Gleichstellung und Chancengleichheit an Bereich und Fakultät Medizin
Inhaltsverzeichnis
Womit befasst sich die Gleichstellung?
Gleichstellung bzw. Chancengleichheit ist ein Querschnittsthema, welches alle Aspekte des (beruflichen) Lebens betrifft. Die Gleichstellungsbeauftragten wirken auf die Herstellung von Chancengleichheit im Hochschulkontext hin. Kern dieser Arbeit ist die Beratung und Unterstützung der Fakultät bei der Durchsetzung des gesetzlichen Auftrags zur Gleichstellung der Geschlechter. Dabei liegt ein Schwerpunkt auf der Erhöhung der Geschlechteranteile auf den Karrierestufen, auf denen sie jeweils unterrepräsentiert sind, sowie auf der Erhöhung des Frauenanteils in den Leitungsgremien und Kommissionen der Fakultät. Die Gleichstellungsarbeit fokussiert aber auch auf die Herstellung der Chancengleichheit für alle Mitglieder der Fakultät und damit vor allem für unterrepräsentierte oder marginalisierte Gruppen.
Aufgaben und Rechte der Gleichstellungsbeauftragten
Die gesetzliche Rahmung für das Amt und die Aufgabenbeschreibung stellen das Hochschulrahmengesetz (HRG) und das Sächsische Hochschulfreiheitsgesetz (SächsHSFG). Weitere Aspekte ergeben sich auch aus dem Sächsischen Frauenfördergesetz (SächsFFG). Auf Hochschulebene sind die Grundordnung, Wahlordnung und Berufungsordnung der TU Dresden sowie die Fakultäts- und Bereichsordnungen maßgeblich. Verbindliche Dokumente sind zudem das Gleichstellungskonzept der TU Dresden, der Frauenförderplan der TU Dresden sowie der Gleichstellungsplan des Bereichs Medizin. Nachfolgend sind die wichtigsten Aufgaben und Rechte der dezentralen Gleichstellungsbeauftragten aufgelistet:
- Mitglied des Bereichs- bzw. Fakultätsrats mit Stimm-, Rede- und Antragsrecht
- beratendes Mitglied der Senatskommission "Gleichstellung und Diversity Management" mit Rede- und Antragsrecht
- Erfassung des Ist-Zustandes der Gleichstellung im Bereich bzw. in der Fakultät
- Beratung der Bereichs- und Fakultätsleitung bei der Erarbeitung und Umsetzung von Maßnahmen zur Sicherung der Chancengleichheit in Forschung und Lehre
- Beratung der Bereichs- und Fakultätsleitung bei der Erarbeitung familienfreundlicher Arbeits- und Studienbedingungen
- Einflussnahme auf Ausschreibungstexte und Teilnahme an Berufungsverfahren mit Rede- und Antragsrecht
- Stellungnahme zu Förderanträgen, z.B. im Habilitationsprogramm der Medizinischen Fakultät für Frauen oder bei Anträgen auf Wiedereinstiegsstipendien
- Individuelle Beratung, z. B. zu Diskriminierung oder Familienfreundlichkeit
Aktuelles
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