Promotion an der Medizinischen Fakultät Carl Gustav Carus (Dr. med. dent.)
Wir freuen uns, dass Sie an der Medizinischen Fakultät promovieren möchten. Auf dieser Webseite finden Sie alle wichtigen Informationen zu diesem Vorhaben.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Zulassungsvoraussetzungen (Promotions- und Studienordnungen)
- 2. Antrag auf Annahme als Doktorand:in (Zulassung)
- 3. Amtliche Beglaubigungen und Äquivalenzprüfung ausländischer Hochschulabschlüsse
- 4. Immatrikulation ins Promotionsstudium
- 5. Zusatzleistungen
- 6. Hinweise zur Dissertation
- 8. Führungszeugnis
- 9. Abgeschlossene Promotionen und Alumni Netzwerk
1. Zulassungsvoraussetzungen (Promotions- und Studienordnungen)
Die Anforderungen der Medizinischen Fakultät an die Bewerber/innen für eine Promotion zur Erlangung des akademischen Grades Doktor der Zahnmedizin (Doctor medicinae dentariae, Dr. med. dent.) sind in §6 der Promotionsordnung vom 24.07.2011 formuliert. Die Zulassung zur Promotion setzt voraus:
- grundsätzlich die bestandene Ärztliche Prüfung
oder
- ein abgeschlossenes Hochschulstudium in einem universitären Studiengang voraus (in der Regel mit Erwerb des Staatsexamens, Diplom-, Master- oder Magistergrads mit einer wissenschaftlichen Abschlussarbeit).
Abweichend davon können Studierende der Medizin bereits während des Hochschulstudiums zur Promotion zum Dr. med. dent. zugelassen werden, wenn sie den erfolgreichen Abschluss des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Vorprüfung nachweisen.
Zudem benötigen Sie eine/n Hochschullehrer/in/der Medizinischen Fakultät, der/die sich bereit erklärt, die wissenschaftliche Betreuung Ihrer Promotion zu übernehmen.
2. Antrag auf Annahme als Doktorand:in (Zulassung)
Die Zulassung zur Promotion erfolgt auf Antrag an den Promotionsausschuss der Fakultät gemäß § 7 der Promotionsordnung vom 12.06.2020. Dabei prüft der Promotionsausschuss, ob die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind. Die Aufnahme in die Doktorandenliste ist mit der Verpflichtung der Bewerber:innen verbunden, innerhalb der nächsten fünf Jahre an der Medizinischen Fakultät zu promovieren.
Hier finden Sie die gültigen Ordnungen, Dokumente und Gremien:
Alle Promotionsvorhaben, die durch Abgabe des Antrags auf Annahme als Doktorandin bzw. Doktorand bis einschließlich zum 13.08.2020 ordnungsgemäß angemeldet worden sind, fallen noch unter die bis dahin geltende Ordnung.
Promotionsordnung Dr. med. dent. (ALT) vom 24.07.2011
Promotionsvorhaben, die durch Abgabe des Antrags auf Annahme als Doktorandin bzw. Doktorand ab 14.08.2020 angemeldet werden, fallen automatisch unter die neue Promotionsordnung.
Promotionsordnung Dr. med. dent. (NEU) vom 12.06.2020
Bitte berücksichtigen Sie die zur neuen Promotionsordnung geltende
Durchführungsbestimmung (Dr. med. dent. - 12.06.2020)
und das zu führende MeDDiss - Logbuch.pdf.
- Bei Fragen zu MeDDiss wenden Sie sich bitte direkt an Frau Dr. Corina Oswald (-11735)
- Termine und Anmeldungen für das Online-Seminar "Gute wissenschaftliche Praxis" unter: https://elearning.med.tu-dresden.de/moodle/course/view.php?id=522
Die Beantragung der Annahme als Doktorand/in erfolgt ab sofort über das Online-System Promovendus.
Promovendus ist jederzeit über Internet erreichbar. Um sich in Promovendus einloggen zu können benötigen Sie ein gültiges ZIH-Benutzerkonto.
Mitarbeiter/innen oder immatrikulierte Studierende erhalten automatisch ein ZIH-Benutzer-Login. Sofern Sie noch kein ZIH-Benutzer-Login an der TU Dresden besitzen, können Sie über Ihre/n betreuende/n Hochschulprofessor/in, der Ihr Promotions- bzw. Forschungsvorhaben betreuen wird bzw. betreut, ein sogenanntes ZIH-Gast Login beantragen. Den Antrag finden Sie auf der Webseite des Zentrum für Informationsdienste und Hochleistungsrechnen (ZIH) der TU Dresden. Ihr Zentraler Ansprechpartner für alle Fragen und Probleme mit Ihrem ZIH-Benutzerkonto ist der Service Desk der TU Dresden.
Über Promovendus wird ein Antragsdokument für die Annahme als Doktorand/in erstellt, welches Sie an der Medizinischen Fakultät einreichen müssen:
SG Akademische Grade
Haus 40 – Dekanat
Fetscherstraße 74 - PF 124
01307 Dresden
E-Mail: promotion.mf@mailbox.tu-dresden.de
Bitte beachten Sie, dass Sie außerdem folgende Dokumente zusammen mit dem Antrag auf Annahme als Doktorand/in einreichen müssen:
- Zulassungsrelev. Studium abgeschlossen: Amtlich beglaubigte Kopie und ggf. Übersetzung in Deutsch oder Englisch der zulassungsrelevanten Hochschulabschlussurkunde
- Zulassungsrelev. Studium abgeschlossen: Amtlich beglaubigte Kopie und ggf. Übersetzung des Zeugnisses und der Fächerübersichten mit Noten des zulassungsrelevanten Hochschulabschlusses
- Laufendes Studium: Nachweis des erfolgreichen Abschlusses des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung Vorprüfung
- Amtlich beglaubigte Kopie und ggf. Übersetzungen in Deutsch oder Englisch aller weiteren Hochschulabschlussurkunden und –zeugnisse mit Fächerübersicht
- Einfache Kopie des Zeugnisses der allgemeinen Hochschulreife (i.d.R. Abitur)
- Aktueller Lebenslauf (CV) mit wissenschaftlichem Werdegang, ggfs. Veröffentlichungsverzeichnis und Unterschrift einschließlich urkundliche Nachweise über bereits absolvierte zusätzliche Studien oder Examina in amtlich beglaubigter Form
- Kopie der Betreuungsvereinbarung mit Unterschrift des/der fachlich zuständigen und verantwortlichen Hochschullehrer/s/in der Fakultät inklusive Unterschrift des/der Fachhochschullehrer/s/in bei kooperativen Verfahren
- Schriftlicher Nachweis (Quittung) darüber, dass ein an die Fakultät zu übersendendes Führungszeugnis gemäß § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) bei der zuständigen Meldebehörde beantragt worden ist
3. Amtliche Beglaubigungen und Äquivalenzprüfung ausländischer Hochschulabschlüsse
Für die Annahme als Doktorand/in benötigen Sie beglaubigte Kopien und ggf. beglaubigte Übersetzungen Ihrer Hochschulzeugnisse sowie beglaubigte Fächerübersichten mit Noten. Hinweise zu Beglaubigungen von Urkunden, die nicht von der TU Dresden ausgestellt wurden, finden Sie auf der Website der Beglaubigungsstelle der TU Dresden.
Sollten Sie einen Studienabschluss im Ausland erworben haben oder eine ausländische Staatsbürgerschaft besitzen, so werden Ihre Unterlagen nach Beantragung der Annahme als Doktorand/in von der Medizinischen Fakultät zur Äquivalenzprüfung an das Akademische Auslandsamt geschickt. Die Online Datenbank www.anabin.de ermöglicht Ihnen, sich vorab über die Äquivalenz Ihres Studienabschlusses zu informieren
4. Immatrikulation ins Promotionsstudium
Ein/e Bewerber/in kann nur dann als Promotionsstudierende an der Medizinischen Fakultät immatrikuliert werden, wenn er/sie als Doktorand/in durch den Promotionsausschuss in die Doktorandenliste der Fakultät aufgenommen wurde. Weitere Informationen finden Sie auf den Webseiten des Immatrikulationsamtes. Die Immatrikulation ist freiwillig. Die Immatrikulationsordnung der TU Dresden finden Sie hier .
Um einen Antrag auf Immatrikulation zum Promotionsstudium zu stellen, nutzen Sie bitte folgende Webseite des Immatrikulationsamtes.
5. Zusatzleistungen
Die Aufnahme in die Doktorandenliste kann mit der Erteilung von Auflagen zur Absolvierung von Zusatzprüfungen verbunden werden. Diese werden vom Promotionsausschuss festgelegt und den Promovierenden mit dem Zulassungsbescheid zur Annahme als Doktorand/in mitgeteilt. In diesem Fall hat der/die Doktorand/in diese Zusatzleistungen innerhalb von 2 Jahren nach der Annahme als Doktorand/in gemäß §8 der Promotionsordnung vom 24.07.2011 zu erbringen.
6. Hinweise zur Dissertation
Die Formalien für die Gestaltung der Promotionsschrift einschließlich des Publikationsverzeichnisses sind im Formblatt 9.0 dargelegt. Grundsätzlich ist zu beachten, dass als Schriftform Arial 11, Zeilenabstand 1,5 und Seitenränder mit einer Breite von 2,5 bis 3 cm eingehalten werden müssen. Die Erklärungen zur Eröffnung (Anlage 1 und Anlage 2) sind Bestandteil der Promotionsschrift.
Deckblatt zum Download als Muster für Ihre Dissertationsschrift zum Dr. med. dent.
Zitierrichtlinien für die Dissertation vom 24.07.2020 -> gültig ab 10.08.2020
Anlage 1 - Vordruck "Erklärung zur Eröffnung des Promotionsverfahrens" (für alle Promotionsordnungen)
Anlage 2 - Vordruck "Erklärung über die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben" (für alle Promotionsordnungen)
Die von Ihnen ausgefüllten und unterschriebenen Erklärungen (Anlage 1 und 2) binden Sie beide als Anlage ganz am Ende Ihrer Arbeit mit ein. Rechtliche Vorschriften, die für Ihre Arbeit nicht zutreffen, kennzeichnen Sie bitte mit "entfällt" oder "nicht zutreffend".
Literaturverwaltungsprogramme können helfen, den Arbeitsprozess zu optimieren. Sie bieten die Möglichkeit, Literatur effizient zu erfassen, zu strukturieren und zu verwalten. Außerdem können während des Schreibens Zitate und Literaturverzeichnisse einfach und schnell in Texte eingefügt und per Mausklick im vorgegebenen Zitierstil formatiert werden. Die SLUB stellt Ihnen dazu umfangreiche Informationen und Ressourcen zur Verfügung.
Recherche Impact-Factor und Ranking bei Publikationspromotionen (kumulative Promotion)
Journal Impact Factor und weitere Kennzahlen zur quantitativen Bewertung und zum Vergleich wissenschaftlicher Zeitschriften auf der Grundlage der Web of Science-Daten Journal Citation Reports.
Formale Vorgaben zur Anfertigung einer kumulativen Promotion (in Bearbeitung)
7. Eröffnung des Promotionsverfahrens
Die Beantragung der Eröffnung des Promotionsverfahrens erfolgt über das Online-System Promovendus.
Um sich in Promovendus einloggen zu können benötigen Sie ein gültiges ZIH-Benutzerkonto.
Mitarbeiter/in oder immatrikulierte/r Student/in erhalten automatisch ein ZIH-Benutzer-Login. Sofern Sie noch kein ZIH-Benutzer-Login an der TU Dresden besitzen, können Sie über Ihre/n betreuende/n Hochschulprofessor/in, die/der Ihr Promotions- bzw. Forschungsvorhaben betreuen wird bzw. betreut, ein sogenanntes ZIH-Gast Login beantragen. Den Antrag finden Sie auf der Webseite des Zentrum für Informationsdienste und Hochleistungsrechnen (ZIH) der TU Dresden. Ihr Zentraler Ansprechpartner für alle Fragen und Probleme mit Ihrem ZIH-Benutzerkonto ist der Service Desk der TU Dresden.
Über Promovendus wird ein Antragsdokument für die Eröffnung des Promotionsverfahrens erstellt, welches Sie an der Medizinischen Fakultät einreichen müssen:
SG Akademische Grade
Haus 40 – Dekanat
Fetscherstraße 74 - PF 124
01307 Dresden
E-Mail: promotion.mf@mailbox.tu-dresden.de
Bitte beachten Sie, dass Sie außerdem folgende Dokumente zusammen mit dem Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahren einreichen müssen:
- Drei gebundene Exemplare der Dissertation, in deutscher oder Englischer Sprache gemäß Absprache mit dem/der wiss. Betreuer/in
- Eine elektronische Version der Dissertation auf einem Datenträger
- Drei gedruckte Exemplare der Zusammenfassung, in deutscher und englischer Sprache (jeweils maximal 1000 Wörter) - entgegen der Promotionsordnung und im Sinne des Umweltschutzes reichen uns jeweils drei Exemplare aus!!!
- Tabellarischer Lebenslauf (CV) mit wissenschaftlichem Werdegang und Unterschrift
- Verzeichnis der wissenschaftlichen Veröffentlichungen
- Bescheid über die Annahme als Doktorandin bzw. Doktorand gemäß § 8 in Kopie und der urkundliche Nachweis über die Erfüllung der dabei gegebenenfalls gemachten Auflagen in amtlich beglaubigter Form
- Schriftlicher Nachweis (Quittung) darüber, dass ein an die Fakultät zu übersendendes Führungszeugnis gemäß § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz (BZRG), bei der zuständigen Meldebehörde beantragt worden ist
Sowohl die Dissertation als auch die Verteidigung der Dissertation kann in deutscher oder in englischer Sprache verfasst bzw. durchgeführt werden. Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte der Promotionsordnung vom 24.07.2011. Informationen zur Vorbereitung der Verteidigung finden Sie auf diesem Merkblatt.
Bitte beachten Sie außerdem: Nach der Verteidigung ist jeder Promovend aufgrund der Promotionsordnung verpflichtet, 5 gedruckte Expemplare der Dissertation bei der SLUB Dresden - Zweigbibliothek Medizin abzugeben. Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte den Hinweisen zur Veröffentlichung von Dissertationen an der Medizinischen Fakultät.
8. Führungszeugnis
Für die Beantragung der Annahme als Doktorand/in sowie der Eröffnung des Promotionsverfahrens benötigen Sie jeweils einen schriftlichen Nachweis (Quittung) darüber, dass ein an die Fakultät zu übersendendes Führungszeugnis gemäß § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) bei der zuständigen Meldebehörde beantragt worden ist. Das Führungszeugnis ist ca. 3 Monate gültig und kann am Tag des Einreichens der Unterlagen für die Aufnahme als Doktorand/in oder für die Eröffnung des Promotionsverfahrens beantragt werden. Bei Beantragung des Führungszeugnisses (z. B. beim Meldeamt, Theaterstraße 11, 01067 Dresden) muss folgende Adresse angegeben werden:
Technische Universität Dresden
Medizinische Fakultät Carl Gustav Carus
SG Akademische Grade
Fetscherstr. 74
01307 Dresden
9. Abgeschlossene Promotionen und Alumni Netzwerk
Die bisher abgelegten Promotionen ab dem Jahr 2012 können im Promotionsarchiv eingesehen werden.
Die Registrierung für das Alumni Netzwerk speziell für Nachwuchswissenschaftler/innen kann jederzeit im Online-System Promovendus erfolgen. Sofern Sie kein gültiges ZIH-Benutzerkonto mehr besitzen, nutzen Sie bitte den Alumni-Bogen. Die Registrierung ist selbstverständlich freiwillig.
Des Weiteren möchten wir Sie auf das allgemeine Alumninetzwerk der TU Dresden hinweisen.