Masterbewerbung
Sie können sich, sobald Sie mindestens 80% aller erforderlichen Prüfungsleistungen im Bachelor-Studiengang erbracht haben (d.h. die entsprechenden Leistungspunkte sind nachgewiesen), für ein Studium in einem der Master-Studiengänge an der Fakultät Informatik der TU Dresden bewerben. Bitte beachten Sie dafür die entsprechenden Zugangsvoraussetzungen unter [Master Informatik] /[Master Medieninformatik]! Sollten Sie die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, dann stellen Sie einen Antrag zur Feststellung der Eignung [Master Informatik] / [Master Medieninformatik]. Beachten Sie bitte auch die auf den oben verlinkten Webseiten angegebenen Hinweise zum Eignungsfeststellungsverfahren!
Auch wenn es die Möglichkeit gibt, sich in den Master-Studiengang immatrikulieren zu lassen, obwohl erst 80% der regulären Prüfungsleistungen des Bachelor-Studiums abgeschlossen sind, sollten Sie bedenken, dass Sie im ersten Semester Ihres Master-Studiums ggf. eine doppelte Belastung haben werden: einerseits müssen Sie die fehlenden Prüfungsleistungen Ihres Bachelor-Studiums erbringen und andererseits startet das Master-Studium mit Lehrveranstaltungen. Gerade in den Master-Studiengängen werden viele Lehrveranstaltungen nur alle zwei Semester angeboten. Somit verlängert sich evtl. Ihr Studiumsende, wenn Sie auf Grund der Prüfungslast des Bachelor-Studiums entscheiden, diese Lehrveranstaltungen im Master-Studium um ein Jahr zu verschieben.
Die Bewerbungsfristen können auf den Webseiten des Immatrikulationsamts eingesehen werden. Prinzipiell gelten für die Studiengänge Master Informatik und Master Medieninformatik folgende Zeiträume:
- Für deutsche Bewerber und Bildungsinländer:
- zum Wintersemester: 01.06. bis 15.07.
- zum Sommersemester: 01.12. bis 15.01.
- Für ausländische Bewerber:
- zum Wintersemester: 01.04. bis 31.05.
- zum Sommersemester: 01.10. bis 30.11.
Die erste Anlaufstelle für Informationen rund um die Master-Studiengänge sind die Webseiten zu den Studiengängen und insbesondere für die Zulassung selbst (z.B. Informatik, Medieninformatik). Wenn Sie denken, dass Sie alle Zulassungs-Voraussetzungen erfüllen und alle notwendigen Dokumente beisammen haben, dann starten Sie die Online-Bewerbung über das Bewerbungsportal der TU Dresden.
Auf der Einstiegs-Webseite des Bewerbungsportals scrollen Sie bis ganz nach unten und beantworten dort die Fragen durch Auswahl:
- der Staatsangehörigkeit
- der Art des Studiengangs: "weiterführender Studiengang, der zu einem weiteren Hochschulabschluss führt (z.B. Master)"
- Zulassungsfrei oder -beschränkt: "frei"
- Fachsemester: üblicherweise ist dies das "1. FS", es sei denn Sie möchten ein Master-Studium fortführen
- Ort des Erwerbs der Hochschulzugangsberechtigung bzw. des 1. Hochschulabschlusses
In den allermeisten Fällen (Standard bei oben aufgeführten Antworten sowie deutscher Staatsangehörigkeit und Ort des Erwerbs der Hochschulzugangsberechtigung = "deutsche Hochschule") werden Sie dann auf das TUD Portal 7 weitergeleitet.
Wenn Sie alle Schritte der Online-Bewerbung durchlaufen haben, drucken Sie das Bewerbungsformular über das Portal aus. Die Bewerbung senden Sie zusammen mit:
- dem Bewerbungsformular,
- amtlich beglaubigte Kopie des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusszeugnisses (Bachelor-Zeugnis) oder die im Prüfungsamt erhältliche 80%-Bescheinigung,
- den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag zur Feststellung der Eignung,
- amtlich beglaubigte Nachweise für Studienleistungen, z.B. "Zeugnis über erbrachte Prüfungsleistungen", "Transcript of Records", "Bescheinigung über Studienleistungen", "Notenspiegel" in Deutsch bzw. als amtliche englische Übersetzung,
- dem Nachweis der Englischkenntnisse und
- dem Modulhandbuch bzw. Modulbeschreibungen (deutsch bzw. englisch) (falls nachgewiesene Leistungen außerhalb eines Informatik/Medieninformatik-Studiums an der Technischen Universität Dresden erworben worden)
an:
Technische Universität Dresden, Fakultät Informatik
Eignungsfeststellungsausschuss Master Informatik
z. Hd. Prof. Dr. Franz Baader
01062 Dresden
1. Achtung! Die Erwähnungen von „zulassungsfrei“ und „zulassungsbeschränkt“ sind in Bezug auf Studiengänge mit Eignungsfeststellungsverfahren missverständlich formuliert und beziehen sich nur auf die Unterscheidung von Studiengängen mit/ohne NC! Das Eignungsfeststellungsverfahren dient der Entscheidung über die Zulassung basierend auf fachliche Voraussetzungen.
2. Achtung! Für die Bewerbungen für die Master Studiengänge Informatik und Medieninformatik gelten jeweils der 15.07. (Bewerbung zum Wintersemester) bzw. der 15.01. (zum Sommersemester) als Bewerbungsfristen!
Sobald das Eignungsfeststellungsverfahren positiv abgeschlossen wurde, werden die Bewerbungsunterlagen vom Eignungsfeststellungsausschuss der Fakultät Informatik an das Immatrikulationsamt geleitet.
Das Immatrikulationsamt schickt Ihnen daraufhin eine E-Mail mit der Information, dass im Dokumentenordner im Selma-Portal ein Dokument mit allen Informationen zur Vorbereitung seiner Immatrikulation abgelegt wurde.
Liegen alle Unterlagen vollständig vor, wird durch die Mitarbeiter des Immatrikulationsamtes geprüft werden, ob es ggf. noch Gründe für die Versagung der Immatrikulation gemäß Immatrikulationsordnung gibt oder ob ggf. eine Forderung gemäß Hochschulgebührenordnung besteht. Ist dies nicht der Fall, werden Sie nach Eingang des Semesterbeitrages in den Masterstudiengang immatrikuliert, d.h.
- der Semesterbogen (u.a. mit dem Studentenausweis=Semesterticket),
- ein Brief vom Immatrikulationsamt mit Informationen zu den Begrüßungsveranstaltungen der Fakultäten,
- eine Einladung zur feierlichen Immatrikulation des Rektors sowie
- ein Bonusheft vom Studentenwerk (Semesterbonbon) werden postalisch zugestellt.
Ein Abschluß des Bachelorstudiums während des Masterstudiums ist nicht möglich. Dazu ist eine Immatrikulation in Ihrem Bachelorstudiengang notwendig (siehe auch folgende FAQ). Daher studieren Sie während Ihres ersten Mastersemesters in zwei Studiengängen. Damit dies formal seine Richtigkeit hat, muss rechtzeitig ein Antrag auf Parallelstudium gestellt werden.
Wenn Sie über die 80%-Regelung in den Master-Studiengang immatrikuliert sind, dann heißt dies, dass Sie sowohl im Bachelor-Studiengang als auch im Master-Studiengang immatrikuliert sind. Dies soll Ihnen die Möglichkeit geben, innerhalb eines Semesters die restlichen erforderlichen Prüfungsleistungen des Bachelor-Studienganges abzulegen. Beachten Sie, dass der Zeitrahmen von einem Semester eine strikte Zeitangabe ist! Verpassen Sie es, Ihr Bachelor-Studium innerhalb dieses einen Semesters abzuschließen, werden Sie vom Immatrikulationsamt automatisch aus dem Master-Studiengang exmatrikuliert.
Ja, der Antrag muss immer ausgefüllt werden, da Sie zwar bspw. die Voraussetzung erfüllen könnten, 80% aller Leistungen des bachelor-Abschlusses absolviert zu haben, aber vielleicht fehlt Ihnen noch genau eine entscheidende Prüfungsleistung, um die erforderlichen Leistungspunkte eines Fachgebietes nachzuweisen. Dies könnte zum Beispiel die fehlende Prüfungsleistung für Rechnerarchitektur sein. In diesem Fall, würden Ihnen 2 Leistungspunkte im Fachgebiet "Technische Informatik" fehlen, um für den Master-Studiengang Informatik zugelassen zu werden.
Es gibt Hilfslisten für die Absolventen der Bachelor-Studiengänge Informatik und Medieninformatik, die sich für die jeweiligen Master-Studiengänge bewerben: