Studiendokumente
Inhaltsverzeichnis
Studienordnung
Die Studienordnung ist die juristische Grundlage deines Studiums. Sie regelt die Anforderungen und den Verlauf des Studiums im jeweiligen Studiengang und ist in den Amtlichen Bekanntmachungen der TU Dresden veröffentlicht.
Die Ordnung enthält
- neben dem eigentlichen Satzungstext
- die Modulbeschreibungen, die die strukturellen und inhaltlichen Details (zu erwerbende Kompetenzen, Lehr- und Lernformen, die zu absolvierende(n) Prüfungsleistung(en) für den erfolgreichen Abschluss eines Moduls etc.) der im Rahmen des Studiengangs zu absolvierenden Module festlegen, sowie
- den Studienablaufplan (vorläufig), d.h. eine Empfehlung, in welchem Semester welche Module absolviert werden sollten, damit das Studium innerhalb der Regelstudienzeit beendet werden kann.
Die Studienordnung des Masterstudiengangs Computer Science (PO 2025) wurde am 27.05.2025 amtlich bekanntgemacht.
- Neueinrichtung Wahlpflichtmodul INF-25-Ma-FSC-ASec Sicherheit in Anwendungen
- Neueinrichtung Wahlpflichtmodul INF-25-Ma-FSC-CSec IT-Sicherheit in Cloud Computing
- Abkündigung Wahlpflichtmodul INF-25-Ma-FSA-DB.Lab Database Management and -Engineering Lab
- Abkündigung Wahlpflichtmodul INF-25-Ma-FSA-DB.Lab Hauptseminar Data Management
- Neueinrichtung Wahlpflichtmodul INF-25-Ma-FTK-LLM Large Language Models
- Änderung Wahlpflichtmodul INF-25a-Ma-FSP-FPSS Future-Proof Software Systems
- Änderung Wahlpflichtmodule der Sprachausbildung:
- INF-25a-LN-B2-D Fremdsprache B2 - Deutsch als Fremdsprache
- INF-25a-LN-B2-FR Fremdsprache B2 - Französisch
- INF-25a-LN-B2-I Fremdsprache B2 - Italienisch
- INF-25a-LN-B2-PG Fremdsprache B2 - Portugiesisch
- INF-25a-LN-B2-RU Fremdsprache B2 - Russisch
- INF-25a-LN-B2-SP Fremdsprache B2 - Spanisch
- INF-25a-LN-B2-SW Fremdsprache B2 - Schwedisch
- INF-25a-LN-B2-E Fremdsprache B2 - Englisch
- Abkündigung Wahlpflichtmodule
- INF-25-Ma-FVC-SC Spatial Computing
- INF-25-Ma-FHI-AIT Artistic Interaction Technology
- INF-25-Ma-FHI-PC Philosophy and Computing
- INF-25-Ma-FHI-OUT.W OUTPUT.DD Workshop
- INF-25-Ma-FVC-PBG Physics Based Graphics im WiSe 2025/2026
- Neueinrichtung Wahlpflichtmodule:
- INF-25-Ma-FTI-VirTe Virtualisation Techniques
- INF-25-Ma-FSA-STH Scheduling Theory
- INF-25-Ma-FSA-RTS Real-Time Systems
- INF-25-Ma-FVC-RL Robot Learning
- INF-25-Ma-FVC-TSP Touch Sensing and Processing
- INF-25-MINF Methoden der Informatiklehre
- Aussetzung Wahlpflichtmodule
- INF-25-Ma-FSC-FCDS Foundations of Concurrent and Distributed Systems im Sommersemester 2026
- INF-25-Ma-FSC-SFT Software Fault Tolerance im Sommersemester 2026
- Neueinrichtung Wahlpflichtmodule:
- INF-25-Ma-FHI-ART "Art and Code"
- INF-25-Ma-FHI-DD "Digital Design"
- INF-25-Ma-FTI-ACSR "Adaptive Computing Systems for Robotics"
- INF-25-Ma-FTK-AL "Advanced Logics"
- INF-25-Ma-FTK-ALAB "Algorithms Lab"
- INF-25-Ma-FTK-BMOEL "Building and Maintaining Ontologies in the Description Logic EL"
- INF-25-Ma-FTK-EXR "Introduction to Existential Rules"
- INF-25-Ma-FTK-FCA "Introduction to Formal Concept Analysis"
- INF-25-Ma-FTK-GaT "Algorithmic Game Theory"
- INF-25-Ma-FTK-GrT "Algorithmic Graph Theory"
- INF-25-Ma-FTK-RA "Randomized Algorithms"
- Aussetzung Wahlpflichtmodule
- INF-25-Ma-FSC-CONF "Confidential Computing" im Sommersemester 2026
- INF-25-Ma-FHI-IMIR "Interactive Multimedia Information Retrieval" im Sommersemester 2026
- INF-25-Ma-FTI-SOP "Structure and Operation Principle of Processors" im Sommersemester 2026
- Abkündigung Wahlpflichtmodule
- INF-25-Ma-FSP-IISD "Immersive and Interactive Software Development"
- INF-25-Ma-FHI-AIF "Audio Interfaces"
- INF-25-Ma-FVC-AVR "Advanced Virtual Reality"
- INF-25-Ma-FHI-AIM "Applied Immersive Media"
- INF-25-Ma-FHI-MMUI "Multimodal User Interfaces"
- Neueinrichtung Wahlpflichtmodule:
- INF-25a-Ma-FTK-LLM Large Language Models
- INF-25-Ma-FTK-MoL Modal Logic
- INF-25-Ma-FTK-KR Foundations of Knowledge Representation
- INF-25-Ma-FTK-FLP Foundations of Logic Programming
- INF-25-Ma-FTK-PT Proof Theory and Sequent Systems
- Anpassungen von Modulen:
- INF-25-Ma-FSA-EAMA Engineering Adaptive Mobile Applications
- INF-25-Ma-FSC-CONF Confidential Computing
- Abkündigung Wahlpflichtmodule:
- INF-25-Ma-FTK-ASAI Advanced Symbolic Artificial Intelligence
- INF-25-Ma-FTK-TI Advanced Theoretical Computer Science and Symbolic Artificial Intelligence
- INF-25-Ma-FTK-LLM Large Language Models
Prüfungsordnung
Für einen erfolgreichen Abschluss deines Studiums müssen die in den Modulbeschreibungen festgelegten Prüfungsleistungen absolviert werden. Die Prüfungsordnung legt dafür die Rahmenbedingungen fest und regelt bspw. die verschiedenen Prüfungsarten, die Anmeldungen zu den Prüfungsleistungen, Anrechnungen von außercurricular absolvierten Leistungen, Anmeldung, Form und Anfertigung der Abschlussarbeit sowie Ausgabe der Abschlussdokumente. Auch die Prüfungsordnung ist in den Amtlichen Bekanntmachungen der TU Dresden
Die Prüfungsordnung des Masterstudiengangs Computer Science (PO 2025) wurde am 27.05.2025 amtlich bekanntgemacht.
Ordnung über die Feststellung der Eignung (Eignungsfeststellungsordnung)
Die Zulassung zum Masterstudiengang hängt einerseits von den formalen Voraussetzungen ab (diese werden durch das Immatrikulationsamtes bzw. das International Office der TU Dresden geprüft) und andererseits vom Vorhandensein fachlicher Voraussetzungen. Mit der Eignungsfeststellungsordnung - veröffentlicht in den Amtlichen Bekanntmachungen der TU Dresden - ist das Verfahren zur fachlichen Zulassung geregelt sowie die Voraussetzungen festgelegt, die ein:e Bewerber:in nachweisen muss, um zum Studium im Masterstudiengang zugelassen zu werden.
Es werden Nachweise für Englischkenntnisse mindestens auf CEFR-Niveau B2 akzeptiert. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn:
- die Muttersprache der Bewerberin oder des Bewerbers Englisch ist oder
- der "Test of English as a Foreign Language" (TOEFL) mit mindestens
550/213/80 (schriftlich/computerbasiert/internetbasiert) Punkten bestanden
wurde oder - der IELTS-Test mit mindestens Level 6.0 bestanden wurde oder
- der UNIcert-Test mit mindestens Level II bestanden wurde oder
- ausreichende Englischausbildung im Rahmen der erworbenen Hochschulzugangsberechtigung oder/und des vorangegangenen Hochschulstudiums durch entsprechende Sprachzertifikate nachgewiesen
werden kann oder - ein durch den Zugangsausschuss festzusetzender Sprachtest, z. B. im Rahmen
des Eignungsgesprächs gemäß § 6, mit entsprechendem Minimalergebnis
bestanden wurde.
Es werden Nachweise für Englischkenntnisse mindestens auf CEFR-Niveau B2 akzeptiert. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn:
- das bisherige Studium vollständig in englischer Sprache (z.B. durch Angabe der Unterrichtssprache als „Medium of Instruction“, MOI) und in einem Land der Europäischen Union, Australien, Großbritannien, Norwegen, der Schweiz, Kanada, Neuseeland, USA, Hong Kong, Taiwan oder Singapur durchgeführt wurde oder
- der TOEFL-Test mit mindestens 550/213/80 (schriftlich/computerbasiert/internetbasiert) Punkten bestanden wurde oder
- der IELTS-Test mit mindestens Level 6.0 bestanden wurde oder
- der Cambridge English Test (z.B. CAE oder FCE) mit nachgewiesenen Kenntnissen mindestens auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) bestanden wurde oder
- der Pearson PTE Academic Test mit mindestens 60 Punkten bestanden wurde oder
- der UNIcert-Test mit mindestens Level II bestanden wurde oder
- im Zeugnis der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife das geforderte Englischniveau gemäß GER ausgewiesen ist oder
- Sprachzertifikate, die die entsprechende Englischausbildung im Rahmen des vorangegangenen Hochschulstudiums nachweisen, vorliegen oder
- ein durch den Zugangsausschuss festzusetzender Sprachtest mit entsprechendem Minimalergebnis bestanden wurde.
Die Nachweise müssen in deutscher oder englischer Übersetzung vorgelegt werden, sofern sie nicht in einer dieser Sprachen verfasst sind.