebots dar.
- Es können zwei an der Partnerhochschule besuchte und inhaltlich zueinander passende Module mit z. B. je 3 oder 4 LP zu einem „alternativen“ Wahlpflicht-Modul mit 7 LP zusammengefasst werden.
- Es können drei 5 LP-Module zu zwei Wahlpflichtmodulen mit je 7 LP anerkannt werden. Dafür werden zwei thematisch zueinander passende Module zu einem AWM zusammengefasst und das dritte separat als ein AWM beantragt.
- Ein 6 LP-Modul kann als ein AWM mit 7 LP anerkannt werden (80 % der anerkannten Leistungspunkte sind damit im Sinne des Kompetenzkriteriums abgedeckt).
- Die Studienleistungen müssen den Anforderungen an die AQUA-Module genügen.
- Eine Anrechnung von AQUA-Inhalten ist nur im AQUA-Bereich möglich.
- Es können Einzelleistungen anerkannt werden (z. B. ein 2 LP-Kurs).
- Für die Anrechnung als AQUA-Kurs dürfen die AQUA-Module noch nicht abgeschlossen sein.
In der Regel ist die Anerkennung von Pflicht-Modulen nicht möglich; nur im Einzelfall können Pflicht-Module bzw. eine Teilleistung eines Pflicht-Moduls angerechnet werden.
- Die vermittelten Kompetenzen der Module der Partnerhochschule sollten eine mindestens 80 %-ige Übereinstimmung mit den Modulen Ihres Studiengangs haben (Nachweis anhand Modulbeschreibung).
- Hier raten wir Ihnen, die Anerkennung vor dem Auslandsaufenthalt konkret zu klären und einen Antrag auf vorläufige Anerkennung zu stellen! Das Antragsformular finden Sie hier.
- Die Anerkennung dieser Pflichtmodule ist prinzipiell möglich, wenn die Qualifikationsziele ähnlich sind.
- Hier raten wir Ihnen, die Anerkennung vor dem Auslandsaufenthalt konkret zu klären und einen Antrag auf vorläufige Anerkennung zu stellen! Das Antragsformular finden Sie hier.
- Das Fachpraktikum kann auch im Ausland absolviert werden.
- Es gelten dieselben Rahmenbedingungen wie für das Fachpraktikum im Inland, es kann folglich nicht an einer Universität o. ä. absolviert werden. Der Fachpraktikumsbericht kann in Englisch eingereicht werden.
Im Regelfall werden während des Auslandsaufenthalts Urlaubssemester genommen. Werden dann im Rahmen eines Anerkennungsverfahrens Studienleistungen anerkannt, so erfolgt nachträglich eine Anrechnung von Fachsemestern von Amts wegen. Die Anrechnung von Fachsemestern basiert auf der Anzahl der Leistungspunkte (LP), welche die Studierenden für die anerkannten Studienleistungen an der TUD erhalten.
Es gilt:
- bis 19 LP → keine Anrechnung eines Fachsemesters
- 20 bis 24 LP → Anrechnung eines Fachsemesters auf Antrag
- 25 bis 54 LP → Anrechnung eines Fachsemesters
- 50 bis 54 LP → Anrechnung des ersten Fachsemester und auf Antrag auch des zweiten Fachsemesters
- 55 bis 84 LP → Anrechnung von zwei Fachsemestern
Wenn während des Auslandsaufenthalts kein Urlaubssemester vorlag, wird dies bei der Fachsemesteranrechnung selbstverständlich berücksichtigt; in diesem Fall ist der Nachweis in Form der Semesterverlaufsbescheinigung vorzulegen.
- Im Ausland erworbene Noten werden in der Regel aufgrund unvergleichbarer Notensysteme nicht übernommen.
- Auf Ihrem Zeugnis werden die Leistungspunkte sowie die Wertung „bestanden“ vermerkt.
- Wenn Sie die Notenübernahme wünschen, wenden Sie sich bitte an den/die jeweilige/n Hochschullehrer/in der Partnerhochschule mit der Bitte, die Note den deutschen Noten zuzuordnen. Hierbei legen Sie bitte die Erläuterung des deutschen Notensystems (englische Version; für die deutsche Version klicken Sie hier) vor. Das Dokument ist auch in elektronischer Form gültig.
Was ist nun also zu tun, damit Ihre Kurse ggf. anerkannt werden?
- Bitte lesen Sie sich die vorab genannten Möglichkeiten zur Anerkennung genau durch. Bei weiteren detaillierten Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Studienfachberatung.
- Zur Beantragung einer vorläufigen Anerkennung nutzen Sie bitte diese Formulare.
- Lassen Sie sich gegen Ende Ihres Auslandsaufenthalts ein Transcript of Records (ToR) von Ihrer Gastuniversität ausstellen. Das ToR muss für jeden Kurs, den Sie erfolgreich absolviert haben, die von Ihnen erreichten ECTS-Leistungspunkte (ECTS-credits) und die ECTS-Note (A-F) angeben.
- Beachten Sie bitte auch den vorab genannten Punkt "Übernahme von Noten".
Das darin benannte Formular zur Übernahme der Noten gilt auch in elektronischer Form. - Für jeden erfolgreich bestandenen Kurs müssen Sie die Modul-/Kursbeschreibung erfassen (in deutscher oder englischer Sprache bzw. im Original mit deutscher oder englischer Übersetzung). Sie dient als Nachweis über die gelehrten Inhalte. Erfassen Sie auch den Link zum Originaldokument.
- Nach Ihrer Rückkehr an die TU Dresden können Sie die Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen beantragen. Bei weiteren Fragen zur Auswahl Ihrer anzuerkennenden Kurse bzw. zum Prozess der Anerkennung wenden Sie sich bitte an Ihre Studienfachberatung.
- Für den Antrag zur Anerkennung benötigen Sie Ihr von der Partnerhochschule ausgestelltes ToR und die detaillierte Kursbeschreibung aus dem Kurskatalog Ihrer Gastuniversität in deutscher oder englischer Sprache bzw. ins Deutsche oder Englische übersetzt.
- Über die Anerkennung entscheidet der Prüfungsausschuss.
- Die anerkannten Leistungen erscheinen später mit einem Vermerk, an welcher Hochschule sie erbracht wurden (gemäß der Angabe im Anerkennungsantrag), auf Ihrem Diplomzeugnis.