Anrechnung/Studiengangwechsel
Ein Studiengangwechsel liegt immer dann vor, wenn ein Studierender der TU Dresden bzw. einer anderen Hochschule
- das/ein Studienfach,
- den Studienort,
- den angestrebten Abschluss (Bachelor, Diplom, Master) oder/und
- die Studienform (Direkt-/Fernstudium)
ändern will.
Für einen Wechsel gelten die allgemein gültigen Bewerbungsfristen für zulassungsfreie und zulassungsbeschränkte (Nc-) Studiengänge. Besondere Fristen zur Anmeldung für Eignungs- oder Einstufungsprüfungen können der aktuellen Fächerübersicht des Immatrikulationsamtes entnommen werden.
Beachten Sie zudem, dass für einen Studiengangwechsel im Vorfeld die Anrechnung der Studienzeiten geklärt werden muss, um eine Festlegung hinsichtlich der Einstufung in das entsprechende Fachsemester treffen zu können. Dies erfordert u.U. bis zu 6 Wochen Zeit, die einzuplanen wäre. Daher empfiehlt es sich, die Bewerbung rechtzeitig vorzunehmen, damit der Antrag auf Anrechnung bearbeitet wird.
Die Voraussetzung für die Anrechnung im Zuge eines Studiengangwechsels ist die Bewerbung für den entsprechenden Studiengang über selma.
Die Abbildung zeigt den Ablauf beim Studiengangwechsel. In unserem Studiengangwechsel-Handout finden Sie zudem weitere Hinweise, die Sie beim Wechsel Ihres Studiengangs/Studienorts beachten sollten.
- Der Antrag auf Wechsel des Studienganges/-faches wird online über das Bewerbungsportal des Immatrikulationsamtes durchgeführt.
- Eine Kopie des Zeugnisses über die Hochschulzugangsberechtigung (Abiturzeugnis)
- Bei einem Wechsel in einen Studiengang an der Fakultät Informatik verlangt das Immatrikulationsamt eine Bescheinigung vom zuständigen Prüfungsausschuss, welches die angerechneten Fachsemester ausweist.
Zur Ermittlung der anzurechnenden Fachsemester ist vom Studierenden im Vorfeld ein Antrag auf Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen zu stellen (Beachten Sie, dass die Bearbeitung bis zu 6 Wochen beanspruchen kann!).
Beim Ausfüllen des Antrags sind folgende Punkte zu beachten:- Es ist jeweils anzugeben, für welche Leistung eines Modul des "neuen" Studiengangs die Leistungen zur Anrechnung beantragt werden.
- Dem Antrag sind Beschreibungen der Module/Fächer/Lehrveranstaltungen beizufügen, für die die Leistungen zur Anrechnung beantragt werden.
- Die zur Anrechnung beantragten Leistungen sind mittels originaler bzw. amtlich beglaubigter Zeugnisse / Leistungsübersichten / Transcripts of Records / Leistungsnachweise etc. nachzuweisen.
- Die im Antrag von Ihnen aufgeführten endgültig nicht bestandenen sowie offenen Prüfungsverfahren müssen durch das zuständige Prüfungsamt/Studienbüro o.ä. Ihres vorherigen Studiengangs bestätigt werden.
Im Antrag auf Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen müssen Offene Prüfungsverfahren angegeben werden.
→ Darunter zählen alle Prüfungen, für die eine Anmeldung vorliegt, die noch nicht erfolgreich absolviert sind bzw. für die noch keine Bewertung vorliegt.
- Über Bewerberportal der TU Dresden rechtzeitig (!) für den Studiengang bewerben, in den gewechselt werden soll; dabei angeben, dass das Studium fortgeführt wird und somit "höheres FS" auswählen.
- Bewerbung online ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und im Imma-Amt abgeben.
- Bei einem Wechsel in einen Studiengang an der Fakultät Information ist grundsätzlich ein Antrag auf Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen zu stellen. Bei Fragen bzw. Unsicherheit, welche Information an welcher Stelle eingetragen werden soll, wird geraten, zur Studienfachberatung zu gehen.
- Den Antrag auf Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen zusammen mit ausgefüllter Anrechnungsbescheinigung im Prüfungsamt abgeben.
- Anrechnungsbescheinigung, die vom Prüfungsausschuss ausgestellt wird, im Immatrikulationsamt einreichen.
- Innerhalb der nächsten Tage sollte man im selma umgetragen sein.
- Den neuen Studiengang genießen ☺
- Endgültig nicht bestandende Prüfung: Nach §18 Abs. 2 Nr. 6 des SächsHGSG ist einem Studienbewerber die Immatrikulation in einen Studiengang zu versagen, wenn er eine für den Abschluss des gewählten Studiengangs erforderliche Prüfung endgültig nicht bestanden hat. Dies gilt auch bei Studiengangwechsel.
- Fehlversuche: Nach §16 Abs. 5 der Prüfungsordnungen der Fakultät Informatik, sind Fehlversuche von Modulprüfungen aus demselben oder anderen Studiengängen zu übernehmen.
Bsp.: So ist eine nicht bestande Prüfung im Modul INF-B-210 des Studiengangs Bachelor Informatik automatisch ein Fehlversuch im Bachelor Medieninformatik, wohingegen dies nicht für den Studiengang Diplom Informatik gilt, da dies ein anderes Modul darstellt: INF-B-210 != INF-D-210. - Anrechnungen von Studien- und Prüfungsleistungen: Lassen Sie sich im Zuge Ihres Studiengangswechsels Studien- und Prüfungsleistungen anrechnen, so erfolgt damit von Amts wegen ebenfalls eine Anrechnung von entsprechenden Studienzeiten. D.h. lassen Sie sich beispielsweise Leistungen im Umfang von (X*30)-5 LP anrechnen, erfolgt die Anrechnung von einem Fachsemester.