Promotion an der Medizinischen Fakultät Carl Gustav Carus (Dr. med.)
Wir freuen uns, dass Sie an der Medizinischen Fakultät promovieren möchten. Auf dieser Webseite finden Sie alle wichtigen Informationen zu diesem Vorhaben.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Zulassungsvoraussetzungen (Promotions- und Studienordnungen)
- 2. Antrag auf Annahme als Doktorand:in (Zulassung)
- 3. Amtliche Beglaubigungen und Äquivalenzprüfung ausländischer Hochschulabschlüsse
- 4. Immatrikulation ins Promotionsstudium
- 5. Formatvorlage für Dissertationen
- 6. Eröffnung des Promotionsverfahrens
- 7. Führungszeugnis
- 8. Abgeschlossene Promotionen und Alumni Netzwerk
1. Zulassungsvoraussetzungen (Promotions- und Studienordnungen)
Die Anforderungen der Medizinischen Fakultät an die Bewerber:innen für eine Promotion zur Erlangung des akademischen Grades Doktor der Medizin (Doctor medicinae, Dr. med.) sind in § 6 der Promotionsordnung vom 12.06.2020 formuliert. Die Zulassung zur Promotion setzt voraus:
- grundsätzlich die bestandene Ärztliche Prüfung
Abweichend davon können Studierende der Medizin bereits während des Hochschulstudiums zur Promotion zum Dr. med. zugelassen werden, wenn sie den erfolgreichen Abschluss des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Vorprüfung nachweisen.
Zudem benötigen Sie eine:n Hochschullehrer:in der Medizinischen Fakultät, der:die sich bereit erklärt, die wissenschaftliche Betreuung Ihrer Promotion zu übernehmen.
2. Antrag auf Annahme als Doktorand:in (Zulassung)
Die Zulassung zur Promotion erfolgt auf Antrag an den Promotionsausschuss der Fakultät gemäß § 7 der Promotionsordnung vom 12.06.2020. Die Aufnahme in die Doktorandenliste ist mit der Verpflichtung der Bewerber:innen verbunden, innerhalb der nächsten fünf Jahre an der Medizinischen Fakultät zu promovieren.
Geltende Ordnungen, Dokumente und Gremien
Promotionsordnung Dr. med. vom 12.06.2020
Bitte berücksichtigen Sie die zur Promotionsordnung geltende
Durchführungsbestimmungen (Dr. med. - 12.06.2020) und das zu führende MeDDiss - Logbuch.pdf
Bei Fragen zu MeDDiss wenden Sie sich bitte direkt an Frau Dr. Corina Oswald (-11735)
Module des LCWiss-Kurses oder auch der gesamte Kurs kann für das Promotionslogbuch absolviert und angerechnet werden lassen
https://bildungsportal.sachsen.de/opal/auth/RepositoryEntry/25902514179/CourseNode/1713148556041135007
Termine und Anmeldungen für das Online-Seminar "Gute wissenschaftliche Praxis" unter: https://elearning.med.tu-dresden.de/moodle/course/view.php?id=522
Beantragung (Promovendus)
Die Beantragung der Annahme als Doktorand:in erfolgt ab sofort und ausschließlich über das Online-System Promovendus. Um sich in Promovendus einloggen zu können benötigen Sie ein gültiges ZIH-Benutzerkonto1.
Über Promovendus wird ein Antragsdokument für die Annahme als Doktorand:in erstellt, welches Sie zusammen mit den notwendigen Dokumenten an der Medizinischen Fakultät einreichen müssen:
Technische Universität Dresden
Medizinische Fakultät Carl Gustav Carus
SG Akademische Graduierung
Haus 40 – Dekanat
Fetscherstraße 74 - PF 124
01307 Dresden
E-Mail:
Dokumente
Bitte beachten Sie, dass nur vollständig ausgefüllte Anträge inkl. aller geforderter Unterlagen bearbeitet werden können!
Folgende Dokumente müssen zusammen mit dem Antrag auf Annahme als Doktorand:in eingereicht werden:
- Zulassungsrelev. Studium abgeschlossen: Amtlich beglaubigte Kopie und ggf. Übersetzung in Deutsch oder Englisch der zulassungsrelevanten Hochschulabschlussurkunde
- Zulassungsrelev. Studium abgeschlossen: Amtlich beglaubigte Kopie und ggf. Übersetzung des Zeugnisses und der Fächerübersichten mit Noten des zulassungsrelevanten Hochschulabschlusses
- Laufendes Studium: Nachweis des erfolgreichen Abschlusses des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung Vorprüfung
- Amtlich beglaubigte Kopie und ggf. Übersetzungen in Deutsch oder Englisch aller weiteren Hochschulabschlussurkunden und –zeugnisse mit Fächerübersicht
- Einfache Kopie des Zeugnisses der allgemeinen Hochschulreife (i.d.R. Abitur)
- Aktueller Lebenslauf (CV) mit wissenschaftlichem Werdegang, ggfs. Veröffentlichungsverzeichnis und Unterschrift einschließlich urkundliche Nachweise über bereits absolvierte zusätzliche Studien oder Examina in amtlich beglaubigter Form
- Kopie der Betreuungsvereinbarung mit Unterschrift des fachlich zuständigen und verantwortlichen Hochschullehrenden der Fakultät inklusive Unterschrift des:der Fachhochschullehrers:in bei kooperativen Verfahren
- Schriftlicher Nachweis (Quittung) darüber, dass ein an die Fakultät zu übersendendes Führungszeugnis gemäß § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) bei der zuständigen Meldebehörde beantragt worden ist
3. Amtliche Beglaubigungen und Äquivalenzprüfung ausländischer Hochschulabschlüsse
Für die Annahme als Doktorand:in benötigen Sie beglaubigte Kopien und ggf. beglaubigte Übersetzungen Ihrer Hochschulzeugnisse sowie beglaubigte Fächerübersichten mit Noten. Hinweise zu Beglaubigungen von Urkunden, die nicht von der TU Dresden ausgestellt wurden, finden Sie auf der Webseite der Beglaubigungsstelle der TU Dresden.
Sollten Sie einen Studienabschluss im Ausland erworben haben oder eine ausländische Staatsbürgerschaft besitzen, so werden Ihre Unterlagen nach Beantragung der Annahme als Doktorand:in von der Medizinischen Fakultät zur Äquivalenzprüfung an das Akademische Auslandsamt geschickt. Die Online Datenbank www.anabin.de ermöglicht Ihnen, sich vorab über die Äquivalenz Ihres Studienabschlusses zu informieren
4. Immatrikulation ins Promotionsstudium
Um einen Antrag auf Immatrikulation zum Promotionsstudium zu stellen, nutzen Sie bitte folgende Webseite des Immatrikulationsamtes.
Ein:e Bewerber:in kann nur dann als Promotionsstudierende an der Medizinischen Fakultät immatrikuliert werden, wenn er:sie als Doktorand:in durch den Promotionsausschuss in die Doktorandenliste der Fakultät aufgenommen wurde. Die Immatrikulation ist freiwillig.
Weitere Informationen finden Sie auf den Webseiten des Immatrikulationsamtes.
Die Immatrikulationsordnung der TU Dresden finden Sie hier .
5. Formatvorlage für Dissertationen
Zur Unterstützung bei der Erstellung der Dissertation stellt die Medizinische Fakultät eine Word-Formatvorlage zur Verfügung. Diese enthält die wesentlichen formalen Vorgaben für den Aufbau und die Gestaltung der Promotionsschrift.
Grundsätzlich sind für die gesamte Arbeit die folgenden Formatvorgaben einzuhalten: Schriftart Arial, Schriftgröße 11, Zeilenabstand 1,5 sowie Seitenränder von 2,5 bis 3 cm. Die Dissertation ist im Format A4 anzufertigen und kann ein- oder beidseitig gedruckt werden. Die Gliederung der Arbeit erfolgt in der Regel in die Kapitel Einleitung, Material und Methoden, Ergebnisse sowie Diskussion. Darüber hinaus sind die erforderlichen Verzeichnisse (Inhalts-, Abkürzungs-, Abbildungs- und Tabellenverzeichnis), die geltende Zitierrichtlinie sowie eine Zusammenfassung und ein Summary zu berücksichtigen.
Die Deckblätter (Seite 1 und 2) sind entsprechend den Vorgaben der jeweils gültigen Promotionsordnung zu gestalten. Die Erklärungen zur Eröffnung (Anlage 1 und Anlage 2) sind Bestandteil der Promotionsschrift und unterschrieben einzubinden. Die gebundene Fassung ist als Hardcover einzureichen.
Die Verwendung der bereitgestellten Formatvorlage wird empfohlen, um die formalen Anforderungen der Medizinischen Fakultät vollständig zu erfüllen.
Formatvorlage kumulative Dissertation
Anlage 1: Erklärungen zur Eröffnung des Promotionsverfahren
Anlage 2: Bestätigung über die Einhaltung der aktuellen gesetzlichen Vorgaben
Anlage 3: Grundsätze für die Bewertung
6. Eröffnung des Promotionsverfahrens
Die Beantragung der Eröffnung des Promotionsverfahrens erfolgt über das Online-System Promovendus. Um sich in Promovendus einloggen zu können benötigen Sie ein gültiges ZIH-Benutzerkonto1.
Über Promovendus wird ein Antragsdokument für die Eröffnung des Promotionsverfahrens erstellt, welches Sie an der Medizinischen Fakultät einreichen müssen:
Technische Universität Dresden
Medizinische Fakultät Carl Gustav Carus
SG Akademische Graduierung
Haus 40 – Dekanat
Fetscherstraße 74 - PF 124
01307 Dresden
E-Mail:
Bitte beachten Sie, dass Sie außerdem folgende Dokumente zusammen mit dem Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahren einreichen müssen:
- Drei gebundene Exemplare der Dissertation, in deutscher oder englischer Sprache gemäß Absprache mit dem/der wiss. Betreuer/in
- Eine elektronische Version der Dissertation auf einem Datenträger
- Drei gedruckte Exemplare der Zusammenfassung jeweils in deutscher und englischer Sprache (jeweils maximal 1000 Wörter) - entgegen der Promotionsordnung und im Sinne des Umweltschutzes reichen uns jeweils drei Exemplare aus!!!
- Tabellarischer Lebenslauf (CV) mit wissenschaftlichem Werdegang und Unterschrift
- Verzeichnis der wissenschaftlichen Veröffentlichungen
- Schriftlicher Nachweis (Quittung) darüber, dass ein an die Fakultät zu übersendendes Führungszeugnis gemäß § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz (BZRG), bei der zuständigen Meldebehörde beantragt worden ist
Sowohl die Dissertation als auch die Verteidigung der Dissertation kann in deutscher oder in englischer Sprache verfasst bzw. durchgeführt werden. Informationen zur Vorbereitung der Verteidigung finden Sie auf diesem Merkblatt.
Bitte beachten Sie außerdem: Nach erfolgreicher Verteidigung ist jeder Doktorand verpflichtet innerhalb einer Frist von 3 Monaten entweder 5 gedruckte Exemplare seiner Dissertation in gebundener Form in der SLUB Dresden - Bibliothek Fiedlerstraße / Medizin abzugeben oder seine Arbeit online auf dem Dokumentenserver (Qucosa; http://www.qucosa.de) der SLUB zu publizieren. Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte den Hinweisen zur Veröffentlichung von Dissertationen der Medizinischen Fakultät.
Hinweise zur Veröffentlichung von Dissertationen der Medizinischen Fakultät
Bei elektronischer Veröffentlichung der Dissertation muss die Deposit-Lizenz abgegeben werden:
7. Führungszeugnis
Für die Beantragung der Annahme als Doktorand:in sowie der Eröffnung des Promotionsverfahrens benötigen Sie jeweils einen schriftlichen Nachweis (Quittung) darüber, dass ein an die Fakultät zu übersendendes Führungszeugnis gemäß § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) bei der zuständigen Meldebehörde beantragt worden ist. Das Führungszeugnis ist ca. 3 Monate gültig und kann am Tag des Einreichens der Unterlagen für die Aufnahme als Doktorand/in oder für die Eröffnung des Promotionsverfahrens beantragt werden. Bei Beantragung des Führungszeugnisses muss folgende Adresse angegeben werden:
Technische Universität Dresden
Medizinische Fakultät Carl Gustav Carus
SG Akademische Grade
Fetscherstr. 74
01307 Dresden
8. Abgeschlossene Promotionen und Alumni Netzwerk
Die bisher abgelegten Promotionen ab dem Jahr 2012 können im Promotionsarchiv eingesehen werden.
Die Registrierung für das Alumni Netzwerk speziell für Nachwuchswissenschaftler:innen kann jederzeit im Online-System Promovendus erfolgen. Sofern Sie kein gültiges ZIH-Benutzerkonto mehr besitzen, nutzen Sie bitte den Alumni-Bogen. Die Registrierung ist selbstverständlich freiwillig.
Des Weiteren möchten wir Sie auf das allgemeine Alumninetzwerk der TU Dresden hinweisen.
Fußnoten
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Mitarbeiter:innen der TU Dresden und immatrikulierte Studierende erhalten automatisch ein ZIH-Benutzer-Login. Sofern Sie noch kein ZIH-Benutzer-Login besitzen, können Sie über Ihre:n betreuende:n Hochschulprofessor:in ein sogenanntes ZIH-Gast- Login beantragen. Den Antrag finden Sie auf der Webseite des Zentrums für Informationsdienste und Hochleistungsrechnen (ZIH) der TU Dresden. Ihr Zentraler Ansprechpartner für alle Fragen und Probleme mit Ihrem ZIH-Benutzerkonto ist der Service Desk der TU Dresden.