Habilitieren
Die Habilitation dient der Feststellung der besonderen Befähigung zur Forschung und zur eigenständigen Lehre in einem bestimmten Fach oder Fachgebiet (Lehrbefähigung). Mit der Habilitation wird gleichzeitig die Lehrbefugnis zuerkannt.
Nach erfolgreicher Habilitation wird dem Bewerber der akademische Grad eines habilitierten Doktors der Fakultät Maschinenwesen verliehen und der Doktorgrad wird um den Zusatz „habil.“ ergänzt.
Die Beantragung der Bezeichnung "Privatdozent" ist mit einem erfolgreich abgeschlossenen Habilitationsverfahren möglich.
- Gemeinsame Habilitationsordnung der TUD vom 14.02.1996.
- Richtlinie zur Gestaltung von Habilitationen
- Ordnung zur Verleihung der Bezeichnung "Privatdozent"vom 23.11.2014