FAQ
Häufig erreichen uns ähnliche Fragen. Damit es für euch einfacher ist, die Antworten zu finden, haben wir euch hier die meistgestellten Fragen zusammengestellt. Sollte eure Frage nicht dabei sein, dann schreibt uns gern eine E-Mail oder kommt vorbei!
PRÜFUNGEN
Wenn du zu einer angemeldeten Prüfung nicht erscheinst, gilt das als durchgefallener Versuch. Solltest du krank sein, kannst du jedoch das ärztiche Attest bis drei Tage nach der Prüfung nachreichen.
Im Grundstudium hast du eine Abmeldefrist von 5 Werktagen vor der Prüfung (das entspricht aufgrund des Wochenendes genau einer Woche), im Hauptstudium beträgt die Frist 3 Tage.
Die Einschreibung im Wintersemester ist immer Mitte Januar, die Einschreibung für das Sommersemester findet Ende Juni statt. Ihr erhaltet aber immer eine Erinnerungs-E-Mail, wen die Einschreibezeit beginnt.
Alle Altklausuren, die uns von Professor:innen zur Verfügung gestellt werden, laden wir in unserem OPAL-Kurs hoch. Hier findet ihr vor allem Prüfungen aus dem Grundstudium. Im Hauptstudium lohnt es sich, direkt bei euren Dozent:innen nachzufragen.
Wenn du durch die erste Prüfung eines Moduls fällst, musst du zuerst die zweite Prüfung des Moduls mitschreiben und erst, wenn danach das Modul immer noch als nicht bestanden gilt, kannst du die erste wiederholen.
Die erste Wiederholungsprüfung muss innerhalb eines Jahres angetreten werden, also spätestens nach zwei Semestern. Wenn du die Prüfung aber schon nach einem Semester nachschreiben möchtest, ist das natürlich auch möglich. Die zweite Wiederholungsprüfung musst du den nächstmöglichen Prüfungstermin wahrnehmen, im Grundstudium wäre das normalerweise ein Semester nach dem Zweitversuch. Die Frist kann durch ein Urlaubssemester, Mutterschutz/Elternzeit oder Krankheitsfall verschoben werden.
Exmatrikuliert wirst du erst, wenn du innerhalb von vier Semestern keine einzige Prüfungsleistung abgelegt hast. Solltest du vergessen haben, dich zu deiner Prüfung anzumelden, kannst du dich an das Prüfungsamt wenden. Dort kannst du für die Prüfungen nachgetragen werden. Aber bringe am besten ein Stück Kuchen mit, denn erfahrungsgemäß sind die Mitarbeiter:innen dann weniger genervt von eurer Vergesslichkeit. In manchen Fällen muss jedoch auch ein Antrag an den Prüfungsausschuss gestellt werden, in dem um Nachtragung gebeten wird. Wenn das für euch nötig wird, sagt euch das Prüfungsamt Bescheid.
Deinen Krankenschein musst du zusammen mit dem ausgefüllten Formular des Prüfungsamts innerhalb von drei Werktagen nach dem Prüfungstermin beim Prüfungsamt einwerfen.
Ein ganz normaler Krankenschein vom Hausarzt reicht aus. Erst bei vielen Krankmeldungen kann es passieren, dass das Prüfungsamt eine Krankschreibung von einem bestimmten Hausarzt fordert.
Im Grundstudium gibt es häufig einen Sammeltermin für jedes Fach, der über OPAL bekannt gegeben wird. Ansonsten musst du der/dem Modulverantwortlichen eine E-Mail mit der Bitte um Prüfungseinsicht schreiben, die dir auch gewährt werden muss. Auch für mündliche Prüfungen kannst du eine Einsicht beantragen.
Zur Einsicht darfst du Bücher, Mitschriften, aber auch ältere Studierende mitbringen. Während der Einsicht darfst du dir immer Notizen machen, Fotos sind bei uns an der Fakultät häufig nicht erlaubt. Nachträglich entdeckte Fehler dürfen nicht angerechnet werden, deine Note kann also nur besser werden. Solltest du bei einer Einsicht Probleme haben, kannst du dich gern an unsere studentischen Mitglieder im Prüfungsausschuss wenden.
STUDIENABLAUF
Wenn du am Tag der Seminargruppeneinschreibung aufgrund von Krankheit oder anderen relevanten Gründen verhindert bist, dann kannst du uns entweder eine E-Mail mit deinem Namen, deiner Matrikelnummer, deiner Immatrikulationsbescheinigung und einem Scan deines Personalausweises schicken oder du kannst jemandem eine Vollmacht ausstellen, dass er/sie dich einschreiben darf. Diese Person muss dann neben der Vollmacht eine Kopie deines Studentenausweises oder deiner Immatrikulationsbescheinigung und deines Personalausweises zur Einschreibung mitbringen. Wenn du uns eine E-Mail schreibst, wirst du von uns in eine der Seminargruppen nachgetragen.
Deinen Stundenplan erhältst du im ersten Semester von uns bei der Seminargruppeneinschreibung. Nach dem Tag der Einschreibung laden wir diesen auch auf unserer Website hoch. Hier findest du auch in den folgenden Semestern ungefähr zwei Wochen vor Semesterstart deine Stundenpläne. In den ersten vier Semestern richtet dieser sich nach der Seminargruppe, in die du am Tag der Einschreibung eingeschrieben wurdest.
Du bist nicht verpflichtet zu der Übung zu gehen, die in deinem Stundenplan steht, dieser ist lediglich eine Empfehlung und zeigt dir, wie du alle Übungen zeitlich in einer Woche unterbekommst. Natürlich kannst du auch andere Übungen besuchen, beachte lediglich, dass es in manchen Übungen zum Beispiel Lerngruppenaufgaben gibt, die nur in der Übung vorgestellt werden können, in die du dich zu Beginn des Semesters eingeschrieben hast.
Für deine Vertiefung entscheidest du dich in der Regel vor dem fünften Semester und gehst dann einfach zu den entsprechenden Vorlesungen. Dem Prüfungsamt kannst du deine Entscheidung auf zwei Wegen mitteilen: zum Einen, wenn du dein Zwischenzeugnis beantragst, dann wird deine Vertiefung direkt notiert. Wenn du dies im fünften Semester nicht machst, musst du vor der Prüfungseinschreibung im Wintersemester dieses Formular ausfüllen und beim Prüfungsamt einwerfen.
Es existieren keine Vertiefungen, sondern nur Wahlpflichtmodule. Das erste existiert im 5. und 6. Semester, dabei sind insgesamt 8 SWS aus dem Lehrveranstaltungskatalog zum Modul WW-G12, der vom Prüfungsamt bereitgestellt wird, zu wählen. Im Stundenplan sind die Fächer mit VW gekennzeichnet. In welchem Semester dabei welcher Umfang der Wahlpflichtmodule (2:2, 1:3, 4:0) abgelegt wird, ist nicht relevant. Im 8. und 9. Semester gibt es dann nur noch Wahlpflichtbereiche (Grundlagen & Methoden und Angewandte Werkstoffwissenschaft). Insgesamt müssen hier in den zwei Semestern 50 LP erworben werden, davon mindestens 25 LP aus dem Bereich Grundlagen und Methoden. Welches Modul dabei wie viele LP ergibt, steht im Studienablaufplan. Allgemein gilt für alle Wahlpflichtbereiche, dass man natürlich auch mehr belegen kann als gefordert. Von welchem Modul dann allerdings die Note eingeht, kann man sich nicht aussuchen - hier gilt, wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Alles was zusätzlich belegt wird, kann man sich jedoch als Zusatzleistung anrechnen lassen. Die Anmeldung dazu erfolgt mittels eines Formulars über das Prüfungsamt.
Mit diesem Wechsel änderst du offiziell deinen Studiengang. Das bedeutet, du musst dich bei selma für den neuen Studiengang bewerben, beachte hierbei die Bewerbungsfristen. Außerdem musst du dieses Formular rechtzeitig beim Prüfungsamt abgeben, damit deine bisherigen Prüfungsleistungen anerkannt werden. Wir empfehlen den Wechsel nach dem zweiten oder vierten Semester, da du laut Studienablaufplan hier keine offenen Module hast.
Bei uns gibt es genau einen Masterstudiengang bei uns an der Fakultät, den Master Textil- und Konfektionstechnik. Ansonsten hast du die Möglichkeit, bei uns ein Aufbaustudium zu machen. Dieses geht in Semester länger als ein Master und du beendest das Studium mit dem Diplomtitel. Das Aufbaustudium bieten wir für Maschinenbau und Verfahrens- und Naturstofftechnik an.
Ja, das ist kein Problem.
Das ist für dein Studium kein Problem. Du kannst 3 Semester länger als Regelstudienzeit studieren, ohne, dass es Folgen für dich hat. Allerdings kann es zu Problemen für deinen Bafög-Leistungsnachweis kommen.
Eine Anmeldung für das Praktikum ist nicht notwendig. Für das jeweilige Unternehmen bzw. die jeweilige Institution, bei der du dich bewirbst, ist es allerdings häufig von Interesse bescheinigt zu bekommen, dass es sich bei dem zu absolvierenden Praktikum in den ersten vier Monaten um ein Pflichtpraktikum handelt. Dafür gibt es auf der Website des Praktikantenamts ein entsprechendes Formular, welches du ausfüllen und im Praktikantenamt unterschreiben lassen musst.
Nachdem du dein Praktikum absolviert hast, musst du nachweisen, dass du die in der Praktikumsordnung vorgeschriebene Praktikumszeit (bedenke, dass Urlaubs-, Freier und Krankentage entsprechend nachgearbeitet werden müssen) absolviert hast.
Dafür gibt es auf der Website des Praktikantenamts ebenfalls ein entsprechendes Formular. Dieses Formular musst du dann durch dein Praktikumsunternehmen bzw. deine Praktikumsinstitution ausfüllen und mit dem Firmenstempel bestätigen lassen.
Hinsichtlich der Projektarbeit musst du die Schnittstelle zwischen Unternehmen und Universität sein. Die Aufgabenstellung für deine Projektarbeit zum Fachpraktikum kommt von der Universität und nicht von dem Unternehmen. Am besten, du wendest dich zeitnah an einen zu den Tätigkeiten deiner Praktikumsstelle passenden Lehrstuhl. Für den jeweiligen Lehrstuhl sind Projektarbeiten von Interesse, die die eigene wissenschaftliche Forschung voranbringen. Daher ist es wichtig, dass du als Schnittstelle fungierst, damit ein Thema für die Arbeit gefunden werden kann, das sowohl für das jeweilige Unternehmen als auch für den jeweiligen Lehrstuhl zielführend ist.
Da es sich bei der Projektarbeit zum Fachpraktikum um eine wissenschaftliche Arbeit handelt, gelten die generellen Richtlinien des wissenschaftlichen Arbeitens. Hinsichtlich des Umfangs kann keine allgemeingültige Aussage gemacht werden. Der Umfang variiert in Abhängigkeit von dem betreuenden Lehrstuhl und von der entsprechenden Thematik. Die jeweiligen Lehrstühle haben meistens entsprechende Vorlagen für wissenschaftliche Arbeiten. Auch unsere Fakultät hat eine Richtlinie für das Erstellen von Belegarbeiten.
In Absprache mit dem jeweiligen Lehrstuhl ist es auch möglich die Projektarbeit nach dem Fachpraktikum zu schreiben.
Du musst die Projektarbeit nicht im HISQIS anmelden. Die Bewertung deiner Arbeit wird von dem jeweiligen Lehrstuhl an das Prüfungsamt übermittelt.
Alle wichtigen Informationen zur Beantragung eines Urlaubssemesters findest du hier. Derzeit werden folgende Gründe für eine Beurlaubung anerkannt: Absolvierung eines Praktikums im In- oder Ausland, Studium im Ausland, eigene Krankheit und Mutterschaft oder Elternzeit. Während des Urlaubssemesters hast du trotzdem die Möglichkeit Studien- und Prüfungsleistungen abzulegen. Die Zeit des Urlaubssemesters wird jedoch nicht auf deine Fachsemesterzahl addiert, weshalb sich die Förderungshöchstdauer beim Bafög um die entsprechende Zeit erhöht.
Bei einer Beantragung vor Semesterbeginn kannst du selbst entscheiden, ob du das Semesterticket nutzen möchtest. Dein Studentenausweis gilt dann nicht als Fahrkarte.
Wenn du das Semesterticket nicht nutzen willst, hast du zwei Möglichkeiten:
Bei einer Beantragung des Urlaubssemesters vor Überweisung des Semesterbeitrags kannst du dich gegen das Semesterticket entscheiden und weniger überweisen. Solltest du den Semesterbeitrag überwiesen haben, kannst du dich an den StuRa wenden und nachfragen, ob eine Rückerstattung des Teilbetrags möglich ist. Du kannst nicht einfach weniger überweisen, damit würdest du exmatrikuliert werden.
Wenn du kein Bafög beziehst, ist das erstmal kein Problem. im 14. Fachsemester musst du jedoch das erste Mal die Diplomarbeit einreichen, schaffst du dies nicht, fällst du automatisch durch den Erstversuch. Zwei Semester steht dann der Zweitversuch an und den Drittversuch gibt es bei uns nur auf Antrag. Bis dahin solltest du dein Studium also zu einem Ende gebracht haben.
Für alle, die ins Ausland gehen möchten, haben wir eine extra Seite bei uns eingerichtet, wo ihr alle wichtigen Informationen findet,
Elternzeit kannst du dir mithilfe von Urlaubssemestern gutrechnen lassen. Wie Urlaubssemester funktionieren, findest du weiter oben schon.
FRAGEN ZUM FSR UND ALLGEMEINE TIPPS
Jede_r Hausmeister_in nimmt Fundsachen entgegen. Du kannst Fundsachen aber auch gern zu uns bringen, wir bringen unsere Fundkiste regelmäßig zu unserem Hausmeister, der diese dann weitergibt an das zentrale Fundbüro der TU.
FSR-Wahlen finden jeden November statt. Um in den FSR gewählt zu werden, musst du vorher die Wahlunterlagen ausfüllen und einreichen, diese bekommst du ab Mitte Oktober bei uns oder im StuRa. Damit landest du auf der Wahlliste und kannst von deinen Kommiliton_innen gewählt werden.
Als FSR-Mitglied bist du für deine Kommiliton:innen Ansprachpartner:in für alle Fragen rund um das Studium. Du vertrittst die studentischen Interessen, zum Beispiel in verschiedenen Gremien und solltest über fachliche und hochschulpolitische Themen informiert sein. Auch die Unterstützung der Studienanfänger:innen gehört zu deinen Aufgaben.
Gremiensemester bekommen alle bescheinigt, die in ein offizielles Gremium der Fakultät oder der Universität entsendet oder gewählt sind, dazu zählt auch der Fachschaftsrat. Für die ersten zwei aktiven Semester erhältst du ein Gremiensemester, insgesamt kannst du maximal drei erhalten.
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...im StuRa zu sitzen?
Nein, wenn du Lust auf den StuRa hast, kannst du gern bei unserer Konstituierenden Sitzung vorbeikommen und dich zur Wahl stellen.
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...in der StuKo / dem FakRa zu sitzen?
Nein. Der Fakultätsrat (FakRa) wird parallel zum FSR von allen Studierenden gewählt, hier kann sich jede_r aufstellen. In die StuKos entsenden wir in unserer Konstituierenden Sitzung und auch hier können sich alle freiwillig bei uns melden, die Interesse an der Arbeit in einer StuKo haben.
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...im FSR mitwirken zu können?
Nein, wir haben auch assoziierte Mitglieder, die uns unterstützen. Assoziierte haben die gleichen Rechte, nur kein Stimmrecht auf unseren Sitzungen.
Natürlich! Bei den meisten unserer Veranstaltungen freuen wir uns über externe Helfer_innen, vor allem bei der Erstsemestereinführung. Wenn du Interesse hast uns zu unterstützen, dann trag dich doch in unseren Helfer:innenpool ein, diesen findest du hier.
Bei tiefergehenden Fragen, schreibe uns gern eine E-Mail an , dann bekommst du zeitnah eine Antwort von uns oder wir vereinbaren einen Termin mit dir, sollte die Problematik komplizierter sein. Oder komme doch einfach zu unseren Öffnungszeiten im Büro vorbei. Diese findest du als Aushang vor dem Büro oder auf unserer Facebookseite.
In deinem TU-Mail-Postfach gehst du oben rechts auf das Zahnrad und wählst dort Optionen. Bei dem Punkt “E-Mail organisieren klickst du auf das “+” und “Neue Regel für eingehende Nachrichten erstellen”. Es öffnet sich ein neues Fenster. Den Namen der neuen Regel kannst du dir aussuchen, im zweiten Fenster wählst du “auf alle Nachrichten anwenden” und im dritten “Nachricht umleiten an”. Im letzten Schritt musst du nur noch deine aktuelle E-Mail-Adresse angeben.
Für Fragen in Mathe gibt es den Lernraum Mathematik. Dieser findet Montag bis Donnerstag von 15:00 bis 18:00 Uhr im Willersbau statt, hier findet ihre kompetente Tutor:innen, die dir bei deinen Matheaufgaben helfen können. Für alle technischen Fächer gibt es den Lernraum Maschinenwesen. Dieser findet jeden Donnerstag in der 6. und 7. Stunde im Zeunerbau statt.
Das Schreibzentrum der TU Dresden (SZD) ist für Studierende die zentrale Anlaufstelle zum Thema wissenschaftliches Schreiben im Studium. Zu den Angeboten zählen Workshops zu verschiedenen Schlüsselkompetenzbereichen, individuelle Schreibberatung, Lern- und Schreibgruppen, der Schreibmarathon und die Lange Nacht des Schreibens.
MODULE UND AQUA
Aqua-Module dienen dazu Kenntnisse auf den Gebieten der Sozialwissenschaft, Umweltschutz, Arbeitswissenschaft, Wirtschaft oder Sprachkenntnisse zu erlangen. Hierbei könnt ihr relativ frei wählen, welche Module ihr belegen wollt. Bedingung ist nur, dass am Ende die SWS-Anzahl stimmt und ihr eine Mindestleistungspunkteanzahl belegt habt. Außerdem müsst ihr in den Fächern eine Prüfungsleistung ablegen.
Ähnlich wie bei den Aqua-Modulen könnt ihr euch eure Module hier relativ frei wählen. Sie sollten jedoch einen technischen Hintergrund haben, alle Module unserer Fakultät, die nicht in deinem Studienablaufplan enthalten sind, kannst du somit auswählen. Aber auch Module zum Beispiel der Fakultät Elektrotechnik sind hierfür geeignet. Auch hier müssen SWS-Anzahl und Leistungspunktezahl stimmen.
Neue Fächer müssen mit folgendem Formular beim Prüfungsamt angemeldet werden. Die Frist endet jedes Semester eine Woche nach Semesterbeginn.
Für Sprachkurse kannst du dich bei LSK online einschreiben. Die Sprachkurseinschreibung ist immer ab eine Woche vor Semesterbeginn freigeschalten, aber beachte, dass du für einige Fortgeschrittenenkurse einen Sprachtest machen musst.
Im ersten Semester musst Du 2 SWS Sprachkurs belegen. In der Studienordnung steht allerdings nicht, welche Sprache belegt werden muss, nur das der Kurs auf der Stufe "EBW 1- Einführung in die Berufs- und Wissenschaftssprache" sein muss. Die Sprache ist frei wählbar.
Du kannst dir belegte Sprachkurse als AQUA-Fächer anrechnen lassen, indem du einen formlosen Antrag an das Prüfungsamt stellst. In diesem musst du schildern, warum du dir die Module nachträglich anerkennen lassen möchtest.
Für deinen Sprachkurs im ersten Semester musst du dich nicht nur LSK-Online eintragen, sondern auch im Hisquis anmelden.
Für mögliche Exkursionen gibt es leider keine zentrale Seite. Um Termine in Erfahrung zu bringen, musst du die Lehrstühle einzeln kontaktieren oder zum Beispiel bei Initiativen wie bonding nachfragen. Auch wir haben keine Liste.