Studiendokumente
Inhaltsverzeichnis
Studienordnung
Die Studienordnung ist die juristische Grundlage deines Studiums. Sie regelt die Anforderungen und den Verlauf des Studiums im jeweiligen Studiengang und ist in den Amtlichen Bekanntmachungen der TU Dresden veröffentlicht.
Die Ordnung enthält
- neben dem eigentlichen Satzungstext
- die Modulbeschreibungen (vorläufig), die die strukturellen und inhaltlichen Details (zu erwerbende Kompetenzen, Lehr- und Lernformen, die zu absolvierende(n) Prüfungsleistung(en) für den erfolgreichen Abschluss eines Moduls etc.) der im Rahmen des Studiengangs zu absolvierenden Module festlegen, sowie
- den Studienablaufplan (vorläufig), d.h. eine Empfehlung, in welchem Semester welche Module absolviert werden sollten, damit das Studium innerhalb der Regelstudienzeit beendet werden kann.
Die Studienordnung des Masterstudiengangs Computer Science (PO 2025) wird demnächst amtlich bekanntgemacht und hier verlinkt.
Prüfungsordnung
Für einen erfolgreichen Abschluss deines Studiums müssen die in den Modulbeschreibungen festgelegten Prüfungsleistungen absolviert werden. Die Prüfungsordnung legt dafür die Rahmenbedingungen fest und regelt bspw. die verschiedenen Prüfungsarten, die Anmeldungen zu den Prüfungsleistungen, Anrechnungen von außercurricular absolvierten Leistungen, Anmeldung, Form und Anfertigung der Abschlussarbeit sowie Ausgabe der Abschlussdokumente. Auch die Prüfungsordnung ist in den Amtlichen Bekanntmachungen der TU Dresden
Die Prüfungsordnung des Masterstudiengangs Computer Science (PO 2025) wird demnächst amtlich bekanntgemacht und hier verlinkt.
Ordnung über die Feststellung der Eignung (Eignungsfeststellungsordnung)
Die Zulassung zum Masterstudiengang hängt einerseits von den formalen Voraussetzungen ab (diese werden durch das Immatrikulationsamtes bzw. das International Office der TU Dresden geprüft) und andererseits vom Vorhandensein fachlicher Voraussetzungen. Mit der Eignungsfeststellungsordnung - veröffentlicht in den Amtlichen Bekanntmachungen der TU Dresden - ist das Verfahren zur fachlichen Zulassung geregelt sowie die Voraussetzungen festgelegt, die ein:e Bewerber:in nachweisen muss, um zum Studium im Masterstudiengang zugelassen zu werden.
Es werden Nachweise für Englischkenntnisse mindestens auf CEFR-Niveau B2 akzeptiert. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn:
- die Muttersprache der Bewerberin oder des Bewerbers Englisch ist oder
- der "Test of English as a Foreign Language" (TOEFL) mit mindestens
550/213/80 (schriftlich/computerbasiert/internetbasiert) Punkten bestanden
wurde oder - der IELTS-Test mit mindestens Level 6.0 bestanden wurde oder
- der UNIcert-Test mit mindestens Level II bestanden wurde oder
- ausreichende Englischausbildung im Rahmen der erworbenen Hochschulzugangsberechtigung oder/und des vorangegangenen Hochschulstudiums durch entsprechende Sprachzertifikate nachgewiesen
werden kann oder - ein durch den Zugangsausschuss festzusetzender Sprachtest, z. B. im Rahmen
des Eignungsgesprächs gemäß § 6, mit entsprechendem Minimalergebnis
bestanden wurde.